Lohnpfändung Kündigungsgrund?

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jenny89
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Registriert: 4. Dez 2021, 16:20

Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von jenny89 »

Hallo ihr,

Ich habe eine kurze Frage, mein Mann hat eine neue Arbeitsstelle und jetzt wollte ich mal fragen, ob eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund ist ? Die Insolvenz läuft noch nicht. Wir sind auf der Warteliste einer kostenlosen Beratungsstelle. Früher oder später wird denke ich mal eine Lohnpfändung anstehen.

Viele Grüße Jenny
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Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

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Hi jenny89,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung Kündigungsgrund?" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Jenny,

Dies ist kein Kündigungsgrund.
Er wird zwar nicht begeistert sein, weil er dadurch einen erhöhten Aufwand hat, aber der Arbeitgeber kann aus diesem Grund nicht kündigen. Ich würde allerdings warten bis die Probezeit vorbei ist, bis die Schuldenberatung den Antrag stellt. Eine Kündigung in der Probezeit benötigt keinen Grund und ich würde hier kein unnötiges Risiko eingehen.

Kurz bevor ihr in die Privatinsolvenz geht, da würde ich allerdings ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Das schafft Vertrauen, wenn er diese Information zuerst von deinem Mann erfährt und nicht erst vom Insolvenzverwalter.
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mucel
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Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von mucel »

Es kommt halt auch darauf an, welchen Job dein Mann macht.

Wenn er regelmäßig beruflich mit Geld (nicht nur Bargeld) in Kontakt kommt, z.B. Kassierer, Einkäufer in einem Unternehmen, Auslieferungsfahrer etc. ist, dann könnte eine Lohnpfändung zumindest die Folge haben, dass er innerhalb des Unternehmen auf eine andere Stelle versetzt wird.

Den Kündigungsgrund „Lohnpfändung“ gibt es allerdings nicht.
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Werner Hoffmann
Mitglied
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Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von Werner Hoffmann »

Wenn man Schulden hat, die man nicht mehr bezahlen kann, wird man ohnehin wie ein Schwerverbrecher behandelt. Allein das ist entwürdigend und demütigend. Die psychische Belastung ist hoch. Man muss damit rechnen, dass ein Gläubiger die Eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht abverlangt. Dann wird das Girokonto gepfändet und schließlich versuchen die Gläubiger den Lohn beim Arbeitgeber zu pfänden. Sind es mehrere Gläubiger, kann immer nur einer zum Zuge kommen. Beim Arbeitgeber hat man dann schlechte Karten. Allerdings kann dieser nicht kündigen, sondern muss den pfändbaren Teil an die Gläubiger überweisen. Ist ein Kind zu versorgen oder Unterhalt zu zahlen, darf nur gepfändet werden, was netto 1743 Euro monatlich übersteigt.
Wer die Möglichkeit hat, sollte in die Privatinsolvenz gehen. In diesem Fall sind die Finanzen geregelt, allerdings kommt es dann zur Doppelpfändung des Insolvenzverwalters. Dies bedeutet, es wird das Girokonto und der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Die Anforderungen zur Eröffnung der Privatinsolvenz sind hoch und man muss mehrere strenge Pflichten erfüllen, um am Ende überhaupt Restschuldbefreiung zu erhalten.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Werner Hoffmann hat geschrieben: 17. Mai 2022, 15:11
In diesem Fall sind die Finanzen geregelt, allerdings kommt es dann zur Doppelpfändung des Insolvenzverwalters. Dies bedeutet, es wird das Girokonto und der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Die Anforderungen zur Eröffnung der Privatinsolvenz sind hoch und man muss mehrere strenge Pflichten erfüllen, um am Ende überhaupt Restschuldbefreiung zu erhalten.
Mit einem entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht kann die doppelte Pfändung aufgehoben werden.
Dazu gibt es mehrere Beiträge in diesem Forum. Diese generelle Aussage stimmt also so nicht.
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paddy000
Fortgeschrittener
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Beiträge: 68
Registriert: 30. Nov 2021, 16:32

Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von paddy000 »

Werner Hoffmann hat geschrieben: 17. Mai 2022, 15:11 Wenn man Schulden hat, die man nicht mehr bezahlen kann, wird man ohnehin wie ein Schwerverbrecher behandelt.
Das habe ich nicht so wahrgenommen.
Werner Hoffmann hat geschrieben: 17. Mai 2022, 15:11 Ist ein Kind zu versorgen oder Unterhalt zu zahlen, darf nur gepfändet werden, was netto 1743 Euro monatlich übersteigt.
Der genau Betrag kann deutlich höher sein, siehe Pfändungstabelle.
Werner Hoffmann hat geschrieben: 17. Mai 2022, 15:11 Die Anforderungen zur Eröffnung der Privatinsolvenz sind hoch und man muss mehrere strenge Pflichten erfüllen, um am Ende überhaupt Restschuldbefreiung zu erhalten.
Auch das empfand ich nicht so krass.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Den Beginn in die Privatinsolvenz empfand ich als sehr befreiend. Keine bösen Briefe mehr und es war alles geregelt. Und auch die Einschränkungen empfinde ich nicht als zu schlimm. Ich wurde auch nicht geächtet und als Schwerverbrecher wurde ich auch nicht behandelt. Mein Vermieter und Arbeitgeber haben sehr gut reagiert. Man muss es auch nicht jedem erzählen. Aus meiner Familie habe ich es nur einer Person erzählt. Man merkt es auch sonst nicht, schließlich bekommt man keinen Schuldenstern auf die Stirn tätowiert.

Das einzig negative ist natürlich der pfändbare Betrag..... ;-)
Im Ernst, wenn die drei Jahre vorbei sind, dann führt man wieder ein freies Leben :-)
Der Aufwand lohnt sich.
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paddy000
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Re: Lohnpfändung Kündigungsgrund?

Beitrag von paddy000 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 18. Mai 2022, 10:41 Das einzig negative ist natürlich der pfändbare Betrag..... ;-)
...der bei mir deutlich geringer war als die Kreditraten und Dispokosten vor der PI :)
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