„Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

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JaxTeller
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„Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von JaxTeller »

Servus,
es gibt ja für einige Behörden sowie Gerichtsvollzieher die Möglichkeit über einen Kontenabruf bei der BAFIN bestehende Bankkonten zu einzelnen Personen zu ermitteln.

Kann man einen solchen Kontenabruf auch für sich selbst durchführen und wenn ja, wie?
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

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Hi JaxTeller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "„Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von Witwe Bolte »

Nette Frage.
Du meinst, wenn Du nicht mehr weisst, wo Du überall noch ein Konto hast ?
Oder was meinst Du ?

Die Antwort ist jedenfalls "nein", leicht herauszufinden bei der BaFin selbst:
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE ... E.1_cid503

Zitat:
"Die BaFin darf die ihr zur Verfügung stehenden Kontoinformationen nur an gesetzlich genau bestimmte öffentliche Stellen weitergeben (§ 24c Abs. 3 KWG).

Bei der Ermittlung der Konten von verstorbenen oder betreuten Personen sind die Spitzenverbände des Kreditgewerbes behilflich (Bundesverband deutscher Banken (BdB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) oder Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR))."

Vielleicht helfen Dir ja auch die "Spitzenverbände" ... ?
Versuch macht kluch.

( und Vehler sind ferboten! )
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tidus82
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von tidus82 »

Ich vermute der TE möchte erstmal herausfinden ob sein Konto auf Zypern im Abruf enthalten ist :)
Ich hatte die selbe Frage früher, ob mein Skrill Konto da enthalten war - ich hab nie eine Antwort bekommen
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JaxTeller
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von JaxTeller »

Witwe Bolte hat geschrieben: 9. Dez 2021, 09:54 Nette Frage.
Du meinst, wenn Du nicht mehr weisst, wo Du überall noch ein Konto hast ?
Oder was meinst Du ?
Joa, dass meine ich.
Witwe Bolte hat geschrieben: 9. Dez 2021, 09:54 Bei der Ermittlung der Konten von verstorbenen oder betreuten Personen sind die Spitzenverbände des Kreditgewerbes behilflich (Bundesverband deutscher Banken (BdB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) oder Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR))."

Vielleicht helfen Dir ja auch die "Spitzenverbände" ... ?
Ich werde es mal bei den Verbänden versuchen. Allerdings bin ich aktuell nicht verstorben und unter Betreuung stehe ich auch nicht.
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Witwe Bolte
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von Witwe Bolte »

JaxTeller hat geschrieben: 9. Dez 2021, 17:53
Witwe Bolte hat geschrieben: 9. Dez 2021, 09:54 Nette Frage.
Du meinst, wenn Du nicht mehr weisst, wo Du überall noch ein Konto hast ?
Oder was meinst Du ?
Joa, dass meine ich.
...
Wozu willst Du das wissen ?
Da wird ja wohl kein prall gefülltes Konto noch irgendwo schlummern ...
Und wenn ein Geld-"Institut" meint, es hätte von Dir noch Geld zu bekommen,
wann werden die Dich schon suchen (und vermutlich auch finden).

Also warum willst Du da 'Leichen' ausbuddeln?
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von Shopgirl »

Geht wohl eher darum, auszuloten, wer sonst noch diese Konten finden kann.
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insolaner
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von insolaner »

hmmm, DSGVO-Selbstuskunft hilft auch nicht weiter?
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JaxTeller
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von JaxTeller »

Witwe Bolte hat geschrieben: 9. Dez 2021, 20:58 Wozu willst Du das wissen ?
Da wird ja wohl kein prall gefülltes Konto noch irgendwo schlummern ...
Und wenn ein Geld-"Institut" meint, es hätte von Dir noch Geld zu bekommen,
wann werden die Dich schon suchen (und vermutlich auch finden).

Also warum willst Du da 'Leichen' ausbuddeln?
Shopgirl hat geschrieben: 9. Dez 2021, 23:38 Geht wohl eher darum, auszuloten, wer sonst noch diese Konten finden kann.
Es ist doch immer wieder interessant zu verfolgen, wie einzelne Forenmitglieder in Foren versuchen, Rechtfertigungsdruck (siehe Witwe Bolte) gegenüber anderen Foristen aufzubauen oder im Nebel stochern (siehe Shopgirl) und die Motivation anderer Foristen ermitteln bzw. erforschen wollen. Richtig spannend wird es aber dann, wenn noch die moralische Wertung mit einfließt.
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Witwe Bolte
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von Witwe Bolte »

Würdest Du mir erklären, JaxTeller, wie Du darauf kommst, ich wolle "Rechtfertigungsdruck" aufbauen ?
Das lag wirklich nicht in meiner Absicht - wozu auch ?

Deine Frage hier zeigte meines Erachtens, dass Du zwar über rudimentäres "Schuldnerwissen" verfügst (dass ein GV bei der BaFin einen Kontoabruf starten kann), zeigte aber gleichzeitig auch Defizite, denn sonst hättest Du ja die Antwort selbst gefunden und hättest nicht hier in einem Schuldnerberatungsforum danach gefragt.

Man kann aber nur nach etwas fragen, wenn man so eine dunkle Ahnung vom Thema hat.
(Wenn Du nichts der der BaFin gewußt hättest oder nichts davon, dass dort Kontenabrufe möglich sind, hättest Du ja gar nicht danach gefragt ... nach meiner "Theorie" jedenfalls).

Und zu Beginn meiner "Schuldnerkarriere" habe ich aus Unwissenheit ziemlich viele und ziemlich teure
Fehler gemacht und mich immer weiter in den Schlamassel reingeritten - schlicht, weil ich vieles nicht wusste.

Wie z.B., dass es in D ein "Zahlungskontengesetz" gibt, wonach jede Bank jedem Menschen ein Konto geben MUSS, der keines hat. Weiß man das nicht, dann kann man schon auf 'komische' Ideen kommen, wie man an ein Konto kommt ...

Deswegen meine Nachfrage an Dich.
Es hätte ja sein können, dass Du zB überlegst, ob für Dich ein Insolvenzverfahren infrage kommen könnte und die Sorge hast, dass das nicht möglich sei, weil Du nicht alle Deine Konten angeben kannst.

Insofern dachte ich, es könnte für Dich hilfreich sein zu erfahren, dass das nicht unbedingt nötig ist.

Aber Du hast natürlich recht, als dass man ja eigentlich nur die Fragen beantworten sollte, die auch gestellt wurden.

Das ist meine freundliche Erklärung auf Deine Unterstellung hin.

Die unfreundliche ist:
tztztz ... das tut man aber nicht ... erst um Hilfe fragen und wenn man sie dann bekommen hat, dem Helfer Vorwürfe machen.

Such Dir eine Variante aus.
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Shopgirl
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Re: „Freiwilliger“ Kontenabruf bei der BAFIN

Beitrag von Shopgirl »

Natürlich schwingt da eine moralische Wertung mit. Ich bin doch kein wertungsfreier Antwort-Bot :)

Es würden mir auch echt wenige Möglichkeiten einfallen, wie Menschen eine signifikante Anzahl von Konten vergessen könnten. Es sei denn natürlich, man ist unfassbar vergesslich. Soll es ja geben. ;)
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