Fragen zum Ablauf

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mussnetschmegge
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Fragen zum Ablauf

Beitrag von mussnetschmegge »

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt endlich auch den Schritt gewagt und habe am 3.11. bei einer staatlichen Beratung einen Termin.
Habe auch schon fleißig alle Verträge etc. zusammengesucht und Fragen vorbereitet, auf die Ihr mir eventuell ja schon antworten könntet, oder vlt. habt ihr ja noch ein paar Tipps vorab.


Randinformationen, falls relevant;

um die 30.000€ Schulden bei 3-4 Gläubigern + finanziertes Auto (Rest ca. 24.000€)

durch eine Anzeige wegen Wert/Kreditpapierfälschung eventuell kommende Geldstrafe

P-Konto ist bereits eingerichtet, bis heute habe ich alle Raten bezahlt und noch keine Mahnung bekommen.

Ich habe auch schon etwas im Forum gestöbert, lieg ich richtig in der Annahme dass erstmal versucht wird sich irgendwie außergerichtlich zu einigen, und wenn dann ein Gläubiger oder mehr verneint wird der Antrag gestellt?

Da ich am überlegen bin gesundheitlich eine Umschulung zu machen (wenn alles genehmigt wird) bzw. im September 2023 eine zweite Ausbildung anzufangen, wäre es möglich dass ich dann von "meinem Geld" einen Teil an die Gläubiger/IV abtrete, oder dies mit einem 450€ Job ausgleiche? Im 1. Jahr würde ich +-1200 Brutto bekommen und somit läge ich ja unter der Grenze.
In meinem jetzigen Beruf verdiene ich +-1700 Netto, also müsste ich ja ca. 320€ abtreten.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Ich bezweifle stark dass es mir erlaubt wird eine 2. Ausbildung anzufangen, die über die komplette PI läuft..


Wie verhält sich das ganze mit der Schufa? Sind jegliche Einträge nach den 3 Jahren gelöscht oder verbleiben Einträge?

Vielen Dank fürs durchlesen und eure Zeit.

Ein schönes Wochenende,

LG Robin
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Re: Fragen zum Ablauf

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Hi mussnetschmegge,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zum Ablauf" geschaut?
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tidus82
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Re: Fragen zum Ablauf

Beitrag von tidus82 »

Hi Robin,

schön dass du da bist und den Schritt gewagt hast - glaub mir, du wirst es nicht bereuen!

Zu deiner zweiten Ausbildung: es gibt Möglichkeiten dass du - wie du schon geschrieben hast - selbst die Differenz abführst um dem gerecht zu werden, als wärst du Vollzeit tätig in deinem bisherigen Beruf. Das muss allerdings mit dem IV dann abgesprochen werden, was heißt, dass du diw Eröffnung noch abwarten solltest. Vielleicht sprichst du das Thema mal bei der Schuldnerberatung an.

Schufa speichert (nach aktuellem Stand) noch 3 Jahre nach Erteilung er Restschuldbefreiung - allerdings gibt es da gerade einen Umbruch - vielleicht googelst du mal „OLG Schleswig Schufa“ - mal sehen was da in Zukunft bei rum kommt.
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Witwe Bolte
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Re: Fragen zum Ablauf

Beitrag von Witwe Bolte »

mussnetschmegge hat geschrieben: 22. Okt 2022, 12:03 ...
durch eine Anzeige wegen Wert/Kreditpapierfälschung eventuell kommende Geldstrafe
...
Das KÖNNTE ein Problem werden.
Denn WENN der Gläubiger das dann als eine Forderung mit dem Zusatz "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" (vbuH) angibt und WENN er damit durchkommt, DANN würde diese Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und Du hättest sie nach dem Insolvenzverfahren immer noch am Hals.
DAS Thema solltest Du bei der Beratung am 3.11. unbedingt ansprechen.
mussnetschmegge hat geschrieben: 22. Okt 2022, 12:03 ...
P-Konto ist bereits eingerichtet, bis heute habe ich alle Raten bezahlt und noch keine Mahnung bekommen.
...
Wäre ja noch gar nicht nötig gewesen, wenn es noch keine Pfändung gibt und noch alles bedient wird.
Warum hast Du das gemacht ?
mussnetschmegge hat geschrieben: 22. Okt 2022, 12:03 ...
Ich habe auch schon etwas im Forum gestöbert, lieg ich richtig in der Annahme dass erstmal versucht wird sich irgendwie außergerichtlich zu einigen, und wenn dann ein Gläubiger oder mehr verneint wird der Antrag gestellt?
...
Ja, wenn Dein Ziel das sogenanntes Verbraucher-Insolvenzverfahren ist, dann muss man dem Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens zwingend eine Bescheinigung einer 'anerkannten Stelle' beilegen, dass man einen "aussergerichtlichen Einigungsversuch" (AEV) gemacht hat und dass dieser gescheitert ist.
mussnetschmegge hat geschrieben: 22. Okt 2022, 12:03 ...
Da ich am überlegen bin gesundheitlich eine Umschulung zu machen (wenn alles genehmigt wird) bzw. im September 2023 eine zweite Ausbildung anzufangen, wäre es möglich dass ich dann von "meinem Geld" einen Teil an die Gläubiger/IV abtrete, oder dies mit einem 450€ Job ausgleiche? Im 1. Jahr würde ich +-1200 Brutto bekommen und somit läge ich ja unter der Grenze.
In meinem jetzigen Beruf verdiene ich +-1700 Netto, also müsste ich ja ca. 320€ abtreten.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Ich bezweifle stark dass es mir erlaubt wird eine 2. Ausbildung anzufangen, die über die komplette PI läuft..


Wie verhält sich das ganze mit der Schufa? Sind jegliche Einträge nach den 3 Jahren gelöscht oder verbleiben Einträge?
...
Dazu hat tidus82 Dir ja schon geschrieben.
Hast Du sonst noch Fragen ?

Viel Glück!
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mussnetschmegge
Neuankömmling
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Registriert: 22. Okt 2022, 11:48

Re: Fragen zum Ablauf

Beitrag von mussnetschmegge »

Hallo,

und danke für deine Antwort.

Zu 1., sollte das so kommen dann ist es so, das sehen wir ja dann.

Wegen dem P-Konto, um ehrlich zu sein weil ich Zeit hatte und es gelesen hatte, daraufhin hab ich meiner Bankberaterin alles erklärt und wir haben aus meinem Girokonto eben ein P Konto gemacht. Gibt das Probleme weil ich es zu "früh" eröffnet hab?

Sonst wären mir keine weiteren Fragen bekannt, außer ob einer von euch weiß wie viel ich von "meinem" Geld während einer zweiten Ausbildung dazusteuern müsste/woran das festgemacht wird.
Wenn zB in dem Job vor der Ausbildung 300€ gepfändet werden, muss ich dann während der Ausbildung die gleiche Summe abtreten?

Bin gespannt wie der Termin wird.

Danke!
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Fragen zum Ablauf

Beitrag von Witwe Bolte »

Nach diesem Pfändungsrechner hier
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... 22/#c35740
müsstest Du von 1.700,- netto monatlich 258,89 abgeben.

Wenn Du das gleiche während der Ausbildung abgeben kannst,
kann ja eigentlich keiner was dagegen haben.

Das solltest Du zu gegebener Zeit mit dem Insolvenzverwalter besprechen.

Wg des P-Konto: Wenn Deine Bank jetzt schon weiß, dass Du kein A-Kunde mehr bist,
dann ist es ja jetzt auch egal.
Nein, schaden kann es nicht.
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