Unterhaltsberechtigte Personen
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Unterhaltsberechtigte Personen
Guten Abend,
meine PI geht mit großen Schritten voran und wenn alles gut läuft bin ich Ende des Jahres, nach 3 Jahren, fertig
Nun gibt's aber noch eine Sache die mich interessiert:
Meine Lebenspartnerin und ich erwarten vor dem Ende der PI noch Nachwuchs. Nun wird nach der Geburt das Kind ja als Unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle berücksichtigt, so wie es auch beim erste war. Ich kann mich daran erinnern das wir es im alten Forum auch mal über die Unterhaltsberechtigte Personen hatten und mir da gesagt wurde das auch die Mutter, vor der Geburt als unterhaltsberechtigte Personen zählen kann. Welche Voraussetzungen müssen den hierfür erfüllt sein?
meine PI geht mit großen Schritten voran und wenn alles gut läuft bin ich Ende des Jahres, nach 3 Jahren, fertig
Nun gibt's aber noch eine Sache die mich interessiert:
Meine Lebenspartnerin und ich erwarten vor dem Ende der PI noch Nachwuchs. Nun wird nach der Geburt das Kind ja als Unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle berücksichtigt, so wie es auch beim erste war. Ich kann mich daran erinnern das wir es im alten Forum auch mal über die Unterhaltsberechtigte Personen hatten und mir da gesagt wurde das auch die Mutter, vor der Geburt als unterhaltsberechtigte Personen zählen kann. Welche Voraussetzungen müssen den hierfür erfüllt sein?
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- Bot
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
..das ist in § 1615l BGB geregelt.
Mutter hat neben dem Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater für 6 und 8 Wochen und dann noch für drei Jahre, wenn und soweit die Mutter aus den dort genannten Gründen nicht "arbeitet".
einfach mal lesen und dann kommt Licht in das dunkle Thema -
Mutter hat neben dem Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater für 6 und 8 Wochen und dann noch für drei Jahre, wenn und soweit die Mutter aus den dort genannten Gründen nicht "arbeitet".
einfach mal lesen und dann kommt Licht in das dunkle Thema -
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Unterhaltsberechtigte Personen
-> § 1615l BGB
Minimum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wenn die Mama wegen der Schwangerschaft keine Erwerberstätigkeit mehr ausüben kann, dann startet die Unterhaltsverpflichtung u.U. schon 4 Monate vor der Geburt und kann sich hintenraus in Extremfällen bis zum Sanktnimmerleinstag ziehen - i.d.R. aber bis zu drei Jahren.
PS: Der Imker war schnell...
Minimum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wenn die Mama wegen der Schwangerschaft keine Erwerberstätigkeit mehr ausüben kann, dann startet die Unterhaltsverpflichtung u.U. schon 4 Monate vor der Geburt und kann sich hintenraus in Extremfällen bis zum Sanktnimmerleinstag ziehen - i.d.R. aber bis zu drei Jahren.
PS: Der Imker war schnell...
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Vielen Dank für die super schnellen Antworten
Und wie läuft das ganze ab? Muss ich das bei Gericht beantragen oder was und vor allem wer braucht hier was von mir?
Und wie läuft das ganze ab? Muss ich das bei Gericht beantragen oder was und vor allem wer braucht hier was von mir?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Mitteilung und Nachweise an Treuhänder, Gericht und Arbeitgeber.
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Danke Caffery. Dient hier die Bescheinigung der Frauenärztin über den mutmaßlichen Entbindungstermin als Nachweis + formlose Schreiben?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Was Deinen Arbeitgeber angeht: Frag ihn einfach was er haben will.
Was Gericht und Treuhänder angeht würde mir auch nichts besseres einfallen. Ich würde in dem Anschreiben noch versichern, dass Du der Vater bist falls das aus der Bescheinigung nicht hervorgeht und - ja, natürlich formlos. Die werden sich schon melden wenn sie noch was anderes sehen wollen.
Allerdings wird das allenfalls für die Nummer mit den 6 Wochen reichen. Für die 4 Monate wirst Du noch weitere Zettel brauchen. Wie etwa einen Schrieb des Arbeitgebers der Dame aus dem hervorgeht, dass sie ob der Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt schon nicht (mehr) arbeiten kann/darf o.ä.
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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Ich melde mich mal wieder...
Da meine 3 Jahre in wenig Monaten rum sind werde ich jetzt kurz vorher kein Fass mehr aufmachen
Was mich aber noch interessiert:
Ich bekomme Anfang November mein Gehalt, resultierend aus der Stundenanzahl vom Monat September. Jetzt kommt der Nachwuchs Ende September, wird dieser dann erst ab diesem Tag berücksichtigt oder komplett für den September? Sprich bei der Gehaltszahlung am Anfang November wird das Kind berücksichtigt oder erst in der im Dezember? (ich hoffe man versteht was ich meine)
Da meine 3 Jahre in wenig Monaten rum sind werde ich jetzt kurz vorher kein Fass mehr aufmachen
Was mich aber noch interessiert:
Ich bekomme Anfang November mein Gehalt, resultierend aus der Stundenanzahl vom Monat September. Jetzt kommt der Nachwuchs Ende September, wird dieser dann erst ab diesem Tag berücksichtigt oder komplett für den September? Sprich bei der Gehaltszahlung am Anfang November wird das Kind berücksichtigt oder erst in der im Dezember? (ich hoffe man versteht was ich meine)
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- Wissender
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- Beiträge: 242
- Registriert: 8. Okt 2018, 15:57
Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Ich würde -mal so ins Blaue- tippen:
Der Nachwuchs wird ab dem Tag der Geburt berücksichtigt...
Der Nachwuchs wird ab dem Tag der Geburt berücksichtigt...
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