Guthaben auf Treuhandkonto

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Duschlampe
Neuankömmling
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Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Duschlampe »

Hallo,

ich habe die Restschuldbefreiung erhalten und der Anwalt hat den Schlussbericht an das Gericht geschickt mit dem Antrag sich seine Gebühren aus dem Treuhand Konto zu nehmen.

Auf der Summen und Saldenliste ist ein hoher Betrag für Gerichts- und Insolvenzverwaltergebühren zurückgestellt.

Wenn jetzt der Anwalt seine Gebühren dort entnimmt bleibt immer noch ein Guthaben auf dem Treuhandkonto.

Wem steht denn dieses Guthaben zu? Mir oder den Gläubigern?

Grüsse
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

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Hi Duschlampe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben auf Treuhandkonto" geschaut?
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Neuling2025
Fortgeschrittener
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Neuling2025 »

Hallo,

nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
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Duschlampe
Neuankömmling
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Duschlampe »

Neuling2025 hat geschrieben: 26. Okt 2025, 14:05 Hallo,

nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
Gehören denn zurückbehaltene Gebühren für den Verwalter aus pfändbarem Einkommen zur Insolvenzmasse?

Eigentlich doch schon, oder?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Graf Wadula »

Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
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Duschlampe
Neuankömmling
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Duschlampe »

Graf Wadula hat geschrieben: 27. Okt 2025, 07:49 Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
Ich habe die Restschuldbefreiung erhalten.

Aus dem Abschlussbericht der Insolvenzverwalterin ist ein Guthaben auf dem Treuhandkonto, das in der Insolvenzphase angesammelt wurde um die Kosten zu decken. Nun sind Insolvenz-und Treuhandgebühren entnommen.

Einige sagen dass diese zweckgebunde Summe aus Rückstellung zurück an den Schuldner fliesst. Andere sagen auch dies gehört zur Insolvenzmasse.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Beitrag von Graf Wadula »

Nee, das stimmt: wenn Sie freiwillige Beträge aus dem Unpfändbaren für die Kostendeckung gezahlt haben, dann sollte der Treuhänder den Überschuss wieder zurückerstatten; da kommt es eher darauf an, wie sie es mit dem vereinbart haben.
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