RSB im eröffneten Verfahren
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RSB im eröffneten Verfahren
Hallo zusammen, ich bin nun schon seit 20 Monaten im eröffneten Verfahren. Bis dato habe ich 50 % von meinen Schulden auf das Konto des Insolvenzverwalters eingezahlt. In Zahlen heißt das circa 31.000 € bei 63.000 € Schulden warum ich bis heute noch im eröffnetem Verfahren bin weiß ich leider nicht. Werde mich aber mit meinem IV deswegen in Verbindung setzen. Meine Frage ist rein aus Neugier, besteht die Möglichkeit eine vorzeitige RSB nach 36 Monaten zu bekommen, auch wenn man noch im eröffnetem Verfahren ist . Ich zum Beispiel habe nach 36 ca 45000 Euro eingezahlt.
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- Beiträge: 263
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Re: RSB im eröffneten Verfahren
Hallo und herzlich willkommen hier!
Grundsätzlich geht das durchaus - du musst halt nur bedenken, dass der Insolvenzverwalter sich 40% im eröffneten Verfahren in die eigene Tasche steckt und die Gerichtskosten / Verfahrenskosten im eröffneten Verfahren auch anders sind als in der Wohlverhaltensphase.
Es wäre also wirklich sinnvoll zu erfahren warum das Verfahren noch offen ist. 20 Monate ist nicht unbedingt ungewöhnlich, aber es wäre schon interessant.
Grundsätzlich geht das durchaus - du musst halt nur bedenken, dass der Insolvenzverwalter sich 40% im eröffneten Verfahren in die eigene Tasche steckt und die Gerichtskosten / Verfahrenskosten im eröffneten Verfahren auch anders sind als in der Wohlverhaltensphase.
Es wäre also wirklich sinnvoll zu erfahren warum das Verfahren noch offen ist. 20 Monate ist nicht unbedingt ungewöhnlich, aber es wäre schon interessant.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: RSB im eröffneten Verfahren
Das wäre mal ganz interessant, warum das Verfahren noch eröffnet ist. Dafür sollten Sie vielleicht mal in die Inso-Akte bei Gericht schauen oder beim Gericht anrufen und bitten, dass man Ihnen den Sachstandsbericht zusendet.
Im Grundsatz haben Sie eine Chance. Ohne die näheren Einzelheiten jetzt zu kennen.
Es kommt letztlich nicht auf die "wahren" Schulden an, sondern wie viele Gläubiger tatsächlich in Ihrem Verfahren eine Forderung angemeldet haben. Sollten das die 63.000 sein und sollten die alle festgestellt sein, dann müssen Sie 35% davon aufbringen = 22.050,- €.
Und dann kommt der absolute Unsicherheitsfaktor, die Vergütung des Insolvenzverwalters (deshalb sollten sie unbedingt dann mit Ihrem Verwalter kontakt aufnehmen.
Bei einer Insolvenzmasse von 45.000 € (davon ausgegangen, dass das alle Einnahmen sind) beträgt die Regelvergütung 15.000 ,- €.
Die Auslagen für 3 Jahre betragen 4.500 €
Hinzukommen noch ca. 2,80 €, nehmen wir mal pauschal 200 €
Dann kommt die Mehrwertsteuer, ca. 3800,- €
Die Gerichtskosten betragen bei 45.000 ca. 1.500,- € Hinzukommen aber nochmal eventuell Sachverständigenkosten
Wenn Sie das zusammenrechnen, sind Sie bei ca. 48.000. Es ist also knapp, kann aber funktionieren. Das sollten Sie in dem konkreten Verfahren ein paar Monate vor Ablauf mit dem Verwalter klären. Vielleicht wird aber das Verfahren ja auch noch demnächst schlussgerechnet, dann wissen sie eh, welche Summen entstehen. Derzeit dürfte das noch ungewiß sein.
Im Grundsatz haben Sie eine Chance. Ohne die näheren Einzelheiten jetzt zu kennen.
Es kommt letztlich nicht auf die "wahren" Schulden an, sondern wie viele Gläubiger tatsächlich in Ihrem Verfahren eine Forderung angemeldet haben. Sollten das die 63.000 sein und sollten die alle festgestellt sein, dann müssen Sie 35% davon aufbringen = 22.050,- €.
Und dann kommt der absolute Unsicherheitsfaktor, die Vergütung des Insolvenzverwalters (deshalb sollten sie unbedingt dann mit Ihrem Verwalter kontakt aufnehmen.
Bei einer Insolvenzmasse von 45.000 € (davon ausgegangen, dass das alle Einnahmen sind) beträgt die Regelvergütung 15.000 ,- €.
Die Auslagen für 3 Jahre betragen 4.500 €
Hinzukommen noch ca. 2,80 €, nehmen wir mal pauschal 200 €
Dann kommt die Mehrwertsteuer, ca. 3800,- €
Die Gerichtskosten betragen bei 45.000 ca. 1.500,- € Hinzukommen aber nochmal eventuell Sachverständigenkosten
Wenn Sie das zusammenrechnen, sind Sie bei ca. 48.000. Es ist also knapp, kann aber funktionieren. Das sollten Sie in dem konkreten Verfahren ein paar Monate vor Ablauf mit dem Verwalter klären. Vielleicht wird aber das Verfahren ja auch noch demnächst schlussgerechnet, dann wissen sie eh, welche Summen entstehen. Derzeit dürfte das noch ungewiß sein.
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Re: RSB im eröffneten Verfahren
Mal eine andere Frage. Warum geht man mit so einem hohen pfändbaren Gehalt in die Insolvenz? Wenn da nicht irgendwas anderes zu Geld gemacht wurde (Lebensversicherung o.Ä.) wären das ja über 1500€ pro Monat.
Mir wurde ja schon genug gepfändet (750€ min. pro Monat) und ich hatte auch knapp über 60k € Schulden. Da bin ich gerade auf 35% gekommen nach 3 Jahren.
Mir wurde ja schon genug gepfändet (750€ min. pro Monat) und ich hatte auch knapp über 60k € Schulden. Da bin ich gerade auf 35% gekommen nach 3 Jahren.
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