Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung?
Ich bin in der PI und habe ein P-Konto. Ich habe ca 1850 Euro zur Verfügung. Ich bestelle ab und am im Internet, buche Hotels etc.
Manchmal bekomme ich aus Rücksendungen paar Euro zurück oder auch von der Krankenkasse einen Bonus für den Zahnarzt etc. Bisher habe ich das einfach verbucht unter „ist halt gesperrt und weg“. Mittlerweile, Über die Monate, sind das mehrere Hunderte Euro als gesperrtes Guthaben.
Hat jemand eine Tipp wie man darüber evtl. verfügen kann? Eine Quellenfreigabe für jeden einzelnen Posten beantragen. Also nach dem Motto: war beim Zahnarzt, und das ist der Bonus der Krankenkasse? Oder habe dann und dann bestellt und habe ein Teil zurückgeschickt?
Erfahrung Rückerstattungen
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
_nordwind_
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 74
- Registriert: 11. Feb 2025, 20:59
-
Werbung
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Erfahrung Rückerstattungen
und wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto??
-
_nordwind_
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 74
- Registriert: 11. Feb 2025, 20:59
Re: Erfahrung Rückerstattungen
Ich habe eine Freigabe über die Summe meines Einkommens (individuell, die schwankt) habe die Freigabe vom Gericht über den Betrag. Jeder Cent drüber ist logischerweise gesperrt. Komme aber nie unter die 1560 Euro
Re: Erfahrung Rückerstattungen
Dann sind die "Erstattungen/Geldeingänge" mE sog. Moratoriumsbeträge, also grundsätzlich pfändbar und nur im Folgemonat des Geldeingangs "verfügbar", wenn in diesem Folgemonat weniger Geld eingeht als der Freibetrag "beträgt". Dein Freibetrag beträgt 1.560 und wenn der Lohn drüber liegt, der Geldeingangs-Betrag vom Arbeitgeber.
Wie Du schon schreibst, sehe ich das auch-ich meone, dass es eine gerichtliche Entscheidung gab, die soetwas mal freigfegeben hat - mit der verständlchen aber nicht-juristschen Argumentation, die Erstattung ist die Rückzahlung ursprpnglich einmal freigegebenen Geldes.
Ich würde den IV fragen ob er freigibt oder ob eine Entscheidung des AG beantragt werden muss - er wird eh vom AG zur Stellungnahme aufgefordert - und er macht dem Gericht Arbeit, wenn er nicht freigibt, das Gericht das aber für richtig halten sollte.
Wie Du schon schreibst, sehe ich das auch-ich meone, dass es eine gerichtliche Entscheidung gab, die soetwas mal freigfegeben hat - mit der verständlchen aber nicht-juristschen Argumentation, die Erstattung ist die Rückzahlung ursprpnglich einmal freigegebenen Geldes.
Ich würde den IV fragen ob er freigibt oder ob eine Entscheidung des AG beantragt werden muss - er wird eh vom AG zur Stellungnahme aufgefordert - und er macht dem Gericht Arbeit, wenn er nicht freigibt, das Gericht das aber für richtig halten sollte.
-
_nordwind_
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 74
- Registriert: 11. Feb 2025, 20:59
Re: Erfahrung Rückerstattungen
So schnell geht’s:
Formlose Email an den IV und der hat es umgehend freigegeben.
Formlose Email an den IV und der hat es umgehend freigegeben.