P-Konto ohne Gläubiger

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Brunhielde
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P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Brunhielde »

Hallo,

hab mir schon die Finger wund gegoogelt und keine passende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bei der Beantwortung?

Folgendes: Was passiert mit dem Geld/wer bekommt das Geld über dem Freibetrag von 1252€, wenn laut Bankauskunft derzeit kein Gläubiger pfändet? Zb. 1652€ Eingang minus 1252€ Freibetrag = 400€ eingezogen. Wer bekommt diese 400€ wenn keine Pfändungen vorliegen?

Danke im voraus!
Brunhielde
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

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Hi Brunhielde,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto ohne Gläubiger" geschaut?
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insolaner
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von insolaner »

ohne Pfändung kannst Du über die gesamten Summe verfügen, ausser es schlummert noch ws (zB Bankansprüche, die bedienen sich gern mal selber...).
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Shopgirl
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

Was heißt denn "400 € eingezogen"? Wenn niemand pfändet, wird auch nichts eingezogen.
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn zu dem Konto ein Dispo gehört und Du diesen Dispo auch nutzt,
dann bedient sich die Bank möglicherweise selbst ?

Das hätten sie Dir aber eigentlich mitteilen müssen (" ... Dispo-Rückführung ...")
und dann würde Dein Freibetrag auch keine Rolle spielen ... komisch, komisch.

Was sagt die Bank denn selbst, wo diese 400,00 € sind ?
Du hast ja mit ihnen gesprochen ?
Oder wie kam das
" ... laut Bankauskunft pfändet derzeit kein Gläubiger ..." zustande ?
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Wassermann3000
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Wassermann3000 »

Wenn Du ein P-Konto hast, aber keine Pfändungen drauf liegen, dann kannst Du dennoch nur über die Freibeträge sofort frei verfügen. Der übersteigende Rest (also vermutlich die hier erwähnten 400,00) wird erst einmal zurückbehalten und Du kannst erst im nächsten Monat darüber verfügen. Es steht Dir aber in jedem Fall zu, wenn keine anderen Ansprüche bestehen. Kläre das doch einfach mit der Bank, möglicherweiser ist die Vorgehensweise geringfügig unterschiedlich.

Wenn Dir das zu umständlich ist, gibt es auch eine andere Möglichkeit, falls Du aktuell keine Pfändungen vorliegen hast. Wandele Dein P-Konto in ein normales Konto um. Das geht sofort. Du kannst es jederzeit wieder in ein P-Konto umwandeln, wenn eine Pfändung eingeht. Dazu hast Du 4 Wochen nach Pfändungseingang Zeit, allerdings ist bis zur erneuten Umwandlung das Guthaben für Dich gesperrt (geht aber auch nicht in der vollen Summe an den Gläubiger).

Ein Risiko besteht: Viele Gläubiger verzichten auf eine Pfändung bei einem P-Konto, weil es in der Regel nichts bringt (die Schuldner sind ja auch nicht doof). Wenn die jetzt mitbekommen, daß es kein P-Konto mehr ist, könnten also plötzlich viele Gläubiger eine Kontopfändung erneut versuchen.
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insolaner
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von insolaner »

Wassermann3000 hat geschrieben: 8. Okt 2021, 11:17 Wenn Du ein P-Konto hast, aber keine Pfändungen drauf liegen, dann kannst Du dennoch nur über die Freibeträge sofort frei verfügen. Der übersteigende Rest (also vermutlich die hier erwähnten 400,00) wird erst einmal zurückbehalten und Du kannst erst im nächsten Monat darüber verfügen. Es steht Dir aber in jedem Fall zu, wenn keine anderen Ansprüche bestehen. Kläre das doch einfach mit der Bank, möglicherweiser ist die Vorgehensweise geringfügig unterschiedlich.
die Bank 'parkt' also den Betrag ueber der Freigrenze, auch wenn keine Pfändung vorliegt? Das ist, gelinde formuliert, Quark mit Sosse. Oder deutlicher: falsch.

Mit welchem Recht sollte die Bank Beträge einbehalten (wenngleich 'nur' einen Monat), solange keinerlei gerichtlichen Beschlüsse dazu vorliegen - nur weil es ein P-Konto ist?

Das ist so, als wenn man/n Unterhalt zahlen muss, auch wenn man keine Kinder gezeigt hat - es aber könnte...

*tz*
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Brunhielde
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Brunhielde »

Danke für die Antworten,

Es geht bei dieser Frage um einen Klienten den ich in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen betreue.
Er, sowie viele andere hier auch, leben mit besonderen, aus der Norm fallenden Problemen wie zb. die gestellte Frage mit dem P-Konto. Laut Aussage der Bank liegen derzeit keine Pfändungen vor, auch die SCHUFA Auskunft zeigt keine Gläubiger auf. Es ist alles ein bisschen undurchsichtig und durcheinander wie man sich denken kann. Derzeit versuchen wir klarheit zu schaffen und motivieren den Klienten zum Besuch einer Schuldnerberatung. Dürfen jedoch nicht für ihn direkt Tätig werden. Mach ich bei manchen Dingen trotzdem, da ich es nicht als Sinnvoll erachte die Füße still zu halten nur weil das Betreuungssystem es vorschreibt.
Um jedoch an diesen Punkt der Selbsthilfe zu kommen müssen wir durch verschiedene Dinge die zb. vorhandenen existenziellen Ängste bearbeiten. Dazu gehört für ihn diese Frage. Mag für den ein oder anderen merkwürdig und nicht Nachvollziehbar klingen, so ist es jedoch mit Menschen in besonders herausfordernden Lebenslagen. Unsere Vorstellung von "Mach das doch einfach so" hat hier leider keinen Wert.

Die Antwort von Wassermann3000 gibt mir schonmal hilfreiche Anhaltspunkte.
Vielen Dank dafür.
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Wassermann3000
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Wassermann3000 »

insolaner hat geschrieben: 8. Okt 2021, 11:42 Mit welchem Recht sollte die Bank Beträge einbehalten (wenngleich 'nur' einen Monat), solange keinerlei gerichtlichen Beschlüsse dazu vorliegen - nur weil es ein P-Konto ist?
Gute Frage, habe ich mich im Detail nie damit beschäftigt.

Im Falle eines P-Kontos muß die Bank eine andere Verbuchungsweise einrichten. Und zwar mit Einrichtung des P-Kontos und nicht mit Eingang einer Pfändung. Das P-Konto ist also gewissermaßen ein anderes Kontomodell. Und natürlich kann die Bank vertragliche Bedingungen in den AGB festlegen, also auch, wieviel sofort ausgezahlt werden kann. Das hatte man früher bei Sparbüchern doch auch (max. Abhebungsbetrag xyz im Monat, selbst wenn mehr drauf ist).

Grundlage sind die Paragrafen 835 ZPO und 850k ZPO, nach der ja dann ein sog. Auskehrkonto eingerichtet wird. Es kann durchaus auch sein, daß die Banken das im Ergebnis unterschiedlich handhaben. Ich suche mal nach einem Link.
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habwiederwas
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von habwiederwas »

Insolaner hat es schon höflich ausgedrückt.
Das was du schreibst ist mehr als Mist.
Wenn keine Pfändung auf dem P-Konto liegt, und auch keine Schulden (z.B. Dispo) bei der Bank vorliegen, wird auch nichts gepfändet.
Ich hatte 5 Jahre während meiner Inso ein P-Konto, was vom IV freigegeben wurde, und da wurde null gepfändet oder zurückbehalten, obwohl ich mehr als das doppelte über den Freibetrag lag.
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Wassermann3000
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Re: P-Konto ohne Gläubiger

Beitrag von Wassermann3000 »

Ich habe auch nicht geschrieben, daß es gepfändet wird, sondern nur nicht sofort darüber verfügen kannst. Und wie die Banken die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, kann unterschiedlich sein. Die Frage von Brunhielde deutet aber darauf hin, daß ihre Bank es so wie von mir beschrieben macht. (Vorausgesetzt, es liegen tatsächlich keine anderen Ansprüche vor.)

Ob das rechtlich okay ist und ob man dagegen angehen kann oder ob ich das toll oder nicht finde habe ich überhaupt nicht kommentiert.
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