Hallo zusammen,
mir wurde die RSB glücklicherweise Ende Januar erteilt. (Notfrist auch verstrichen,keinerlei Vetos von einem Gläubiger).
Aber...
Der Beschluss sollte demnach rechtskräftig sein,
jedoch finde ich den Beschluss bisher nicht in den Bekanntmachungen.
Falls dieser Beschluss tatsächlich nicht öffentlich zu finden war, wäre dies ja eine Benachteiligung der Gläubiger.
Könnte das für mich nachträglich irgendwelche Nachteile haben?
Vielleicht kann mir ja zu diesem Sachverhalt jemand etwas Erhellendes sagen,vielen Dank!
Beschluss nicht gefunden
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Re: Beschluss nicht gefunden
nein
Gerne: Mach Dir doch keinen Kopp wegen solcher Kinkerlitzchen - Du hast nur einen!
Freu Dich über die erreichte Restschuldbefreiung, schließe das Thema ab und begieße es anständig . wie sich das gehört.
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Re: Beschluss nicht gefunden
Hallo Caffery,
danke für Deine Einschätzung.
Ich werde jetzt Deinem Rat folgen und die Sache erstens ein wenig feiern und zweitens
endgültig ad acta legen.
Nur über die Reihenfolge muss ich mir noch klar werden,sollte aber zu schaffen sein.
Falls mir das nicht gelingen sollte darf ich mich doch hoffentlich noch mal hier melden.
Alles Gute noch fürs Forum und nochmals ein dickes Danke an Dich Caffery!
Sorry, find grad kein passendes Smeiilieh.
danke für Deine Einschätzung.
Ich werde jetzt Deinem Rat folgen und die Sache erstens ein wenig feiern und zweitens
endgültig ad acta legen.
Nur über die Reihenfolge muss ich mir noch klar werden,sollte aber zu schaffen sein.
Falls mir das nicht gelingen sollte darf ich mich doch hoffentlich noch mal hier melden.
Alles Gute noch fürs Forum und nochmals ein dickes Danke an Dich Caffery!
Sorry, find grad kein passendes Smeiilieh.
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Re: Beschluss nicht gefunden
...wenn die Vorstellung, da müsste das Gericht doch veröffentlichen, dass RECHTSKRAFT eingetreten ist, besteht, ist das eine "Vorstellung", aber nicht Inhalt irgendeiner gesetzlichen Regelung oder gerichtlichen Praxis....oder welche Reihenfolge meinst Du - feiern war doch 1. und Aktenshredder doch 2. ......
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Re: Beschluss nicht gefunden
Hallo Imker,
auch für Deine Einschätzung vielen Dank.
Da das Insolvenzrecht ja sehr komplex ist und ich durch dieses Forum etliche Fallstricke bemerkt habe,
ging mir das nicht mehr aus dem Sinn.
Ich hatte darüber hinaus im Netz sehr wohl ein Urteil gefunden in dem den Gläubigern die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt wurde, da in den Bekanntmachungen nichts über den Verlauf des betreffenden
Insolvenzverfahrens zu finden war.
Bei Bedarf und Interesse buddele ich das noch mal aus.
Nichts desto trotz,mit dem jetzigen Zustand kann ich auch dank der jüngsten Profi Statements
leben.
Schönen Tach noch
auch für Deine Einschätzung vielen Dank.
Da das Insolvenzrecht ja sehr komplex ist und ich durch dieses Forum etliche Fallstricke bemerkt habe,
ging mir das nicht mehr aus dem Sinn.
Ich hatte darüber hinaus im Netz sehr wohl ein Urteil gefunden in dem den Gläubigern die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt wurde, da in den Bekanntmachungen nichts über den Verlauf des betreffenden
Insolvenzverfahrens zu finden war.
Bei Bedarf und Interesse buddele ich das noch mal aus.
Nichts desto trotz,mit dem jetzigen Zustand kann ich auch dank der jüngsten Profi Statements
leben.
Schönen Tach noch
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Re: Beschluss nicht gefunden
den Tach mach ich zZ in Südtirol und im Schwimmbad - sehr ungewohnt...
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