Versicherungsleistung pfändbar?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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insolaner
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Versicherungsleistung pfändbar?

Beitrag von insolaner »

Moin,

wenn ein Schuldner lediglich als versicherte Person ineiner (zB. Hausrat-)Versicheurng genannt ist, VN aber eine dritte schuldenfreie Person ist (WG), wäre dann eine Versicherungsleistung für dem Schuldner gehörende gestohlene Sachen von Belang? Die Sachen an sich waren wertmässig nicht von Bedeutung, also "im Rahmen der bescheidenen Lebensführung"...

Die Auszahlung der Versicherung erfolgt ja eh' an den VN, der dann den entsprechenden Anteil an den Schuldner weiterreichen würde.

Wir reden auch nicht über weltbewegende Summen, aber in so einer Situation machen auch ein paar hundert EUR schon eine Menge aus :(
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Versicherungsleistung pfändbar?

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Hi insolaner,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherungsleistung pfändbar?" geschaut?
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arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
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Re: Versicherungsleistung pfändbar?

Beitrag von arreis »

Soweit ich es hier im Forum gelernt habe, sind alle Versicherungsleistungen pfändbar, bzw. dem IV/TH zu melden.

Wenn die versicherte Person, wie in dem Fall, nicht der VN ist, der VN aber ebenfalls mitversichert ist, sollte das Ganze doch eigentlich kein Problem darstellen.
Sicherlich im Bereich einer PI nicht legal, aber bei einer Versicherungsleistung, sollten die Besitzverhältnisse irrelevant sein, Hauptsache die Versicherung zahlt.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Versicherungsleistung pfändbar?

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 15. Aug 2020, 23:13 Die Auszahlung der Versicherung erfolgt ja eh' an den VN, der dann den entsprechenden Anteil an den Schuldner weiterreichen würde.
Bezogen aufs eröffnete Insolvenzverfahren (nicht WVP!) ist das natürlich Neuerwerb wie er im Buche steht. Die Rochade über Deinen VN ändert daran überhaupt nichts.
insolaner hat geschrieben: 15. Aug 2020, 23:13 Wir reden auch nicht über weltbewegende Summen, aber in so einer Situation machen auch ein paar hundert EUR schon eine Menge aus :(
Die Höhe der Summe ist unerheblich.

Im eröffneten Verfahren ist alles Masse/Neuwerb was nicht unpfändbares Einkommen ist oder durch andere Rechtsvorschriften geschützt wird (vorrangig § 811 ZPO).

ALLES andere ist in dem Fall Neuerwerb und müsste gemeldet/abgegeben werden. Deine Ausführungen "um den heißen Brei" beschäftigen sich allenfalls mit der Frage des Hahnes und mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand angesichts des Sachverhalts nach ihm brüllen könnte.
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