Moin,
wenn ein Schuldner lediglich als versicherte Person ineiner (zB. Hausrat-)Versicheurng genannt ist, VN aber eine dritte schuldenfreie Person ist (WG), wäre dann eine Versicherungsleistung für dem Schuldner gehörende gestohlene Sachen von Belang? Die Sachen an sich waren wertmässig nicht von Bedeutung, also "im Rahmen der bescheidenen Lebensführung"...
Die Auszahlung der Versicherung erfolgt ja eh' an den VN, der dann den entsprechenden Anteil an den Schuldner weiterreichen würde.
Wir reden auch nicht über weltbewegende Summen, aber in so einer Situation machen auch ein paar hundert EUR schon eine Menge aus
Versicherungsleistung pfändbar?
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Re: Versicherungsleistung pfändbar?
Hi insolaner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherungsleistung pfändbar?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherungsleistung pfändbar?" geschaut?
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Re: Versicherungsleistung pfändbar?
Soweit ich es hier im Forum gelernt habe, sind alle Versicherungsleistungen pfändbar, bzw. dem IV/TH zu melden.
Wenn die versicherte Person, wie in dem Fall, nicht der VN ist, der VN aber ebenfalls mitversichert ist, sollte das Ganze doch eigentlich kein Problem darstellen.
Sicherlich im Bereich einer PI nicht legal, aber bei einer Versicherungsleistung, sollten die Besitzverhältnisse irrelevant sein, Hauptsache die Versicherung zahlt.
Wenn die versicherte Person, wie in dem Fall, nicht der VN ist, der VN aber ebenfalls mitversichert ist, sollte das Ganze doch eigentlich kein Problem darstellen.
Sicherlich im Bereich einer PI nicht legal, aber bei einer Versicherungsleistung, sollten die Besitzverhältnisse irrelevant sein, Hauptsache die Versicherung zahlt.
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Re: Versicherungsleistung pfändbar?
Bezogen aufs eröffnete Insolvenzverfahren (nicht WVP!) ist das natürlich Neuerwerb wie er im Buche steht. Die Rochade über Deinen VN ändert daran überhaupt nichts.
Die Höhe der Summe ist unerheblich.
Im eröffneten Verfahren ist alles Masse/Neuwerb was nicht unpfändbares Einkommen ist oder durch andere Rechtsvorschriften geschützt wird (vorrangig § 811 ZPO).
ALLES andere ist in dem Fall Neuerwerb und müsste gemeldet/abgegeben werden. Deine Ausführungen "um den heißen Brei" beschäftigen sich allenfalls mit der Frage des Hahnes und mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand angesichts des Sachverhalts nach ihm brüllen könnte.
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