Ihr vermischt hier Äpfel mit Birnen!
Das EuGH hat nicht gesagt, dass das Datensammeln grundsätzlich verboten ist. Es ist nur dann verboten, wenn dadurch eine automatisierte Entscheidung (über Menschen) hervorgeht.
Der Score kann also so bleiben wie er ist, auch kann er mit den gleichen Daten/Informationen weiterhin berechnet werden. Lediglich darf der Score kein Alleinstelligungsmerkmal sein, ob ein Vertrag genehmigt oder abgelehnt wird. Dies muss die Schufa zukünftig sicherstellen (wenn das Gericht in Wiesbaden dem folgt).
Für die Schufa ändert sich faktisch trotzdem "nichts". Diese wird/muss sich von ihren Vertragspartnern lediglich bestätigen lassen, dass diese den Score (in Zukunft) nicht als alleiniges Merkmal für einen Vertragsabschluss bzw. Ablehnung nutzen.