Unterhaltsberechtigte Personen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Fischler
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Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von Fischler »

Guten Abend,

meine PI geht mit großen Schritten voran und wenn alles gut läuft bin ich Ende des Jahres, nach 3 Jahren, fertig :)

Nun gibt's aber noch eine Sache die mich interessiert:

Meine Lebenspartnerin und ich erwarten vor dem Ende der PI noch Nachwuchs. Nun wird nach der Geburt das Kind ja als Unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle berücksichtigt, so wie es auch beim erste war. Ich kann mich daran erinnern das wir es im alten Forum auch mal über die Unterhaltsberechtigte Personen hatten und mir da gesagt wurde das auch die Mutter, vor der Geburt als unterhaltsberechtigte Personen zählen kann. Welche Voraussetzungen müssen den hierfür erfüllt sein?
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

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Hi Fischler,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterhaltsberechtigte Personen" geschaut?
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imker
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von imker »

..das ist in § 1615l BGB geregelt.
Mutter hat neben dem Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater für 6 und 8 Wochen und dann noch für drei Jahre, wenn und soweit die Mutter aus den dort genannten Gründen nicht "arbeitet".

einfach mal lesen und dann kommt Licht in das dunkle Thema - :idea:
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von caffery »

-> § 1615l BGB

Minimum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wenn die Mama wegen der Schwangerschaft keine Erwerberstätigkeit mehr ausüben kann, dann startet die Unterhaltsverpflichtung u.U. schon 4 Monate vor der Geburt und kann sich hintenraus in Extremfällen bis zum Sanktnimmerleinstag ziehen - i.d.R. aber bis zu drei Jahren.

PS: Der Imker war schnell... ;)
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Fischler
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von Fischler »

Vielen Dank für die super schnellen Antworten :mrgreen:

Und wie läuft das ganze ab? Muss ich das bei Gericht beantragen oder was und vor allem wer braucht hier was von mir?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von caffery »

Mitteilung und Nachweise an Treuhänder, Gericht und Arbeitgeber.
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Fischler
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von Fischler »

Danke Caffery. Dient hier die Bescheinigung der Frauenärztin über den mutmaßlichen Entbindungstermin als Nachweis + formlose Schreiben?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von caffery »

Fischler hat geschrieben: 19. Aug 2019, 18:56 Dient hier die Bescheinigung der Frauenärztin über den mutmaßlichen Entbindungstermin als Nachweis + formlose Schreiben?
Was Deinen Arbeitgeber angeht: Frag ihn einfach was er haben will.

Was Gericht und Treuhänder angeht würde mir auch nichts besseres einfallen. Ich würde in dem Anschreiben noch versichern, dass Du der Vater bist falls das aus der Bescheinigung nicht hervorgeht und - ja, natürlich formlos. Die werden sich schon melden wenn sie noch was anderes sehen wollen.

Allerdings wird das allenfalls für die Nummer mit den 6 Wochen reichen. Für die 4 Monate wirst Du noch weitere Zettel brauchen. Wie etwa einen Schrieb des Arbeitgebers der Dame aus dem hervorgeht, dass sie ob der Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt schon nicht (mehr) arbeiten kann/darf o.ä.
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Fischler
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von Fischler »

Ich melde mich mal wieder...

Da meine 3 Jahre in wenig Monaten rum sind werde ich jetzt kurz vorher kein Fass mehr aufmachen :mrgreen:

Was mich aber noch interessiert:

Ich bekomme Anfang November mein Gehalt, resultierend aus der Stundenanzahl vom Monat September. Jetzt kommt der Nachwuchs Ende September, wird dieser dann erst ab diesem Tag berücksichtigt oder komplett für den September? Sprich bei der Gehaltszahlung am Anfang November wird das Kind berücksichtigt oder erst in der im Dezember? (ich hoffe man versteht was ich meine)
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Ruhrpottmensch
Wissender
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich würde -mal so ins Blaue- tippen:
Der Nachwuchs wird ab dem Tag der Geburt berücksichtigt... :)
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