Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Max79
Neuankömmling
Beiträge: 3
Registriert: 1. Nov 2025, 14:16

Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet

Beitrag von Max79 »

Grüßt euch liebe Community,

ich brauche hier mal Rat und Tipps von den „Erfahrenen“.

Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.03. nun offiziell eröffnet. Das P-Konto ist auch in Betrieb.
Ich habe gestern feststellen müssen, dass ich kein Zugriff mehr auf mein Restguthaben habe, weil ich laut Bank „den Grundfreibetrag in Höhe von 1560 € bereits verbraucht habe“. Zusätzlich habe ich eine Aufwandsentschädigung in Form von Trennungsgeld erhalten (Beamter). Nun habe ich eine 4-stellige Summe liegen auf die ich keinen Zugriff habe.

Zu meinen Fragen:
• Laut Pfändungstabelle sollte mir mehr von meinem Gehalt übrig bleiben als der Grundfreibetrag. Weshalb ist bei mir nun bei 1560 € Schluss?
• Die Aufwandsentschädigung ist meines Wissens nach unpfändbar. Immerhin hatte ich einen finanziellen Aufwand welches mir vom Dienstherrn erstattet wird. Wie bekomme ich das geregelt?

Ich habe morgen mein erstes „richtiges“ Telefonat mit dem mir zugewiesenen IV. Kann er mir bereits weiterhelfen oder wird das voraussichtlich ein steiniger weg?

Mit freundlichen Grüßen,
Max79
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet

Werbung

Hi Max79,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet" geschaut?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1545
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet

Beitrag von imker »

Die Pfändungs-Regeln beim Gehalt unterscheiden sich von den Regeln, die gelten, wenn der unpfändbare Gehaltsteil auf dem P-Konto angekommen ist.

Mit reden kommst Du da nicht weiter.

Da ist beim Gericht ein Antrag zu stellen.
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 659
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Freibetrag zu niedrig und Aufwandsentschädigung gepfändet

Beitrag von Graf Wadula »

googlen Sie mal "ANTRAG AUF FESTSETZUNG EINES ERHÖHTEN FREIBETRAGS AUF DEM P-KONTO, § 906", dann kriegen sie auch Vordrucke, die Sie dann bei Gericht einreichen können.
Antworten