Probleme Nebenkostenguthaben

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Insolvenzflöte
Neuankömmling
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Registriert: 6. Apr 2020, 17:12

Probleme Nebenkostenguthaben

Beitrag von Insolvenzflöte »

Hallo, :D

ich habe eine Frage zum Nebenkostenguthaben und deren Auskehrung.
Ich bitte um Beantwortung!


Bisheriger Verlauf:

Verbraucherinsolvenz in 2020 eröffnet.
Aufhebung Verbraucherinsolvenzverfahren durch Beschluss Insolvenzgericht in 11.2020.
Nebenkostenabrechnung für 2019 in 12.2020 erhalten. Guthaben! Seitens Hausverwaltung um Bestätigung meiner Kontonummer gebeten.
Kontonummer schriftlich, postalisch, Einschreiben, übersandt.
Treuhänder informiert und um Handlungsanweisung gebeten (ob Auskehrung an ihm, etc.). Treuhänder fordert Auskehrung an ihm (Insolvenzmasse, Nachtragsverteilung).
Hausverwaltung reagiert nicht, überweist das Guthaben nicht. Einmalige Mahnung an die Hausverwaltung versandt, Hausverwaltung reagiert immer noch nicht.

Fragestellung:

Muss Treuhänder (ehemaliger Insolvenzverwalter) selbstständig tätig werden? Oder das Insolvenzgericht?


Danke für eure Mühungen zur Beantwortung meiner Fragen.

Grüße
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Probleme Nebenkostenguthaben

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Hi Insolvenzflöte,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Probleme Nebenkostenguthaben" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Probleme Nebenkostenguthaben

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, meines Wissens ist es Sache des IV/TH, sich um die Kohle zu kümmern.
Du hast ihn informiert, Deine "Mitwirkungspflicht" erfüllt - fertig.

Wenn Du bisher kein Geld von der Hausverwaltung bekommen hast,
musst Du denen auch nicht hinterherlaufen.
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Käsebrot
Allwissender
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Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Probleme Nebenkostenguthaben

Beitrag von Käsebrot »

Gegenfrage (falls ich mich täusche, auch gerne korrigieren): warum muss das Guthaben überhaupt ausgekehrt werden? Müsste dies nicht aus dem Gerichtsbeschluss hervorgehen, wenn dem so wäre? Oder ist so etwas automatisch erfasst?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Probleme Nebenkostenguthaben

Beitrag von Graf Wadula »

Käsebrot hat geschrieben: 26. Jan 2021, 17:46Gegenfrage (falls ich mich täusche, auch gerne korrigieren): warum muss das Guthaben überhaupt ausgekehrt werden? Müsste dies nicht aus dem Gerichtsbeschluss hervorgehen, wenn dem so wäre? Oder ist so etwas automatisch erfasst?
Das ist richtig. Mit Aufhebung der Insolvenz geht die Verfügungsgewalt wieder auf den Schuldner über. Es müsste also einen sogenannte Nachtragsverteilung angeordnet werden ( § 203 InsO). Aber oftmals einigen sich Schuldner und TH auf eine freiwillige Zahlung. Ohne Nachtragsverteilungsanordnung entsteht auch keine gesonderte Vergütung dafür und somit kann der ganze Betrag für z.B. Kosten des Verfahrens verrechnet werden. Und der Schuldner muss nach Erteilung weniger Verfahrenskosten erstatten.
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