§309 Zustimmungsersetzung

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robo
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von robo »

Danke für die Info, Rene79.
Und Glückwunsch zum Erfolg.
Ist ja auch immer schön zu hören/zu lesen, wenn was gut ausgegangen ist,
resp. so, wie man es gern hätte
("gut" ist es ja erst dann, wenn Du alle Titel entwertet zurück hast).

Viel Erfolg weiterhin!
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Liebe Community, melde mich nochmals mit einer Frage an euch.
Als ich den Beschluss erhalten habe, bin ich noch am gleichen Tag zur Personalabteilung meines Arbeitgebers gegangen damit die Treuhand die Pfändung aufheben und das einbehaltene Geld mir auszahlen tut.
Noch am gleichen Tag wurde dort angerufen und alles durchgegeben bzw Kopie des Beschlusses versendet.
Heute habe ich meine Lohnabrechnung erhalten… und die Pfändung besteht noch immer!
Lohnabrechnung wurde am 17.07.2023 erstellt, also ein Tag vor den Anruf bzw. der Benachrichtigung.
Eigentlich komme ich mit der Netto Auszahlung (nach der Pfändung) im Monat zurecht, blöd ist nur, im August muss ich meine Gläubiger zum ersten Mal bedienen. Wenn ich das mit meiner jetzigen Netto Auszahlung machen würde, bliebe mir nur wenige Hundert € zum Leben (abzüglich Miete Strom Auto usw).
Meine Frage, muss die Treuhand mir das einbehaltene Geld sofort auszahlen/nachzahlen oder muss ich noch ein Monat warten, bis zur Juli Abrechnung?
Gibt es dort irgendwelche Regeln bzw Paragrafen oder sowas ?

Besten Dank

Gruß René
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

Was soll man Dir darauf antworten, wenn man glaubt, dass es ein anderer schon geschrieben hat.


Der Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam.

Dann sehen die meisten Pläne vor, dass zum 15. des auf die Rechtskraft folgenden Monats die erste Zahlung an die Gläubiger fällig wird. Und was "Qgilt", wenn man das nicht schafft oder kann, ist entweder im plan geregelt, wenn nicht müssen die Gläubiger nach Verzug des Schuldner sich zu einer Kündigung der Vereinbarung entschließen und Dir was schreiben.
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Lieber Imker, sag mir bitte wer auf meine Frage schon geantwortet hat ? Glaube, du hast die Frage falsch gelesen oder diese missverstanden.
Ich weiß wann die ersten Zahlungen fällig sind, auch wann die gläubiger den Beschluss Außerkraftsetzen können und sofort alles verlangen. Das steht alles im Beschluss und das war auch nicht die Frage, sondern ob es Reglungen bezüglich der Treuhand und Auszahlung gibt (Paragraf oder sowas).
Habe heute nochmal mit der Personalabteilung gesprochen, die Treuhand wird das Geld zum nächsten Monat auszahlen. Geht nicht alles so schnell wie man es sich wünscht…
Werde den einen oder anderen penetranten gläubiger zum 15 bedienen, die anderen halt zwei Wochen später (bzw. etwas früher, je nach dem was mein Konto sagt). Habe diese auch schon angeschrieben und alles erklärt. Die haben alle über ein Jahr gewartet, da kommt es den jetzt auch nicht auf die 1-2 Wochen mehr auch nicht mehr an.
Sorry das ich eure Zeit in Anspruch genommen habe.
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

Du fragst dauend etwas - so ist jedenfalls mein Eindruck. Und ich meine, dass Dir schon von caffery viel erläutert wurde. Doch auch zu den jetzt nochmals gestellten Fragen. wenn nicht: adschew auf mein Haupt und Dir wweiterhin viel Erfolg beim Durchboxen der Zahlungen über den langen Zeitraum.

Eine Bitte hab ich doch noch:

Dann schreib mir altem Hirn doch bitte mal, wann der Beschluss erlassen wurde und wann er jedem Gläubigern zugestellt wurd. Ich glaube, dass man dann das Datum der Rechtskraft hat.

Und ich habe das bei mir im alten Hirn so abgespreichert, dass die erste Zahlung im September fällig wird, und nicht im August, weil Du bisher noch nichts Rechtskräftige hast. Kann aber auch falsch sein, was ich dazu erinnere.
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Der Beschluss wurde mir am 16.07.2023 rum zugestellt.
Den Gläubiger weiß ich nicht, denke mal gleichzeitig.
Dachte eigentlich mit den Beschluss hat das Ganze ein Ende… aber gestern wieder ein Mahnbescheid im Briefkasten von ein anderen Gläubiger.
Dateianhänge
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3050D132-673C-407F-BD8B-CF2DF68AF311.jpeg (554.1 KiB) 2614 mal betrachtet
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imker
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von imker »

Und nun .... noch ein drohende Zwangsvollstreckung von dem unbekannten Gläubiger .... was kanst Du da machen??
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robo
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von robo »

@Imker: Vermutlich ist das genau seine Frage an die Profis hier im Forum ???

Ich weiß es leider nicht, Rene79, sorry.

In dem genannten § 794 der ZPO steht ja genau das drin:
"Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:

1. aus Vergleichen, die zwischen den Parteien ... siehe
https://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html

Vielleicht meinen der oder die Gläubiger, Du wärst mit der Zahlung aus dem Vergleich im Verzug ?
Was steht denn genau in dem Beschluss vom Gericht zur Zustimmungsersetzung, ab wann Du wem was zu zahlen hast ?
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Leute was habt ihr wieder ? Wo stelle ich bitte eine Frage ?
Ich meine alle Gläubiger. Sorry hätte wohl Gläubigern schreiben sollen. Das ist ein Gläubiger aus den Vergleich, habe keinen vergessen.
Darum ja Satz, dachte den Beschluss wurde alle Gläubiger zugestellt. Habe nur den Beschluss zugefügt, weil einer wissen wollte, wann dieser zugestellt worden ist.
Um Beschluss steht, den 15 zum folgemonat nach Beschluss. Also August.
Finde es nur was komisch, das wieder Mahnschreiben verschickt werden, obwohl alles geklärt ist.
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Rene79
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Re: §309 Zustimmungsersetzung

Beitrag von Rene79 »

Noch zu Ergänzungen, im Verzug bzw Zwangsvollstreckung bin ich laut Beschluss erst, wenn ich 2 ganze Raten im Rückstand bin.
Um nochmal was klar zu stellen, ich boxe hier die Raten nicht durch. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten wie Miete, Strom, Wasser, Auto, Gläubiger usw bleiben mir 1000-1200€ für essen und Freizeit. Denke damit kann man gut leben.
Aber wenn Pfändung und Gläubiger gleichzeitig abgezogen wird ( wie jetzt) dann sind es nur 500-600 € im Monat für mich. Das meinte ich am Anfang.
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