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Der Schreck sitzt tief, wenn erstmal eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber eintrifft. Nicht nur das Vertrauensverhältnis, sondern auch das Ansehen kann durch eine Lohnpfändung bröckeln. Inkassobüros und Gläubiger verdienen sich mit der Unwissenheit der Schuldner eine goldene Nase, weswegen ich hier einige Tipps und Tricks geschrieben habe.
Bevor eine Pfändung beim Arbeitgeber eingeht muss der Gläubiger einen Mahnbescheid beim Amtsgericht gegen Sie erlassen. Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Beide Bescheide erhalten Sie als Schuldner im bekannten „gelben Umschlag“. Bei beiden Bescheiden erhalten Sie die Gelegenheit zu widersprechen bzw. Einspruch zu erheben. Hierzu werde ich später in einem gesonderten Artikel eingehen.
Nur mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger überhaupt eine Pfändung (z.Bsp. eine Kontopfändung, oder wie hier die Lohnpfändung) anbringen.
Oft nutzen Gläubiger die Lohnpfändung um den Schuldner einzuschüchtern, denn nicht zuletzt stellt eine Pfändung beim Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter infrage. Viele Schuldner fühlen sich durch die Lohnpfändung unter Druck gesetzt und versuchen dem Gläubiger vorschnell davon zu überzeugen die Pfändung auszusetzen. Bitte bleiben Sie ruhig und nehmen nicht zu schnell mit dem Gläubiger Kontakt auf.
Zuerstmal sollten Sie sich bewusst werden, dass mit einer bereits erfolgten Lohnpfändung der Arbeitgeber bereits darüber informiert wurde. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell mit dem Gläubiger zu telefonieren oder gar irgendwelche Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Wenn die Lohnpfändung erstmal auf dem Tisch liegt, dann gilt es das Vertrauen zum Arbeitgeber wieder herzustellen, weswegen es wichtig ist sich mit dem Chef an einen Tisch zu setzen und über das „Problem“ zu sprechen. Good to know: Der Arbeitgeber darf Sie aufgrund einer Lohnpfändung nicht kündigen!
Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, auch wenn es Ihnen unangenehm ist – nur so können Sie zeigen, dass Sie weiterhin vertrauenswürdig sind.
Der Arbeitgeber muss den pfändungsfreien Betrag (Siehe Pfändungstabelle) für Sie ausrechnen und Ihnen dieses pfändungsfreie Geld weiterhin auszahlen. Wichtig ist hier, dass der Arbeitgeber alle Unterhaltspflichten kennt, damit er die richtige Berechnung durchführen kann. Pfändungsfrei sind mindestens 1179,99 Euro – dies gilt jedoch nicht für Pfändungen aus Unterhaltsforderungen!
Da der Arbeitgeber mit jeder Pfändung eine gewissen Aufwand hat sollten Sie dem Arbeitgeber eine Lösung darlegen, damit dieser merkt, dass Sie sich dem Problem bewusst sind und an einer Lösung arbeiten.
Lösungen können zum Beispiel sein:
Derzeit gibt es laut dem statistischem Bundesamt deutschlandweit ca. 1100 Schuldnerberatungsstellen, die kostenlos Beratungen anbieten. Hier kann eine allumfassende Beratung stattfinden und sich dem Schuldenproblem nachhaltig angenommen werden. Weiterhin können ist die Verhandlungsbereitschaft einiger Gläubiger durchaus erhöht, sobald diese einen Brief einer Schuldnerberatung erhalten. Frei nach dem Motto: „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“ verzichten einige Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderung oder sind für Teilzahlungsvereinbarungen offener.
Da der Arbeitgeber gezwungen ist die pfändbaren Bezüge an den Gläubiger zu überweisen kann dies eine mögliche Lösung darstellen um die Pfändung loszuwerden. Dies kann jedoch durch die unterschiedlichen Pfändungsfreigrenzen lang dauern oder unter Umständen gar nicht möglich sein.
Achtung, diese Vorgehensweise enthält gewisse Fallstricke, die Gläubiger den Schuldnern wohlwissend stellen.
Fast alle Gläubiger und Inkassobüros bieten dem Schuldner eine für den Schuldner deutlich nachteilige Lösung an. Oft wird z.Bsp. eine Einigungsgebühr für Ratenzahlungen vereinbart bzw. Raten zuerst auf die Gebühren verrechnet, was die eigentliche Schuld nicht mindert und die Zinsen wieder ansteigen. Bevor Sie selbst mit dem Gläubiger verhandeln sollten Sie besser selbst mit einer Schuldnerberatung sprechen oder sich Tipps in unserem Forum einholen.
Bezahlen Sie bitte nicht weiter an andere Gläubiger, sobald eine Lohnpfändung eingetroffen ist. Das Geld, was Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten ist das Existenzminimum, da er alles was darüber liegt automatisch an den pfändenden Gläubiger abführen muss.
Seien Sie sich bewusst, dass dies das Geld ist womit Sie Ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen – dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Alles was Sie jetzt an andere Gläubiger weiter zahlen ist nicht notwendig und niemand kann Ihnen einen Strick daraus drehen!
Für alle Fragen rund um die Insolvenz können Sie sich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.
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