Hallo,
ich habe die Restschuldbefreiung erhalten und der Anwalt hat den Schlussbericht an das Gericht geschickt mit dem Antrag sich seine Gebühren aus dem Treuhand Konto zu nehmen.
Auf der Summen und Saldenliste ist ein hoher Betrag für Gerichts- und Insolvenzverwaltergebühren zurückgestellt.
Wenn jetzt der Anwalt seine Gebühren dort entnimmt bleibt immer noch ein Guthaben auf dem Treuhandkonto.
Wem steht denn dieses Guthaben zu? Mir oder den Gläubigern?
Grüsse
Guthaben auf Treuhandkonto
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
Duschlampe
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 3
- Registriert: 25. Okt 2025, 05:41
-
Werbung
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
Neuling2025
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 5
- Beiträge: 38
- Registriert: 23. Aug 2025, 15:47
Re: Guthaben auf Treuhandkonto
Hallo,
nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
0
-
Duschlampe
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 3
- Registriert: 25. Okt 2025, 05:41
Re: Guthaben auf Treuhandkonto
Gehören denn zurückbehaltene Gebühren für den Verwalter aus pfändbarem Einkommen zur Insolvenzmasse?Neuling2025 hat geschrieben: ↑26. Okt 2025, 14:05 Hallo,
nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
Eigentlich doch schon, oder?
0
-
Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 96
- Beiträge: 605
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Guthaben auf Treuhandkonto
Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
0
-
Duschlampe
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 3
- Registriert: 25. Okt 2025, 05:41
Re: Guthaben auf Treuhandkonto
Ich habe die Restschuldbefreiung erhalten.Graf Wadula hat geschrieben: ↑27. Okt 2025, 07:49 Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
Aus dem Abschlussbericht der Insolvenzverwalterin ist ein Guthaben auf dem Treuhandkonto, das in der Insolvenzphase angesammelt wurde um die Kosten zu decken. Nun sind Insolvenz-und Treuhandgebühren entnommen.
Einige sagen dass diese zweckgebunde Summe aus Rückstellung zurück an den Schuldner fliesst. Andere sagen auch dies gehört zur Insolvenzmasse.
0
-
Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 96
- Beiträge: 605
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Guthaben auf Treuhandkonto
Nee, das stimmt: wenn Sie freiwillige Beträge aus dem Unpfändbaren für die Kostendeckung gezahlt haben, dann sollte der Treuhänder den Überschuss wieder zurückerstatten; da kommt es eher darauf an, wie sie es mit dem vereinbart haben.
0