mir wurde die RSB glücklicherweise Ende Januar erteilt. (Notfrist auch verstrichen,keinerlei Vetos von einem Gläubiger).

Aber...
Der Beschluss sollte demnach rechtskräftig sein,
jedoch finde ich den Beschluss bisher nicht in den Bekanntmachungen.
Falls dieser Beschluss tatsächlich nicht öffentlich zu finden war, wäre dies ja eine Benachteiligung der Gläubiger.
Könnte das für mich nachträglich irgendwelche Nachteile haben?
Vielleicht kann mir ja zu diesem Sachverhalt jemand etwas Erhellendes sagen,vielen Dank!