Einkommenssteuererklärung

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rheinlust27
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Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rheinlust27 »

Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und bedanke mich schon mal im voraus für jedwede Information die ich hier bekomme, sei es durch lesen, oder durch Nachfragen.

Ich habe vor einem Monat Privatinsolvenz beantragt und das Verfahren wurde auch wenige Tage später eröffnet.

Jetzt schreibt mich der Insolvenzverwalter an, unter anderem wegen der Steuererklärung, die ich allerdings seit einigen Jahren nicht gemacht habe. Bin auch seit drei Jahren in Rente und es ist möglich, dass aus meinem letzten Berufsjahr noch eine Steuernachzahlung entsteht, die ich, da nicht bekannt und schlicht von mir vergessen, leider nicht in meinem Antrag auf Privatinsolvenz angegeben hatte.

Was kann ich jetzt tun, gibt das jetzt bereits Probleme für meine Restschuldbefreiung, obwohl die eventuelle Steuerschuld mir eigentlich gar nicht bekannt war?

Herzlichen Dank schonmal
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Re: Einkommenssteuererklärung

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Hi rheinlust27,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einkommenssteuererklärung" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Rheinlust27,
herzlich Willkommen im Forum.

Ich nehme mal an, der Insolvenzverwalter möchte die Steuererklärung für 2021 haben bzw, wissen, ob du sie schon gemacht hast. Oder hat er explizit geschrieben, dass er die letzten 4 Jahre braucht? Wenn er nur die Steuererklärung für 2021 braucht, dann brauchst du keine Steuererklärung für dein letztes Berufsjahr erstellen. Dein letztes Berufsjahr liegt ja schon einige Jahre zurück.

Aus welchem Grund befürchtest du, dass du eine Steuernachzahlung tätigen musst?! Steuernachzahlungen kommen in der Regel eher selten vor oder hattest du zusätzliche Einkünfte wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches, die deinen Steuersatz erhöhen?! Sollte dem so sein, dann hätte das Finanzamt schon vorher eine Kontrollmeldung bekommen und dich aufgefordert eine Steuererklärung anzufertigen.

Die mögliche Steuerschuld resultiert eigentlich aus einem Vorjahr und somit auch vor Insolvenzeröffnung. Somit müsste sie auch nachgereicht werden können. Aber frage dazu gerne nochmal bei deiner Schuldenberatungsstelle nach, die dir beim Insolvenzantrag geholfen hat.
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rheinlust27
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rheinlust27 »

Danke für die rasche Antwort. Ich hatte in 2019 bereits teilweise Rente aus dem Ausland bezogen und auch noch voll gearbeitet. Ich denke wenn ich jetzt eine Steuererklärung für 2021 mache, dann wird das Finanzamt von sich aus meine letzten Jahre nachprüfen. Der Verwalter hat mir lediglich mitgeteilt, dass er im Falle einer Steuererklärung mit unterschreiben muss und diese zur Vorlage möchte.

Soll ich mich da überhaupt darum kümmern, oder einfach abwarten? Erstattung gibt es ohnehin nicht, da keine Steuern bezahlt. Könnte das vergangene Jahr auch nur eine minimale Steuernachzahlung ergeben.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Du bist natürlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu erstellen, zumal wenn du angibst, dir würden dadurch Kosten durch einen Steuerberater entstehen. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet diese für dich zu erstellen, da er natürlich auf diese Weise Vermögen von dir verteilen kann. Du hast lediglich Mitwirkungspflichten. Falls du dies nicht machst, dann ist dies ein Grund, dass dir die Restschuldbefreiung verwehrt wird.

An deiner Stelle würde ich dem Insolvenzverwalter belegen, dass du keine Steuer bezahlt hast, die rückerstattet werden kann. Ich kann mir vorstellen, dass er dann auf eine Steuererklärung verzichtet.
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Zuletzt geändert von Nie_mehr_Schulden am 23. Okt 2022, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
rheinlust27
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rheinlust27 »

Super, vielen Dank für die Infos. Schönen Sonntag noch.
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Shopgirl
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Shopgirl »

Für 2019 wurde keine Steuererklärung gemacht? Mal unabhängig vom Insolvenzverwalter: Das ist doch Pflicht, sobald du zusätzliche Einkünfte (Rente aus dem Ausland) hast. Diese Rente muss doch versteuert werden.

Was das Jahr 2021 angeht, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Und das auch für zurückliegende Jahre http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__34.html
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Es kommt sehr darauf an, welcher Staat die Rente bezahlt und ob es ein DBA-Abkommen mit diesem Land gibt. Hier wäre es hilfreich, wenn man wüsste, auf welchem Land der Threadersteller eine Rente erhält.
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rheinlust27
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rheinlust27 »

Die Rente beziehe ich aus Österreich, eine Steuererklärung hätte ich natürlich besser gemacht, habe ich aber damals verdrängt und abgewartet. Finanzamt hat sich auch bis heute nicht gemeldet.
Das der Insolvenzverwalter diese jetzt machen wird und die zurück liegenden Jahre dann auch berechnet werden, das dachte ich mir schon. Was mir Sorge macht ist, ob man mir das jetzt als Verschweigen eines Gläubigers vorwirft. Tatsächlich war ich mir dessen bis jetzt nicht bewusst, sonst hätte ich die Steuererklärung für die letzten Jahre vorher noch gemacht.
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tidus82
Admin
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von tidus82 »

Nein, als verschweigen eines Gläubigers wird dir das ziemlich sicher nicht vorgeworfen - es ist ja erst ein Gläubiger, sobald du Rückstände hast. Da noch kein rechtskräftiger Bescheid ergangen ist hast du auch keine Rückstände, also auch kein Gläubiger.

Ich glaube aber, dass - sofern du aufgrund der Steuererklärung eine Nachzahlung leisten musst - diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird. Ich kann mich aber auch irren.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Es gibt ein Doppelbesteuerungseinkommen mit Österreich. Wie ich auch gerade mal nachgeschaut habe, so werden die Renten in Österreich versteuert. Daher würde ich dir raten eine Bestätigung einzuholen, dass deine Rente aus Österreich bereits versteuert wurde.
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