Hallo,
erstmal zu Geschichte:
Ich bin Spielsüchtig und habe daraus hohe Schulden angehäuft. Ich möchte das und mein Leben ändern.
Also habe ich :
1. Mit dem Spielen aufgehört
2. Mich in Therapie begeben.
3. Die Schuldnerberatung aufgesucht.
Der Herr bei der Schuldnerberatung meinte es wäre das beste Insolvenz anzumelden. Ich habe Ihm eine Liste alle Gläubiger gegeben und er will die jetzt erstmal anschreiben.
Nun im nachhinein gehen mir so viele Fragen durch den Kopf, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen:
1. Bislang gibt es keine Pfändungen oder Titel gegen mich. Nur Gehaltsabtretungen im Rahmen von Kreditverträgen. Muss/sollte/könnte ich die Kreditraten weiter zahlen um zu verhindern das eine Gehaltsabtretung offen gelegt wird ?
2. Wenn ein Gläubiger vom Glücksspiel erfährt und die Kreditkartenunternehmen wissen es ja auf jeden Fall mir die Insolvenz verweigert ?
3. Ich habe gehört, das der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate oder länger sehen will und unter Umständen storniert. Um was für Zahlungen geht es da ? Sprich wenn ich was bei Amazon gekauft, die Rechnung bezahlt habe, wickelt er das Geschäft dann zurück ab ?
Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht kann ja einer helfen .
Angst vor der Inso
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Re: Angst vor der Inso
Das macht höchstwahrscheinlich keinen Sinn. Was versprichst Du Dir denn davon genau? Hast Du das auch mal Deinen Berater gefragt der ja Deine Situation genauer kennt?
So lange Du bei der Kreditvergabe keine falschen Angaben gemacht hast und die nachvollziehbare Absicht hattest die Schulden zu bezahlen ist alles gut.
Um sowas gehts dabei in aller Regel nicht. Es geht um Zahlungen die kurz vor Insolvenzeröffnung an Gläubiger geflossen sind. Die Fristen schwanken da je nach Vorgang zwischen 3 Monaten (was die Regel ist) und mehreren Jahren - vor allem bei Vermögensübertragungen an nahestehende Personen oder ähnliches.jan hat geschrieben: ↑26. Sep 2019, 17:35 3. Ich habe gehört, das der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate oder länger sehen will und unter Umständen storniert. Um was für Zahlungen geht es da ? Sprich wenn ich was bei Amazon gekauft, die Rechnung bezahlt habe, wickelt er das Geschäft dann zurück ab ?
Keiner wird die Zahlung für ein Pfund Kaffee von Amazon zurückfordern wollen.
Eins sein mir noch gestattet (in der Hoffnung, dass es mir nicht negativ ausgelegt wird;)):
Nach meiner Erfahrung haben Menschen mit Suchthintergründen in Bezug auf Entschuldung m.E. oft falsche Prioritäten, da sie aus meiner Sicht die Handlungserfordernis bezüglich ihrer Überschuldung oft überschätzen - was leider nicht selten zu unerfreulich endeden Verfahren führt.
Drum hier mal ganz allgemein: Es ist DEUTLICH wichtiger, dass die Spielsucht so sicher wie möglich und so gut wie möglich besiegt ist... und das sehr sehr langfristig. Du wirst selber wissen, was für eine lästige Klette so ein Problem sein kann. Das ist viel wichtiger als alles andere. Die Schulden können warten. Man sollte aus meiner Sicht nicht nach wenigen spielfreien Wochen oder Monaten aus Panik vor geplatzten Gläubigern die "Angstflucht" in die Insolvenz antreten.
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Re: Angst vor der Inso
Zu 1.
Die Offenlegung von Schulden beim Arbeitgeber ist in der geschilderten Situation "zwangsläufig". Denn entweder meldet sich der Insolovenzverwalter beim Arbeitgeber oder die Kreditgläubiger....
Frage von mir: warum ist es wichtig, dass die Abtretungen nicht offengelegt werden - die Anzahl der Abtretungen oder....
Die Offenlegung von Schulden beim Arbeitgeber ist in der geschilderten Situation "zwangsläufig". Denn entweder meldet sich der Insolovenzverwalter beim Arbeitgeber oder die Kreditgläubiger....
Frage von mir: warum ist es wichtig, dass die Abtretungen nicht offengelegt werden - die Anzahl der Abtretungen oder....
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Re: Angst vor der Inso
Also.
1. Mit dem spielen magst du Recht haben, aber irgendwas muss ja halt auch tun um meine Finanzen in den Griff zu bekommen. Bei mir kommt vielleicht auch noch dazu , das ich es vor meiner Frau verschwiegen habe. Nachdem ich lles gebeichtet habe kontrolliert Sie jeden Cent der rein und rausgeht. Das schützt mich zusätzlich
2. Zu den Abretungen. Ich möchte nicht unbedingt das mein AG weiß wo ich Schulden habe und es würden dann ja mehrere Abtretungen eingehen. Beim Insolvenzverwalter wäre es ja nur 1. Weiter wurde mir bei der Schuldnerberatung gesagt, das viele IV den AG gar nicht mehr behelligen, wenn der Schuldner seine Abrechnungen immer vorlegt und Brav den ermittelten Betrag abführt
3. Nochmal eine Frage zur Versagung. Ich habe viele viele Gläubiger. Wenn ich irgendwo bei einem was im Antrag vergessen oder falsch gemacht habe, platzt dann die ganze Inso, oder wird nur die Forderung rausgenommen ?
1. Mit dem spielen magst du Recht haben, aber irgendwas muss ja halt auch tun um meine Finanzen in den Griff zu bekommen. Bei mir kommt vielleicht auch noch dazu , das ich es vor meiner Frau verschwiegen habe. Nachdem ich lles gebeichtet habe kontrolliert Sie jeden Cent der rein und rausgeht. Das schützt mich zusätzlich
2. Zu den Abretungen. Ich möchte nicht unbedingt das mein AG weiß wo ich Schulden habe und es würden dann ja mehrere Abtretungen eingehen. Beim Insolvenzverwalter wäre es ja nur 1. Weiter wurde mir bei der Schuldnerberatung gesagt, das viele IV den AG gar nicht mehr behelligen, wenn der Schuldner seine Abrechnungen immer vorlegt und Brav den ermittelten Betrag abführt
3. Nochmal eine Frage zur Versagung. Ich habe viele viele Gläubiger. Wenn ich irgendwo bei einem was im Antrag vergessen oder falsch gemacht habe, platzt dann die ganze Inso, oder wird nur die Forderung rausgenommen ?
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Re: Angst vor der Inso
Ja klar. Aber niemand zwingt Dich dies direkt mit einem Insolvenzantrag zu tun. Ich würde Dir (vermutlich - ich kenne Deine Situation ja nicht genau) nicht dazu raten.
Das ist bei uns eher die Ausnahme - also dass Verwalter sich darauf einlassen es über Abrechnungen zu regeln und den Arbeitgeber nicht zu "behelligen".jan hat geschrieben: ↑26. Sep 2019, 19:22 2. Zu den Abretungen. Ich möchte nicht unbedingt das mein AG weiß wo ich Schulden habe und es würden dann ja mehrere Abtretungen eingehen. Beim Insolvenzverwalter wäre es ja nur 1. Weiter wurde mir bei der Schuldnerberatung gesagt, das viele IV den AG gar nicht mehr behelligen, wenn der Schuldner seine Abrechnungen immer vorlegt und Brav den ermittelten Betrag abführt
Das kann man so einfach nicht beantworten und kommt auf die Einzelfälle an. In der Regel sind Gläubiger mit solchen Forderungen aber eher darauf aus, dass nur ihre Forderung das Verfahren "überlebt" anstatt es gleich "platzen" zu lassen.
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Re: Angst vor der Inso
kurz meine Situation:
80 k Schulden, Einkommen Netto 3000 Euro, 3 Kinder, Ehefrau in Elternzeit. Wohne Mietfrei (Haus gehört der Frau) Ich zahle allerdings die Hypothek von monatlich 500 Euro mit. Kein Auto, kein sonstiger wertvoller Besitz. Altersvorsorge ist beides betriebliche Altersvorsorge.
Was gäbe es denn für Alternativen ?
80 k Schulden, Einkommen Netto 3000 Euro, 3 Kinder, Ehefrau in Elternzeit. Wohne Mietfrei (Haus gehört der Frau) Ich zahle allerdings die Hypothek von monatlich 500 Euro mit. Kein Auto, kein sonstiger wertvoller Besitz. Altersvorsorge ist beides betriebliche Altersvorsorge.
Was gäbe es denn für Alternativen ?
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Re: Angst vor der Inso
Spielsucht therapieren, Spielsucht bekämpfen, Spielsucht dauerhaft hinter sich lassen.
Während dessen keine neuen Schulden machen, vom Unpfändbaren leben. Sich um die Familie kümmern und ggf. teilweise verlorenes Vertrauen wieder aufbauen.
Zwischendrin auf jeden Fall auch die Schuldenerberatung in Anspruch nehmen, damit Du Dich richig zu verhalten lernst und Deine Rechtskenntnisse auf dem Gebiet verbesserst und handlungssicherer - und damit auch weniger ängstlich vor Gläubigern wirst.
Wenn die Situation wieder stabil ist und Du (abgesehen von der Überschuldung) wieder Land und Freude siehst - dann gehst Du mit Deinem Haufen hässlicher Zettel zu einer Insolvenzberatung.
Ich wiederhole: Man stellt einen Verbraucherinsolvenzantrag (meines Erachtens) NICHT in ein frisch geplatztes Chaos - aus einer Druck, Angst und/oder Paniksituation heraus. Schon garnicht mit einem (frischen?) Suchthintergrund.
Während dessen keine neuen Schulden machen, vom Unpfändbaren leben. Sich um die Familie kümmern und ggf. teilweise verlorenes Vertrauen wieder aufbauen.
Zwischendrin auf jeden Fall auch die Schuldenerberatung in Anspruch nehmen, damit Du Dich richig zu verhalten lernst und Deine Rechtskenntnisse auf dem Gebiet verbesserst und handlungssicherer - und damit auch weniger ängstlich vor Gläubigern wirst.
Wenn die Situation wieder stabil ist und Du (abgesehen von der Überschuldung) wieder Land und Freude siehst - dann gehst Du mit Deinem Haufen hässlicher Zettel zu einer Insolvenzberatung.
Ich wiederhole: Man stellt einen Verbraucherinsolvenzantrag (meines Erachtens) NICHT in ein frisch geplatztes Chaos - aus einer Druck, Angst und/oder Paniksituation heraus. Schon garnicht mit einem (frischen?) Suchthintergrund.
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