§309 Zustimmungsersetzung
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Wenn Du nett bist, könntest Du diesen Gläubiger auch auf seine 'Schadenminderungspflicht' gem. § 254 BGB hinweisen - aber wozu der Aufwand?
Das wird er vermutlich schon wissen, er will Dich eben ärgern.
Hast Du ihn geärgert ?
Das wird er vermutlich schon wissen, er will Dich eben ärgern.
Hast Du ihn geärgert ?
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Ich kann verstehen, dass das für den Gläubiger ärgerlich ist, wenn man vom Schuldner „nur“ 40% der Schulden bekommen wird und man deshalb alles versucht um den Verlust so gering wie möglich zu halten. ABER, als Anwalt sollte man mit klaren Kopf handeln und vorausschauend auf die Situation des Schuldner reagieren.
Mein Anwalt hat damals bei den Außergerichtlichen Vergleich alles offengelegt. Schuldsumme, Gläubiger Anzahl, Einkommen, Ausgaben usw.
99% der Gläubiger war dann klar, es wird nichts oder halt die Summe des Vergleichs kommen.
Nur diese „lieben“ Anwälte von Auer, Witte,Thiel haben alles ignoriert und durch Mahnbescheid, Lohnabtretung, Pfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft usw usw die Kosten immer weiter hochgezogen.
In meinen Augen unnötig und die werden wohl jetzt darauf sitzenbleiben. Im Vergleich sind diese extra Kosten nicht vorhanden und alle wurden (bis auf Mahnbescheid) nach der Insolvenzeröffnung gemacht.
Mein Anwalt hat damals bei den Außergerichtlichen Vergleich alles offengelegt. Schuldsumme, Gläubiger Anzahl, Einkommen, Ausgaben usw.
99% der Gläubiger war dann klar, es wird nichts oder halt die Summe des Vergleichs kommen.
Nur diese „lieben“ Anwälte von Auer, Witte,Thiel haben alles ignoriert und durch Mahnbescheid, Lohnabtretung, Pfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft usw usw die Kosten immer weiter hochgezogen.
In meinen Augen unnötig und die werden wohl jetzt darauf sitzenbleiben. Im Vergleich sind diese extra Kosten nicht vorhanden und alle wurden (bis auf Mahnbescheid) nach der Insolvenzeröffnung gemacht.
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Ich hätte drauf wetten sollen;) Wollte ich auch... hab ich aber nicht.
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Also kein privater Gläubiger, den Du verärgert hast und der sich jetzt 'rächen' will.
Sondern ein Profi, für den es ein (Massen-) Geschäft ist, den Schuldner unter Druck zu setzen und soviel wie möglich aus ihm auszuquetschen.
Deswegen: Nix mit 'freundlich sein' !
Investiere hier weder Zeit noch Geld !!
Sondern ein Profi, für den es ein (Massen-) Geschäft ist, den Schuldner unter Druck zu setzen und soviel wie möglich aus ihm auszuquetschen.
Deswegen: Nix mit 'freundlich sein' !
Investiere hier weder Zeit noch Geld !!
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Ja ich hab schon im Netz viel von diesen Anwälten gehört, natürlich nichts Positives. Selbstverständlich ist man als Anwalt dazu verpflichtet, für den Mandanten das beste rauszuholen. Aber die müssen sich mal langsam fragen, ob es Sinn der Sache ist, den Mandanten am Ende noch mehr Geld abzuknöpfen als man ohnehin schon verliert bei einer Insolvenz?! Alle die anderen Gläubiger (darunter eine Bank, den ich das dreifache schulde als Auer und Co.) haben es „akzeptiert“ das bei mir nix mehr zu holen ist und haben erst gar nicht angefangen was Gerichtlich einzutreiben. Natürlich gab es ganz am Anfang mal Inkasso oder ein Mahnbescheid, das wurde dann aber von denen nicht weiter verfolgt da Ankündigung zu vergleichen bzw. Insolvenz. Dann lieber das nehmen was man bekommt und gut ist. Bei Auer Witten Thiel reicht man ein Finger und die stecken einen komplett in den Fleischwolf.
Heute sind die 14 Tage vorbei, um Beschwerde zum Beschluss der Zustimmung zu erheben.
Kann mir gut vorstellen, das diese Anwälte wieder Beschwerde eingelegt haben…
Das Datum vom Gerichtsvollzieher bzw. der Antrag, war genau eine Woche nachdem der Beschluss zu den Anwälten gekommen ist… kann da nur den kopfschütteln. Die haben den Beschluss das Vollstreckungsverbot besteht (seit Monaten) und Beschluss das Beschwerde gegen Zustimmung abgewiesen ist. Trotzdem werden nochmal 300-400€ an Anwaltsgebühren und Vollstreckungskosten aufgerufen…
Heute sind die 14 Tage vorbei, um Beschwerde zum Beschluss der Zustimmung zu erheben.
Kann mir gut vorstellen, das diese Anwälte wieder Beschwerde eingelegt haben…
Das Datum vom Gerichtsvollzieher bzw. der Antrag, war genau eine Woche nachdem der Beschluss zu den Anwälten gekommen ist… kann da nur den kopfschütteln. Die haben den Beschluss das Vollstreckungsverbot besteht (seit Monaten) und Beschluss das Beschwerde gegen Zustimmung abgewiesen ist. Trotzdem werden nochmal 300-400€ an Anwaltsgebühren und Vollstreckungskosten aufgerufen…
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Ja, das ist Deine Sichtweise.
Aus Deiner Sicht ja richtig, verständlich, nachvollziehbar.
Jetzt versuch mal, das aus der Sichtweise so eines "Profi-Gläubigers" zu sehen.
"Sinn der Sache" ist es für die doch, Geld zu verdienen (sage ich mal ganz wertfrei).
Das will doch jeder, der eine Firma, ein Geschäft, eine Kanzlei, eine Praxis usw. hat.
Und die haben sich seit vielen Jahren auf 'Forderungsmanagement' spezialisiert.
Wohl aus gutem Grund.
Weil sie das besonders gut können oder weil sich das besonders rentiert (oder was weiß ich, warum), sei mal dahingestellt.
Jedenfalls sind es Profis.
Sie verstehen ihr Geschäft und wissen, dass viele Menschen bereit sind zu zahlen, auch wenn sie es rechtlich gesehen gar nicht müssten, weil sie ihre Ruhe haben wollen, weil sie Angst haben vor einer Lohnpfändung ("der Arbeitgeber ... die Kollegen ..."), vor dem Gerichtsvollzieher (" ... die Nachbarn ..."), vor dem Ärger bei einer Kontopfändung.
Und dass sich diese Menschen oft gar nicht richtig informieren.
Diese Kanzlei hat viele Mitarbeiter und kann sich einen Firmensitz am Münchener Hauptbahnhof leisten, die sind sicher gut durchorganisiert und können rechnen ...
... wenn sich von 100 Schuldnern 10% wehren, dann "lohnt" es sich doch, diese 10% weiterhin unter Druck zu setzen, bis sie (hoffentlich) irgendwann aufgeben und zahlen - oder man muss dann letztlich auf ein paar Prozent "Eintreibungsquote" verzichten und diese abschreiben.
Dann aber wieder mit einer möglichst hohen (Fantasie-) Forderung, schon aus steuerlichen Gründen ...
Ich schätze mal, bei denen läuft "das Geschäft" nach einem ziemlich automatisierten Standardverfahren.
Nimm es 'sportlich' - und behalte "dicke Nerven".
Bewahre Deine Belege geordnet auf, so dass Du alles findest, wenn es nötig sein sollte.
Aber ob es letztlich nötig wird, kann Dir hier wohl keiner sagen.
Viel Glück !
Aus Deiner Sicht ja richtig, verständlich, nachvollziehbar.
Jetzt versuch mal, das aus der Sichtweise so eines "Profi-Gläubigers" zu sehen.
"Sinn der Sache" ist es für die doch, Geld zu verdienen (sage ich mal ganz wertfrei).
Das will doch jeder, der eine Firma, ein Geschäft, eine Kanzlei, eine Praxis usw. hat.
Und die haben sich seit vielen Jahren auf 'Forderungsmanagement' spezialisiert.
Wohl aus gutem Grund.
Weil sie das besonders gut können oder weil sich das besonders rentiert (oder was weiß ich, warum), sei mal dahingestellt.
Jedenfalls sind es Profis.
Sie verstehen ihr Geschäft und wissen, dass viele Menschen bereit sind zu zahlen, auch wenn sie es rechtlich gesehen gar nicht müssten, weil sie ihre Ruhe haben wollen, weil sie Angst haben vor einer Lohnpfändung ("der Arbeitgeber ... die Kollegen ..."), vor dem Gerichtsvollzieher (" ... die Nachbarn ..."), vor dem Ärger bei einer Kontopfändung.
Und dass sich diese Menschen oft gar nicht richtig informieren.
Diese Kanzlei hat viele Mitarbeiter und kann sich einen Firmensitz am Münchener Hauptbahnhof leisten, die sind sicher gut durchorganisiert und können rechnen ...
... wenn sich von 100 Schuldnern 10% wehren, dann "lohnt" es sich doch, diese 10% weiterhin unter Druck zu setzen, bis sie (hoffentlich) irgendwann aufgeben und zahlen - oder man muss dann letztlich auf ein paar Prozent "Eintreibungsquote" verzichten und diese abschreiben.
Dann aber wieder mit einer möglichst hohen (Fantasie-) Forderung, schon aus steuerlichen Gründen ...
Ich schätze mal, bei denen läuft "das Geschäft" nach einem ziemlich automatisierten Standardverfahren.
Nimm es 'sportlich' - und behalte "dicke Nerven".
Bewahre Deine Belege geordnet auf, so dass Du alles findest, wenn es nötig sein sollte.
Aber ob es letztlich nötig wird, kann Dir hier wohl keiner sagen.
Viel Glück !
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Oh, und ich dachte immer, weil solche Leute einfach keine Skrupel haben und selbst ihre Mutter für ein paar Euro verscherbeln würden. Nun habe ich wieder etwas gelernt... da soll nochmal jemand sagen im Internet würde man nichts lernen
Aber ernsthaft, natürlich versuchen die meisten die Leute einfach unter Druck zu setzen und eben alles auszuquetschen was irgendwie noch geht. Aber in diesem Fall hier, wo es ihnen nun sogar schon vom Gericht untersagt wurde... irgendwann muss man es dann doch mal gut sein lassen...
Aber das ist natürlich nur meine Meinung.
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Soll das jetzt ne moralische Diskussion werden ?
Na, da fragte doch schon Väterchen Brecht:
Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank ?
Auf unsere Verhältnisse hier angepasst:
Was ist schlimmer, Schulden machen oder Schulden eintreiben ?
Meine Meinung ?
Bevor man sich über andere aufregt, kehre ein jeder vor seiner eigenen Tür.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Von Inkassoinstituten und Anwälten liest man grundsätzlich nur Negatives im Netz. Das liegt in der Natur der Sache. Aber diese Kanzlei ist da nochmal eine ganz besondere Qualität.
Ich sag mal das Positivste was mir zu denen einfällt: Wenn ich mal einen Schuldner haben sollte den ich so richtig abgrundtief hasse - dann würde ich die wohl auch mit der Beitreibung meiner Forderung beauftragen.
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Re: §309 Zustimmungsersetzung
Liebe Community, ich möchte mal ein kleines Update geben.
Gerade ist ein Brief vom Amtsgericht gekommen (großer gelber Umschlag) mit dem Beschluss, das mein Gerichtlicher Vergleich durch ist
Somit kann ich ab nächsten Monat anfangen, meine Gläubiger zu bedienen und hoffe dass ich in ein paar Jahren schuldenfrei bin.
Habe auf Haaresbreite die Insolvenz vermieden, was ich auch unbedingt wollte.
Natürlich wäre eine Insolvenz schneller gegangen und in drei Jahren wäre ich alle Sorgen los, aber ich hätte dann keine 100% Vollmacht über mein Gehalt und Vermögen. Das wollte ich aber, weil es auch was mit Freiheit zu tun hat. Durch den Vergleich habe ich am Monatsende viel mehr übrig und bin meine Schulden in fast gleichen Zeitraum los.
Bedanken möchte ich an die Person, der dieses Community bzw Website herausgebracht hat, aber natürlich auch an viele User hier, die mit Rat und Tat geholfen haben.
Vielen vielen Dank!!!
Gerade ist ein Brief vom Amtsgericht gekommen (großer gelber Umschlag) mit dem Beschluss, das mein Gerichtlicher Vergleich durch ist
Somit kann ich ab nächsten Monat anfangen, meine Gläubiger zu bedienen und hoffe dass ich in ein paar Jahren schuldenfrei bin.
Habe auf Haaresbreite die Insolvenz vermieden, was ich auch unbedingt wollte.
Natürlich wäre eine Insolvenz schneller gegangen und in drei Jahren wäre ich alle Sorgen los, aber ich hätte dann keine 100% Vollmacht über mein Gehalt und Vermögen. Das wollte ich aber, weil es auch was mit Freiheit zu tun hat. Durch den Vergleich habe ich am Monatsende viel mehr übrig und bin meine Schulden in fast gleichen Zeitraum los.
Bedanken möchte ich an die Person, der dieses Community bzw Website herausgebracht hat, aber natürlich auch an viele User hier, die mit Rat und Tat geholfen haben.
Vielen vielen Dank!!!
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