Hallo,
ich habe vorgestern Gehalt bekommen und auch gleich Miete bezahlt und etwas Geld für Einkäufe abgehoben. Nun habe ich gestern die Meldung von der Bank erhalten, dass das vorläufige Zahlungsverbot, welches durch Vorpfändung am 26.01 entstandt, aufgehoben wurde.
Bedeutet das, dass ich auch wieder von vorn über den geltenden Freibetrag verfügen kann, falls im März eine neue Pfändung eingehen sollte, oder zählt das bereits ausgegebene Geld vor Aufhebung trotzdem da mit rein?
Aus welchem Grund wird so etwas aufgehoben? Kann es sein das der Gläubiger versäumt hat den Pfüb rechtzeitig einzureichen oder das Amtsgericht da eine Rolle gespielt hat, da ich am 18.02 meinen Insolvenzantrag eingereicht habe?
Zusatzfrage: Ich konnte trotz Vorpfändung im Februar über das gesamte Gehalt verfügen, und mehrere Support Anfragen bei der Bank versicherten mir das alles seine Richtigkeit hat, wer haftet hier, falls sich rausstellt das die doch Bockmist gebaut haben?
Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
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Re: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Hi Makano,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?" geschaut?
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Neuling2025
- Wissender
- Beiträge: 135
- Registriert: 23. Aug 2025, 15:47
Re: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Die Aufhebung des vorläufigen Zahlungsverbots (Vorpfändung) bedeutet, dass die Sperre vom 26.01. hinfällig ist und der Pfändungsschutz (P-Konto Freibetrag) für März neu beginnt.
Da am 18.02. der Insolvenzantrag eingereicht wurde, ist das Verbot wahrscheinlich aufgehoben, weil der Gläubiger den finalen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) nicht fristgerecht (innerhalb eines Monats) zugestellt hat.
Neuer Freibetrag: Wenn im März eine neue Pfändung eingeht, steht der volle monatliche Freibetrag auf dem P-Konto wieder zur Verfügung.
Bereits ausgegebenes Geld vor der Aufhebung zählt nicht in den neuen Freibetrag.
Grund der Aufhebung: Die Frist von einem Monat zur Zustellung des PfüB nach der Vorpfändung (§ 845 ZPO) ist vermutlich abgelaufen, was die Vorpfändung wirkungslos macht. Dass Sie trotz Vorpfändung über Geld verfügen konnten, spricht für einen Fehler der Bank oder eine sehr geringe Pfändungshöhe im Vergleich zu Ihrem Freibetrag.
Haftung: Da du deine Bank informiert hast, und alles als rechtmäßig bestätigt wurde, haftet im Regelfall die Bank für fehlerhafte Auszahlungen (Bockmist), sofern du keine Falschangaben gemacht hast.
Insolvenz: Mit Einreichung des Insolvenzantrags am 18.02. beginnt das Vollstreckungsverbot. Neue Pfändungen sind ohnehin unzulässig!!!
Da am 18.02. der Insolvenzantrag eingereicht wurde, ist das Verbot wahrscheinlich aufgehoben, weil der Gläubiger den finalen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) nicht fristgerecht (innerhalb eines Monats) zugestellt hat.
Neuer Freibetrag: Wenn im März eine neue Pfändung eingeht, steht der volle monatliche Freibetrag auf dem P-Konto wieder zur Verfügung.
Bereits ausgegebenes Geld vor der Aufhebung zählt nicht in den neuen Freibetrag.
Grund der Aufhebung: Die Frist von einem Monat zur Zustellung des PfüB nach der Vorpfändung (§ 845 ZPO) ist vermutlich abgelaufen, was die Vorpfändung wirkungslos macht. Dass Sie trotz Vorpfändung über Geld verfügen konnten, spricht für einen Fehler der Bank oder eine sehr geringe Pfändungshöhe im Vergleich zu Ihrem Freibetrag.
Haftung: Da du deine Bank informiert hast, und alles als rechtmäßig bestätigt wurde, haftet im Regelfall die Bank für fehlerhafte Auszahlungen (Bockmist), sofern du keine Falschangaben gemacht hast.
Insolvenz: Mit Einreichung des Insolvenzantrags am 18.02. beginnt das Vollstreckungsverbot. Neue Pfändungen sind ohnehin unzulässig!!!
Re: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Ein Vorläufiges Zahlungsverbot (VZV) hält nur 1 Monat, wenn der Gläubiger nichts macht wird es automatisch nach dem Monat gelöscht. Der Gläubiger muss entweder bis zu 3 mal ein weiteres VZV zustellen oder es muss die Pfändung zum VZV kommen.
Wenn dein VZV vom 26.01. war, lief dein Freibetrag vom P-Konto auch erst am 26.01. - das heißt Verfügungen vor dem 26.01. liefen nicht über dein Freibetrag (du hättest auch 5 Mio Euro verfügen können).
Verfügungen hätten erst ab dem 26.01. gezählt, falls ab da schon Guthaben auf deinem Konto war konntest du das in den nächsten Monat schieben und zustäzlich zum Februar Freibetrag verfügen.
Beispiel Kontostand Ende Janauar 1.500 Euro minus Verfügung 50 Euro, du kannst im Februar noch die restlichen 1.450 Euro plus zustäzlich neuen Lohn bis zu deinem Freibetrag in Höhe von 1.560,00 Euro verfügen (sollte dein Freibtrag mehr als 1.560,00 Euro sein dann mehr).
Warum ein Gläubiger keine Pfändung zustellt: wer weiß. Vlt drohen die manchmal nur damit du freiwillig Teilzalhungen leistest, wollen sehen was auf dem Konto ist oder beim Gericht dauert die Pfändung noch länger. Glaub einen Reklamationsfall wo jemand haften muss könnt ich mir nicht vorstellen besonders weil keine Pfändung gekommen ist. Würde jemand haften müssen, dann die Bank, weil sie Verfügung fehlerhaft zugelassen hat. Für ein Gläubiger müsste das extrem schwer beweisbar sein, du müsstest wahrscheinlich dem Gläubiger aktiv helfen und Kontoauszüge zur Verfügung stellen.
In deinem Fall, auch ohne genau Beträge zu kennen, würd ich sagen deine Verfügungen sind realistisch da dürfte kein Fehler passiert sein. Jede Bank regelt den P-Konto Freibetrag automatisch, nur Menschen könnten da aktiv Fehler einmelden.
Wenn eine neue Pfändung kommt läuft der Freibetrag wieder von vorne, der VZV Vorfall belastet dich nicht. Anders wäre das wenn die Insolvenz nun aktiv wird, die könnten sagen halt stop der hat ja schon verfügt. Aber da du alles Verfügt hast und der Monat nun um ist dürfte das auch kein Thema mehr sein.
Wenn dein VZV vom 26.01. war, lief dein Freibetrag vom P-Konto auch erst am 26.01. - das heißt Verfügungen vor dem 26.01. liefen nicht über dein Freibetrag (du hättest auch 5 Mio Euro verfügen können).
Verfügungen hätten erst ab dem 26.01. gezählt, falls ab da schon Guthaben auf deinem Konto war konntest du das in den nächsten Monat schieben und zustäzlich zum Februar Freibetrag verfügen.
Beispiel Kontostand Ende Janauar 1.500 Euro minus Verfügung 50 Euro, du kannst im Februar noch die restlichen 1.450 Euro plus zustäzlich neuen Lohn bis zu deinem Freibetrag in Höhe von 1.560,00 Euro verfügen (sollte dein Freibtrag mehr als 1.560,00 Euro sein dann mehr).
Warum ein Gläubiger keine Pfändung zustellt: wer weiß. Vlt drohen die manchmal nur damit du freiwillig Teilzalhungen leistest, wollen sehen was auf dem Konto ist oder beim Gericht dauert die Pfändung noch länger. Glaub einen Reklamationsfall wo jemand haften muss könnt ich mir nicht vorstellen besonders weil keine Pfändung gekommen ist. Würde jemand haften müssen, dann die Bank, weil sie Verfügung fehlerhaft zugelassen hat. Für ein Gläubiger müsste das extrem schwer beweisbar sein, du müsstest wahrscheinlich dem Gläubiger aktiv helfen und Kontoauszüge zur Verfügung stellen.
In deinem Fall, auch ohne genau Beträge zu kennen, würd ich sagen deine Verfügungen sind realistisch da dürfte kein Fehler passiert sein. Jede Bank regelt den P-Konto Freibetrag automatisch, nur Menschen könnten da aktiv Fehler einmelden.
Wenn eine neue Pfändung kommt läuft der Freibetrag wieder von vorne, der VZV Vorfall belastet dich nicht. Anders wäre das wenn die Insolvenz nun aktiv wird, die könnten sagen halt stop der hat ja schon verfügt. Aber da du alles Verfügt hast und der Monat nun um ist dürfte das auch kein Thema mehr sein.
Re: Gilt Freibetrag von vorn nachdem Pfändung aufgehoben wurde?
Ich danke euch, das klärt vieles auf und hilft mir sehr das alles zu verstehen.
Mensch bin ich erleichtert, ich mach mir immer so viele Sorgen wegen nichts =)
Mensch bin ich erleichtert, ich mach mir immer so viele Sorgen wegen nichts =)