Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

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Andor86
Fortgeschrittener
Beiträge: 57
Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von Andor86 »

Hallo Ihr Lieben :) !

Mich mach meine "Arbeitssituation" inzwischen schier wahnsinnig und ja, das wird jetzt wahrscheinlich hier und dort auf Widerspruch stoßen. Ist auch okay, verstehe ich. Fakt ist, ich finde seit nunmehr weit über einem Jahr keine Arbeit - also, wirklich gar keine - und hoffe, dass mein Umzug in vier Wochen und das dann neue Jobcenter etwas frischen Wind reinbringt. Ich habe viel selbst versucht und mich aktiv bemüht; Menschen mit Schreibtisch-Biographie haben wir aktuell vielleicht einfach zu viele. Ich habe auch bei restaurants, Bäckereien, etc. angefragt - NICHTS. Ist so.

Mir macht das, im Wortsinne, körperlich zu schaffen, das ist meine Achillesverse. Die Tage schmelzen zäh einer in den nächsten.

Zwischenzeitlich bin ich daher auf die Idee gekommen, mein vorhandenes Wissen vielleicht in Online-Kursen anzubieten und zumindest die auf den einschlägigen Plattformen (Udemy etc.) zu verkaufen, um etwas am Erwerbsleben teilzuhaben. Ja, ich weiß, wie das klingt - wirklich.

Nun musste ich feststellen, dass das aber im Falle einer Insolvenz angeblich nur als Nebenerwerb geht - zumindest dann, wenn man nicht will, dass das Einkommen aus dieser Tätigkeit auf einen fiktiven Betrag festgesetzt und dann auch seitens des IV so eingefordert wird. Sehr gefährlich bei einer so volatilen Einnahmequelle wie Onlinekursen, was bedeutet, ich stehe wieder ganz am Anfang, falls das wirklich so sein sollte.

Ist es wirklich so?

Und:

Gibt es da einen rechtssicheren Ausweg, den ich übersehe?

Falls nämlich nicht, sage ich meinem nächsten Arbeitsvermittler, er soll mir eine Stelle als Putzkraft zuschustern. Einfach, damit ich irgenwie weiter komme.

Danke Euch, wie immer.
Ich bin unter dem Nick DoomedCity86 noch hier aktiv:
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Beiträge: 263
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Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

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Hi Andor86,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?" geschaut?
TomH
Wissender
Beiträge: 317
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von TomH »

Wurden Sie dahin unter Druck gesetzt, oder scheint dies Alles Ihnen nur so?
robo
Guru
Beiträge: 1121
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von robo »

Wie ist Dein aktueller Status ?
Noch im eröffneten Insolvenzverfahren ?
Oder wurde das Verfahren gem. InsO § 200 bereits aufgehoben und Du bist jetzt in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?
Und aus Deinem Insolvenzverwalter wurde Dein Treuhänder ?

Du musst ihm ja jedenfalls mitteilen, egal ob IV oder TH, wenn Du Dich selbständig machen willst.
Und wenn Du schreibst, dass Du nebenberuflich eine geringfügige selbständige Tätigkeit vom Aufwand und Ertrag her beginnen willst, kurz skizzierst, was Du da machen willst, dann wird er sich vermutlich nicht mit Dir um die Höhe Deines fiktiven Einkommens streiten wollen.

Du musst natürlich weiterhin Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295 erfüllen.

Was meinst Du mit "rechtssicheren Ausweg" ?
In bezug auf das Insolvenzverfahren / RSB-Verfahren oder in bezug auf das JobCenter / Bürgergeld ?
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Andor86
Fortgeschrittener
Beiträge: 57
Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von Andor86 »

robo hat geschrieben: 19. Jul 2026, 06:42 Wie ist Dein aktueller Status ?
Noch im eröffneten Insolvenzverfahren ?
Oder wurde das Verfahren gem. InsO § 200 bereits aufgehoben und Du bist jetzt in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?
Und aus Deinem Insolvenzverwalter wurde Dein Treuhänder ?

Du musst ihm ja jedenfalls mitteilen, egal ob IV oder TH, wenn Du Dich selbständig machen willst.
Und wenn Du schreibst, dass Du nebenberuflich eine geringfügige selbständige Tätigkeit vom Aufwand und Ertrag her beginnen willst, kurz skizzierst, was Du da machen willst, dann wird er sich vermutlich nicht mit Dir um die Höhe Deines fiktiven Einkommens streiten wollen.

Du musst natürlich weiterhin Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295 erfüllen.

Was meinst Du mit "rechtssicheren Ausweg" ?
In bezug auf das Insolvenzverfahren / RSB-Verfahren oder in bezug auf das JobCenter / Bürgergeld ?
Das mit dem "rechtssicheren Ausweg" war nicht als "halblegales Schlupfloch" oder so gemeint, sollte das so rübergekommen sein. Der Typ dafür bin ich gar nicht - im Gegenteil. Wäre es so, würde ich hier nicht so kleinkariert alles nachfragen ;) .

Ich bin noch im eröffneten Verfahren, wenn auch nur noch wenige Wochen, sofern sich die Schlussanhörung nicht verschiebt. Bisher gab es keinerlei Unstimmigkeiten, glatter Ablauf.

Ich bin eben ein sehr vorsichtiger Mensch - ist leider/Gott sei dank so. Und laut dem, was ich rechtlich ermitteln konnte (was immer schwierig ist für Laien wie mich) verhält es sich wie oben geschildert.
Ich bin unter dem Nick DoomedCity86 noch hier aktiv:
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Andor86
Fortgeschrittener
Beiträge: 57
Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von Andor86 »

TomH hat geschrieben: 18. Jul 2026, 22:07 Wurden Sie dahin unter Druck gesetzt, oder scheint dies Alles Ihnen nur so?
Ich verstehe die Frage nicht, tut mir leid.
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TomH
Wissender
Beiträge: 317
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von TomH »

Ich habe mich verlesen, tut mir leid.

Was Ihre Verhältnisse angeht was Arbeitsplatzsuche angeht, würde ich mich nicht unbedingt auf ein anderes Jobcenter oder einen anderen Fallmanager verlassen. Denen ihre dringlichste Aufgabe es ist Arbeitssuchende an ihre Pflichten zu erinnern.

Was ich aber behaupten kann ist, dass zumindest Arbeitnehmerüberlassungen eine gute Möglichkeit bieten, wenn man selbst nichts findet.

Viel Erfolg und nicht unterkriegen lassen.
Icke26
Wissender
Beiträge: 207
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Selbstständigkeit ggf. nur als Nebenerwerb möglich?

Beitrag von Icke26 »

Wer im Nebel nach Arbeit sucht, findet am Ende vielleicht sich selbst – oder einen ganz anderen Arbeitgeber.“
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