Erfahrung Rückerstattungen

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_nordwind_
Fortgeschrittener
Beiträge: 74
Registriert: 11. Feb 2025, 20:59

Erfahrung Rückerstattungen

Beitrag von _nordwind_ »

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung?

Ich bin in der PI und habe ein P-Konto. Ich habe ca 1850 Euro zur Verfügung. Ich bestelle ab und am im Internet, buche Hotels etc.

Manchmal bekomme ich aus Rücksendungen paar Euro zurück oder auch von der Krankenkasse einen Bonus für den Zahnarzt etc. Bisher habe ich das einfach verbucht unter „ist halt gesperrt und weg“. Mittlerweile, Über die Monate, sind das mehrere Hunderte Euro als gesperrtes Guthaben.

Hat jemand eine Tipp wie man darüber evtl. verfügen kann? Eine Quellenfreigabe für jeden einzelnen Posten beantragen. Also nach dem Motto: war beim Zahnarzt, und das ist der Bonus der Krankenkasse? Oder habe dann und dann bestellt und habe ein Teil zurückgeschickt?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erfahrung Rückerstattungen

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Hi _nordwind_,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erfahrung Rückerstattungen" geschaut?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1522
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erfahrung Rückerstattungen

Beitrag von imker »

und wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto??
_nordwind_
Fortgeschrittener
Beiträge: 74
Registriert: 11. Feb 2025, 20:59

Re: Erfahrung Rückerstattungen

Beitrag von _nordwind_ »

Ich habe eine Freigabe über die Summe meines Einkommens (individuell, die schwankt) habe die Freigabe vom Gericht über den Betrag. Jeder Cent drüber ist logischerweise gesperrt. Komme aber nie unter die 1560 Euro
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1522
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erfahrung Rückerstattungen

Beitrag von imker »

Dann sind die "Erstattungen/Geldeingänge" mE sog. Moratoriumsbeträge, also grundsätzlich pfändbar und nur im Folgemonat des Geldeingangs "verfügbar", wenn in diesem Folgemonat weniger Geld eingeht als der Freibetrag "beträgt". Dein Freibetrag beträgt 1.560 und wenn der Lohn drüber liegt, der Geldeingangs-Betrag vom Arbeitgeber.

Wie Du schon schreibst, sehe ich das auch-ich meone, dass es eine gerichtliche Entscheidung gab, die soetwas mal freigfegeben hat - mit der verständlchen aber nicht-juristschen Argumentation, die Erstattung ist die Rückzahlung ursprpnglich einmal freigegebenen Geldes.

Ich würde den IV fragen ob er freigibt oder ob eine Entscheidung des AG beantragt werden muss - er wird eh vom AG zur Stellungnahme aufgefordert - und er macht dem Gericht Arbeit, wenn er nicht freigibt, das Gericht das aber für richtig halten sollte.
_nordwind_
Fortgeschrittener
Beiträge: 74
Registriert: 11. Feb 2025, 20:59

Re: Erfahrung Rückerstattungen

Beitrag von _nordwind_ »

So schnell geht’s:

Formlose Email an den IV und der hat es umgehend freigegeben.
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