Hallo zusammen,
aktuell stellt sich folgende Situation dar.
Am 14.07.2020 sind 5 Jahre rum, Verfahrenskosten sind gedeckt.
Anfang März habe ich den entsprechenden Antrag beim AG eingereicht und hierzu auch eine Bestätigung erhalten.
Gestern ereilte mich ein Anruf vom TH, warum ich bereits im März einen Antrag eingereicht hätte. Dies wäre erst nach Ablauf der 5 Jahre möglich und ihm enstände nun Mehrarbeit dadurch....
Ich erläuterte ihm darauf hin, dass ich dies nicht wusste und auch anders gelesen bzw. verstanden habe. Nun gut, er hatte sich dann beruhigt. Da ich ihn gerade am Telefon hatte, stellte ich ihm noch ein paar Fragen und er erklärte mir auch noch einmal den gesamten Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Eine Sache machte mich jedoch stutzig.
Dass der monatliche Pfändungsbetrag bis zum tatsächlichen Bescheid weiter an den TH geht war mir klar und ist Ordnung. Laut seiner Aussage, erhalte ich die abgeführten anteiligen Beträge, in meinem Fall ab dem 15.07.2020, nicht zurück, sondern gehen noch an die Gläubiger.
Ich meine mich entsinnen zu können, dass die Beträge an den Schuldner, die über den 5 Jahreszeitraum hinausgingen zurück gehen, nachdem der Bescheid der RSB erteilt wurde.
Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Hi waggonbau,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren" geschaut?
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Also mit dem Antrag selbst hast du nichts falsch gemacht - sollte aber auch nicht dein Problem sein, ich find es eher gesagt sogar etwas frech dem Schuldner hier die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen.
Es scheint aber tatsächlich nicht näher definiert zu sein, ob man im Nachhinein noch einen Antrag stellen kann (also beispielsweise nach Ablauf der 5 Jahre um die Entscheidung für §300 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu erhalten), weswegen wir hier immer raten VOR Ablauf der 5 Jahre (bzw. 3 Jahre) den Antrag zu stellen.
Bezüglich der Pfändung: äh.. ich meine, glaube, denke, hörte von einem Nachbarn, dessen Tochter.. Egal - ich glaub dass du das Geld zurückbekommen müsstest.
Aber da müsste sich nochmal ein freundlicher Praktiker zu äußern.
Es scheint aber tatsächlich nicht näher definiert zu sein, ob man im Nachhinein noch einen Antrag stellen kann (also beispielsweise nach Ablauf der 5 Jahre um die Entscheidung für §300 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu erhalten), weswegen wir hier immer raten VOR Ablauf der 5 Jahre (bzw. 3 Jahre) den Antrag zu stellen.
Bezüglich der Pfändung: äh.. ich meine, glaube, denke, hörte von einem Nachbarn, dessen Tochter.. Egal - ich glaub dass du das Geld zurückbekommen müsstest.
Aber da müsste sich nochmal ein freundlicher Praktiker zu äußern.
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Hallo ,
bei mir waren die 5 Jahre auch im März 20 beendet, und mir wurde dann ca. 6 Wochen (Corona) die RSB per Beschluss erteilt.
Ich habe ca ein halbes Jahr davor beim Treuhände wg. Ende nach 5 Jahren nachgefragt.
Antwort: Verfahrenskosten und seine Kosten gedeckt, ich solle den Antrag bei gericht stellen.
Gepfändet wurde nur bis zum Ende der 5 Jahre, obwohl der Beschluss erst 6 Wochen später kam.
Seit dem ist alles gut, bis auf das ich es noch immer nich geschafft habe mein P-Konto wieder umzuwandeln.
Gruß habwiederwas
bei mir waren die 5 Jahre auch im März 20 beendet, und mir wurde dann ca. 6 Wochen (Corona) die RSB per Beschluss erteilt.
Ich habe ca ein halbes Jahr davor beim Treuhände wg. Ende nach 5 Jahren nachgefragt.
Antwort: Verfahrenskosten und seine Kosten gedeckt, ich solle den Antrag bei gericht stellen.
Gepfändet wurde nur bis zum Ende der 5 Jahre, obwohl der Beschluss erst 6 Wochen später kam.
Seit dem ist alles gut, bis auf das ich es noch immer nich geschafft habe mein P-Konto wieder umzuwandeln.
Gruß habwiederwas
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Die Antwort steht eigentlich in § 300a InsO. Absatz 1 Satz 1:"...gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse." Danach endet die Abtretungsfrist bei diesem Antrag nach 5 Jahren (§ 300 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 InsO). Aber es ist wohl tatsächlich so, dass vereinzelt Treuhänder und auch Gerichte diese Vorschrift anders auslegen. Dann bleibt Ihnen nur übrig, dieses prozessgerichtlich zu klären.
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.
Dann war ich doch nicht auf dem Holzweg.
Ob ich mich mit dem TH dann rumstreiten bzw. diese Angelegenheit gerichtlich klären werde, entscheide ich nach der (hoffentlichen) Erteilung der RSB. Im Grunde bin ich froh, dass die ganze Sache bald vorbei ist, auf der anderen Seite werden monatlich 126,99 gepfändet, die dann, je nach dem wie lange das AG benötigt, noch an die Gläubiger gehen würden.
Dann war ich doch nicht auf dem Holzweg.
Ob ich mich mit dem TH dann rumstreiten bzw. diese Angelegenheit gerichtlich klären werde, entscheide ich nach der (hoffentlichen) Erteilung der RSB. Im Grunde bin ich froh, dass die ganze Sache bald vorbei ist, auf der anderen Seite werden monatlich 126,99 gepfändet, die dann, je nach dem wie lange das AG benötigt, noch an die Gläubiger gehen würden.
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Re: Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum das wohl nie vor Gerichten landet. Die meisten (Schuldner) sind froh, dass die Sache beendet ist und haben keine Lust, sich dann weiter damit zu beschäftigen und dann beißt man wohl in den sauren Apfel.waggonbau hat geschrieben: ↑19. Jun 2020, 07:04 Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.
Dann war ich doch nicht auf dem Holzweg.
Ob ich mich mit dem TH dann rumstreiten bzw. diese Angelegenheit gerichtlich klären werde, entscheide ich nach der (hoffentlichen) Erteilung der RSB. Im Grunde bin ich froh, dass die ganze Sache bald vorbei ist, auf der anderen Seite werden monatlich 126,99 gepfändet, die dann, je nach dem wie lange das AG benötigt, noch an die Gläubiger gehen würden.
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