Diese Übersicht wurde am 25. Mai 2021 überarbeitet und entspricht den aktuellsten und neuesten Veröffentlichungen der P-Konto Freibeträge ab dem 01.07.2021.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1099.pdf
Inhalte
Um die Grundsicherung zu gewährleisten hat sich der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos einfallen lassen, auf dem bestimmte Freibeträge gelten, über die du monatlich verfügen kannst.
Das eingehende, pfändungsfreie Geld ist ausschließlich dafür gedacht die Grundsicherung, wie Miete, Strom, allgemeiner Lebensbedarf zu decken – jedoch nicht um weitere Gläubiger zu bedienen.
Bis zum 30. Juni 2022 sind mindestens 1.252,64 Euro auf einem P-Konto geschützt und können nicht gepfändet werden. Ab dem 01. Juli 2022 wird der Freibetrag auf einen Betrag in Höhe von 1.330,16 Euro angehoben.
Eine gesamte Übersicht findest du hier:
Unterhaltspflichtige Personen | Freibetrag bis 30. Juni | Ab 01. Juli 2022 |
---|---|---|
0 | 1.252,64 Euro | 1.330,16 Euro |
1 | 1.724,08 Euro | 1.830,78 Euro |
2 | 1.986,73 Euro | 2.109,68 Euro |
3 | 2.249,38 Euro | 2.388,58 Euro |
4 | 2.512,03 Euro | 2.667,48 Euro |
5 | 2.774,68 Euro | 2.946,38 Euro |
6 | 3.037,33 Euro | 3.225,28 Euro |
7 | 3.299,98 Euro | 3.504,18 Euro |
Wenn du eine Pfändung bei deiner Bank erhältst, dann wird ohne Pfändungsschutzkonto dein gesamtes Geld auf deinem Konto eingefroren und an den Gläubiger ausgezahlt.
Ein Pfändungsschutzkonto schützt automatisch nach dem Einrichten einen Freibetrag in Höhe von 1.252,64 Euro bis zum 30. Juni 2022. Ab dem 01. Juli 2022 wird dieser Freibetrag automatisch auf 1.330,16 Euro angehoben. Du kannst diesen Freibetrag erhöhen lassen, insbesondere wenn du unterhaltspflichtig bist. Mehr dazu aber im Absatz: „Wie kann ich die Freibeträge erhöhen?„.
Wenn du also eine Pfändung auf deinem Konto hast, dann kannst du dir dein bereits bestehendes Konto von deiner Bank in ein P-Konto umwandeln lassen.
Jedes normale Girokonto darf laut Gesetz in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, sofern Du dies wünscht. Wir haben dir eine Brief-Vorlage erstellt, die du einfach anpassen kannst und dann an deine Bank senden kannst. Eine Vorlage für eine Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto findest du etwas weiter unten.
Die Bank ist verpflichtet dein Konto innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln und dir damit den Kontoschutz einräumen. Jedoch kann jede Person nur ein P-Konto führen.
Um sicherzustellen, dass du nur ein Pfändungsschutzkonto hast, gleichen die Banken innerhalb der Schufa ab, ob du eventuell bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank hast.
Kontoinhaber
Anschrift
Bankname
Anschrift
Ort, den Datum
Umwandlung meines Girokontos in ein PfändungsschutzkontoSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach §850k Abs. 7 ZPO die Umstellung meines bei Ihnen geführten Girokontos mit der Kontonummer _____________ in ein Pfändungsschutzkonto.
Ich erkläre ausdrücklich, dass kein weiteres Pfändungsschutzkonto bei einer anderen Bank besteht und ich auch kein Weiteres beantragt habe.
Mit freundlichen Grüßen
NAME
Du kannst immer mindestens über den Freibetrag deines Kontos verfügen. Du kannst also Überweisungen, Barabhebungen oder Lastschriften bis zu deinem Freibetrag tätigen.
Das P-Konto schützt also das Kontoguthaben vor dem Zugriff von Gläubigern – egal wie sehr sich ein Gläubiger auf den Kopf stellt: Er wird höchstens das Geld bekommen, was über dem Freibetrag liegt.
Vorsichtig musst du jedoch sein, wenn du nicht über den gesamten Freibetrag verfügst, denn auch Beträge unter dem Freibetrag sind in Gefahr, wenn sie in den Folgemonat übertragen werden. Bitte lies hierfür den Absatz: „Darf ich auf dem P-Konto sparen?„.
Außerdem musst du vorsichtig sein, wenn du Geld einzahlst oder Erstattungen (zum Beispiel durch Rücksendung in einem Online-Shop) erhältst. Darauf gehe ich im Absatz: „Kann ich Geld auf das P-Konto einzahlen?“ ein.
Ein Pfändungsschutzkonto muss mindestens die normalen Funktionen eines Kontos enthalten. Also sind Überweisungen, Daueraufträge, Barverfügungen und Lastschriften wie bei jedem anderen Konto auch verfügbar.
Jedoch können Banken Dienstleistungen einstellen, die die Bonität des Kunden voraussetzen. Also können beispielsweise Kreditkarten oder Kreditrahmen, bzw. Dispokredite gekündigt werden.
Kontoleistungen, die jedoch keine Bonität voraussetzen und bereits vorab Bestandteil des Kontovertrages waren dürfen dagegen nicht gekündigt werden.
Dies sind zum Beispiel: Online-Banking-Funktionen, Nutzen von Bankterminals oder Kontoauszugdruckern. Auch die normale Bank Card zum Bargeldabheben an Automaten darf nicht automatisch entzogen werden.
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto muss kostenlos und gebührenfrei sein. Jedoch darf die Bank angemessene Gebühren, also im Kostenrahmen eines üblichen Girokontos fallende Gebühren, veranschlagen.
Bereits bestehende Gebühren dürfen jedoch nach einem BGH Urteil aus 2017 (Az. XI ZR 590/15) nicht erhöht werden, da das Pfändungsschutzkonto kein eigenes Kontomodell ist, sondern vielmehr eine Zusatzvereinbarung zu einem bereits bestehendem Konto ist.
Wenn du gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hast und diesen auch nachkommst (in Geld oder Naturalunterhalt) besteht die Möglichkeit, dass du Dir auf einer P-Konto-Bescheinigung weitere Freibeträge zu bescheinigen lässt.
Gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind:
Eheleute (auch bei Trennung und ggf. nach Scheidung), eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, d.h. gegenüber Kindern (auch nach Adoption), Enkeln, Eltern, Großeltern usw., sowie gegenüber einem unverheirateten Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut bis mindestens zum dritten Geburtstag des Kindes.
Ob der Ehegatte oder das minderjährige Kind eigenes Einkommen erzielt, spielt für die Bescheinigung des Freibetrages keine Rolle. Ein Kind führt bei beiden Elternteilen zu je einem ungekürzten Freibetrag (z. B. bei der alleinerziehenden Mutter, die das minderjährige Kind betreut und beim Vater, der Barunterhalt zahlt; z.B. bei beiden erwerbstätigen Elternteilen, bei denen ein minderjähriges Kind lebt bzw. die gemeinsam ihr volljähriges Kind unterhalten).
Der Kontoinhaber, der für Personen, mit denen er ohne gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zusammenlebt, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII entgegennimmt erhält ebenfalls höhere Freibeträge.
Dies gilt insbesondere für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie für Stiefkinder.
Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundfreibetrag bis zum 30. Juni 2022 um 471,44 Euro, für jede weitere Person um 262,65 Euro. Ab dem 01. Juli 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag für die erste unterhaltspflichtige Person um 500,62 Euro und für jede weitere Person um 278,90 Euro. Kindergeld oder Arbeitslosengeld II sind selbstverständlich geschützt.
Um einen erhöhten Grundfreibetrag zu erhalten musst du bei deiner Bank gemäß §850k, Abs. 5 ZPO eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, auf welcher dann dein persönlicher Freibetrag mit ggf. Zusatzleistungen (wie z.Bsp. Ersteinrichtung für Wohnung, Erstattungen von der Krankenkasse etc.) vermerkt ist.
Diese Bescheinigung erhältst du entweder von deiner Schuldnerberatungsstelle, vom Jobcenter oder deinem Arbeitgeber. Sie sind jedoch nicht verpflichtet diese Bescheinigung auszustellen.
Banken und Sparkassen müssen aber Sozialleistungsbescheide oder elektronisch erstellte Gehaltsabrechnungen, aus denen die Unterhaltsverpflichtung hervor geht, als Bescheinigung anerkennen.
Wenn Du von den oben genannten Stellen keine Bescheinigung erhältst, dann kannst du dich an das Vollstreckungsgericht wenden, was dir auf Antrag die pfändungsfreien Beträge bestimmen muss.
Mit dieser Bescheinigung kannst du dann bei deiner Bank die Erhöhung des Freibetrages beantragen.
Die Bank entscheidet, wie lange sie die entsprechende Bescheinigung anerkennt und muss Dich in zumutbarer Weise informieren, für welchen Zeitraum sie die Freibeträge berücksichtigt. So kannst du vor dem Ablauf der Frist eine neue Bescheinigung ausstellen lassen, damit nahtlos die Freibeträge angepasst bleiben.
Bei Sozialleistungsbescheiden jedoch steht in der Regel ein ausgewiesener Leistungszeitraum drauf, an den sich die Bank im Regelfall auch hält.
Mit dem Pfändungsschutzkonto darf man, wenn man eine Kontopfändung auf dem Konto hat, Restguthaben einmalig in den Folgemonat übertragen. Erst wenn das Guthaben auch im Folgemonat nicht verbraucht wird, dann wird es an die Gläubiger „ausgekehrt“ und ist damit weg.
Es gilt bei dem Pfändungsschutzkonto immer das sog. „First in – First out„-Prinzip – also das Geld, welches zuerst eingegangen ist, wird auch zuerst wieder ausgekehrt, abgehoben, überwiesen oder in den Folgemonat übertragen. Dadurch kommt es unter manchen, bestimmten Konstellationen dazu, dass Geld immer weiter in die Folgemonate übertragen wird.
Um so gut wie möglich zu vermeiden, dass irgendwann Geld an Gläubiger ausgezahlt wird, solltest du immer alles, was du von der Bank abholen kannst bis zum Ende des Monats abheben.
Bestimmte Gelder können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2014 (Az. IX ZR 115/14) etwas anders gehandhabt werden, wenn es sich dabei um Geld aus Sozialleistungen handelt, die für den Folgemonat gedacht sind.
Beispiel: Du erhältst Sozialleistungen Ende August für den Monat September – dann muss laut der Rechtssprechung dieses Geld nicht im August aufgebraucht werden, sondern erst im September.
In der Praxis herrscht jedoch große Unsicherheit und Uneinigkeit, auf welche Fälle diese Entscheidung anzuwenden ist, weshalb wir nur raten können: Hol so viel Geld wie möglich vom Konto bis zum Ende des Monats!
Du kannst natürlich Geld auf dein Pfändungsschutzkonto einzahlen, jedoch solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass du damit eventuell deinen Freibetrag überschreitest.
Außerdem ist auch jede Rücküberweisung ein Geldeingang – also sei vorsichtig, wenn du online etwas bestellst und wieder zurücksendest.
Tipp: Einige Online-Shops bieten an, dass man die Ware gegen eine Gutschrift zurücksenden kann. Das kann zum Beispiel dazu genutzt werden um zu verhindern, dass Geld auf das Konto fließt.
Einzig Lastschriftrückgaben dürfen nicht als Einzahlung gewertet werden.
Wenn Dein Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde und Du ein Pfändungsschutzkonto hast, dann ist es wichtig, dass Du reagierst. Denn aufgrund der unterschiedlichen Pfändungsfreibeträge beim Arbeitgeber kann es zu Doppelpfändungen kommen.
Außerdem beachtet das Pfändungsschutzkonto keine wechselnden Einkünfte, die eventuell auch Freibeträge für Schichtzulagen, Mehrarbeit etc. beinhaltet.
Wenn also die Summe des Arbeitgebers nach einer Pfändung dort über dem Freibetrag vom Pfändungsschutzkonto liegt, dann solltest Du einen zusätzlichen Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichtes oder der vollstreckenden Stelle (wenn der Gläubiger öffentlich ist), damit du über den gesamten Betrag verfügen kannst.
Sollte sich Dein Einkommen häufig ändern, dann kannst Du einen sogenannten Blankettbeschluss beantragen, damit du nicht jeden Monat zum Gericht watscheln musst. Mit dem Blankettbeschluss wird dann pauschal das Einkommen freigestellt, das Dein Arbeitgeber auf Dein Konto überweist.
Die Funktion des Pfändungsschutzkontos ist eine Zusatzvereinbarung, die zwischen dem Kontoinhaber und der kontoführenden Bank getroffen wird. Nach einem BGH Urteil (Az. XI ZR 187/13) hat jeder Kunde das Recht auf eine Rückumwandlung des P-Kontos in ein Normales Girokonto.
Dies kann beispielsweise zum Ende des Monats möglich sein. Danach gilt die vorhergehende Vereinbarung des Kontos.
Natürlich kannst Du auch das Konto im Gesamten kündigen – jedoch solltest Du dabei aufpassen, dass du alles an geschütztem Guthaben vom Konto holst, damit es nach der Kündigung nicht an den Gläubiger ausgekehrt wird.
Für alle Fragen rund um die Pfändungstabellen und pfändungsfreien Bezüge kannst du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo dir viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.
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Hallo ich habe ein p Konto wo mein Gehalt rauf geht und Kindergeld für mein Sohn wie hoch ist der Freibetrag und wie kann ich ihn erhöhen
Frage: Sollte der Betrag auf dem Konto den Freibetrag überschreiten, wird dann nur die Differenz an den Gläubiger überwiesen?
Ist bekannt, in welchem Zeitraum eben diese Abbuchung der nicht geschützten Differenz passiert?
Hallo, ja - es wird nur die Differenz überwiesen. Der Zeitraum ist dabei unterschiedlich, jedoch wird der überschreitende Betrag für einen Monat in den Folgemonat übernommen. Erst wenn er dort nicht verbraucht wird, dann wird er ausgekehrt. Gern können Sie aber Ihre Fragen auch im Forum stellen, wo Ihnen eventuell schneller die Fragen beantwortet werden. :-)
habe ein p-konto , aber freibetrag wird nicht angezeizgt
es werden auch keine überweisungen ausgeführt
Doch wird es. Zumindest bei uns sehe ich auf dem Kontostand zwei Beiträge wieviel zur Verfügung steht. Hat man am 1. das Geld bekommen, dann kommt man evtl erst den nächsten Tag dran.
bis zum zustehenden Betrag muss die Überweisung ausgeführt werden, auch Einzug, Dauerauftrag, dann war der zustehende Betrag, siehe neue Tabelle, schon aufgebraucht.
Hallo,
muss für Kindergeld eine Bescheinigung vorgelegt werden oder ist das Geld automatisch geschützt oder ist das mit dem Freibetrag für das Kind abgedeckt?
Ist es wirklich empfehlenswert ein eigenes Konto für das Kind anzulegen, auf das dann Unterhaltsvorschuss und Unterhalt eingezahlt wird?
Ja, das Konto "für" das Kind ist viel wert und auch nützlich. Bei gemeinsamen Sorgerecht verlangen einige Institute die zweite Unterschrift...
Risiko ist dabei, das das Kind als volljährige Person einen Nachweis über die Verwendung fordern könnte - das ist aber eher Theorie und keine gängige Praxis.
Hallo,
wie lange gilt ein erhöhter Freibetrag beim P-Konto? Muss die Bank mitteilen wenn Sie den Freibetrag kürzt?
Hallo
Habe ein P Konto ! Bekomme jetzt Rückwirkend eine Renten Nachzahlung ! Meine monatliche Rente steht unter dem Freibetrag ! Wird diese Nachzahlung gepfändet ? Und wenn ja, was kann ich tun damit dies nicht geschieht ?
das lässt sich mit den mitgeteilten Angaben nicht wirklich klar beantworten - dass es eine Nachzahlung von Rente ist, führt zu keinem Schutz - wichtig ist der Freibetrag und der monatliche Zahlungseingang auf dem Konto
auf dem Konto ist jeder Euro über dem Freibetrag pfändbar
als Gegenmaßnahme:
Meist da muss ein Antrag beim Gericht gestellt werden, dass die Nachzahlung auf die Monate, für die nachgezahlt wurde, aufgeteilt wird und der pfändbare Betrag sich nicht aus dem Zahlungseingang im Monat der Nachzahlung errechnet. Große Erfolgschancen, wenn der monatliche Rentenbezug unter den Freibeträgen auf dem Konto bleibt. Wenn er höher ausfällt, ist das "MEHR" evt. zu 30% geschützt
Guten Tag,
ich hab folgendes Problem, ich Fang Anfang April an wieder Vollzeit zu Arbeiten.
ich Hab schon ein P-Konto mit dem Grundfreibetrag, ich hab drei kinder, hab zwei kinder die bei mir wohnen und ein was bei meiner Ex wohnt. jetzt war ich gewählt den Unterhalt meines Kindes zu erfragen da ich es ja überweisen möchte, in der nächsten zeit.
um den Freibetrag zu erhöhen brauch ich eine bescheinigung "des kindes was unterhaltspflichtig ist" vom Jugenamt, aber die wollen mir solch eine bescheinigung nicht ausstellen und weigern sich regelrecht.
was kann ich tun damit ich doch solch eine bescheinigung bekomme?
Lg
Dennis
Hallo lieber Dennis - das Beste wäre, wenn du diese Frage einfach mal in unserem Forum auf https://schuldner-community.de/forum/ stellst - dort wirst du wahrscheinlich sogar noch heute Antwort von einem Schuldnerberater erhalten :-)
Hallo,
Ich habe eine Frage. Habe schon sehr lang ein P-Konto. Meine Firma überweist jeden Monat zwischen 1.250 Euro. - 1.300 Euro auf das Konto. Da ich alleine lebe übersteigt das Gehalt jeden Monat den normalen Freibetrag von P-Konto.
Was kann ich tun damit ich jeden Monat über mein volles Gehalt verfügen kann?
Eins noch dazu von Geld sind 170 Euro , berufliche Mehraufwendung nach § 850f. Abs. 1b.
So das mein eigentliches Netto Gehalt unter den Pfändungsfreibetrag liegt.
Ich habe gelesen das mann den normalen Pfändungsfreibetrag von P-Konto erhöhen lassen kann, aber mann muss jeden Monat neu beantragen umständlich?
Hallo Raimond – das Beste wäre, wenn du diese Frage einfach mal in unserem Forum auf https://schuldner-community.de/forum/ stellst – dort wirst du wahrscheinlich sogar noch heute Antwort von einem Schuldnerberater erhalten 🙂