Hallo ich kam gestern Abend spät nach Hause und da wartete ein gelber Umschlag auf mich.
Es handelt sich um meinen Hauptgläubiger mir über 50% meiner Gesamtschulden.
An der Forderungssumme ist nichts auszusetzen, da wirklich nur die Restkreditsumme gefordert wird!
Wie geht es jetzt weiter?
Ab wann muss ich mit einer Lohnpfändung rechnen?
Also wie schnell kann das gehen?
Ist es schlecht wenn der größte Gläubiger als erster auf das Pfändbare zugreift?
Ich Wünsche euch noch einen sonnigen Tag!
Der erste Mahnbescheid ist da.
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Ich weiß jetzt nicht, ob Du im Vorfeld schon Informationen gegeben hast, demnach nur folgendes.
In der Regel wirst Du zunächst Besuch vom GV bekommen, bei dem Du dann die Vermögensauskunft abgeben werden musst. Danach wird dann irgendwann Dein Lohn gepfändet, ob es da festgelegte Zeiträume gibt,kann ich nicht sagen.
Welcher Gläubiger nun zuerst den Lohn pfänden lässt ist eigentlich egal, weil in jedem Fall der selbe Betrag gepfändet wird.
Du muss allerdings auch damit rechnen, dass die anderen Gläubiger dann eine Kontopfändung veranlassen können.
In der Regel wirst Du zunächst Besuch vom GV bekommen, bei dem Du dann die Vermögensauskunft abgeben werden musst. Danach wird dann irgendwann Dein Lohn gepfändet, ob es da festgelegte Zeiträume gibt,kann ich nicht sagen.
Welcher Gläubiger nun zuerst den Lohn pfänden lässt ist eigentlich egal, weil in jedem Fall der selbe Betrag gepfändet wird.
Du muss allerdings auch damit rechnen, dass die anderen Gläubiger dann eine Kontopfändung veranlassen können.
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
In etwa drei Wochen wirst Du einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Wenn der zwei Wochen bei Dir rumgelegen hat, können sie damit zwangsvollstrecken.
Da es sich bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut handelt (ich tippe mal auf die mit dem Rückenwind), werden sie Deinen Arbeitgeber vermutlich bereits aus dem Kreditvertrag kennen. Es ist also m.E. wahrscheinlicher, dass sie nicht zunächst eine VA einholen werden.
Da es sich bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut handelt (ich tippe mal auf die mit dem Rückenwind), werden sie Deinen Arbeitgeber vermutlich bereits aus dem Kreditvertrag kennen. Es ist also m.E. wahrscheinlicher, dass sie nicht zunächst eine VA einholen werden.
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Ja es handelt sicht um die mit dem Rückenwind...
Es sind auch die einzigen von meinen Gläubigern, die sich noch selbst drum kümmern...
Ich gehe davon aus das versucht wird, direkt bei meinem
Arbeitgeber anzusetzen und gleichzeitig die VA beantragt wird.
Mein Konto sollte denen noch nicht bekannt sein!
Ich hatte gedacht, das der Vollstreckungsbescheid sofort vollstreckbar ist.
Der VA sehe ich recht gelassen entgegen... Nur mein Auto bereitet mir etwas Bauchschmerzen! (Auch wenn es über 20 Jahre alt ist)
Es sind auch die einzigen von meinen Gläubigern, die sich noch selbst drum kümmern...
Ich gehe davon aus das versucht wird, direkt bei meinem
Arbeitgeber anzusetzen und gleichzeitig die VA beantragt wird.
Mein Konto sollte denen noch nicht bekannt sein!
Ich hatte gedacht, das der Vollstreckungsbescheid sofort vollstreckbar ist.
Der VA sehe ich recht gelassen entgegen... Nur mein Auto bereitet mir etwas Bauchschmerzen! (Auch wenn es über 20 Jahre alt ist)
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Kommt auf das Auto an. Ein 20 Jahre alter Aston Martin wird mit höherer Wahrscheinlichkeit spannend gefunden als ein 20 Jahre alter Seat Marbella;)
Hast Du denn schon eine Entschuldungsstrategie im Auge?
Hast Du denn schon eine Entschuldungsstrategie im Auge?
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Es ist ein Golf mit 200000km auf der Uhr.
Um in meiner jetzigen Situation alles zurückzuzahlen, bräuchte ich fast 20 Jahre. (Eher mehr)
Ich habe den Plan nächstes Jahr mit Hilfe Verhandlungen
aufzunehmen und wenn das nicht bringt, dann ab Spätsommer 2021 in die PI.
Ich habe mich letztes Jahr leider zu einem Versagungsgrund hinreißen lassen
Ich sehe die Zeit als vorweggenommene Wohlverhaltensphase!
Um in meiner jetzigen Situation alles zurückzuzahlen, bräuchte ich fast 20 Jahre. (Eher mehr)
Ich habe den Plan nächstes Jahr mit Hilfe Verhandlungen
aufzunehmen und wenn das nicht bringt, dann ab Spätsommer 2021 in die PI.
Ich habe mich letztes Jahr leider zu einem Versagungsgrund hinreißen lassen
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Mach Dir keinen Kopp um die Laube!
Wie ich schon mehrfach (woanders) sagte: Das macht keinen Sinn. Besonders nicht bei Deinem Gläubigerportfolio. Jedem Verbraucherinsolvenzantrag ist zwingend ein ernsthafter und professionell durchgeführter außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Satz 1 InsO) vorgeschaltet.
Es macht also keinen Sinn zu sagen: Nächstes Jahr versuche ich Vergleiche (die deutlich weniger Aussicht auf Erfolg haben als oben Genanntes) und wenn das nicht klappt gehe ich in 2 Jahren in die InsO.
"In die InsO gehen" bedeutet, zunächst einen "Vergleich Deluxe" machen zu müssen der viel mehr Gewicht hat als ein schnöder Vergleich;)
Ich würde sogar sagen: Ein höchstwahrscheinlich erfolgloser Vergleichsversuch schmälert sogar die Chancen, dass ein darauf folgender "richtiger" AEV Erfolg haben könnte. Zumindest ist das meine Erfahrung mit Leuten die in Eigenregie versucht haben an den Gläubigern rumzuprockeln bevor sie zu mir gekommen sind.
Stimmt - da war ja was mit dem Schurkenstaat;)
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Danke! Das mit dem Auto beruhigt mich ein wenig.
Also bleibt mir nur übrig bis dahin auf eine unbekannte reiche Erbtante zu hoffen und fleißig weiter zu arbeiten...
Ein AEV macht dann ja auch erst Anfang 2021 sinn?!
Ich hoffe ich komme bei der Reform 21/22 nicht unter die Räder... ob nun 5 oder 3 Jahre sind mir dann auch egal!
Wichtig ist mir nur das ich nochmal neu anfangen darf.
Also bleibt mir nur übrig bis dahin auf eine unbekannte reiche Erbtante zu hoffen und fleißig weiter zu arbeiten...
Ein AEV macht dann ja auch erst Anfang 2021 sinn?!
Ich hoffe ich komme bei der Reform 21/22 nicht unter die Räder... ob nun 5 oder 3 Jahre sind mir dann auch egal!
Wichtig ist mir nur das ich nochmal neu anfangen darf.
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Re: Der erste Mahnbescheid ist da.
Der darf bei der Antragstellung höchstens 6 Monate her sein.
Bis zum Sommer 2021 werden wir höchstwahrscheinlich schon recht genau wissen wie die Insolvenzwelt ab dem 01.07.2022 aussehen wird. Von daher kannst Du Dich dann ganz in Ruhe entscheiden unter welcher Flagge Du in Richtung Restschuldbefreiung segeln möchtest.
Bis zum Sommer 2021 werden wir höchstwahrscheinlich schon recht genau wissen wie die Insolvenzwelt ab dem 01.07.2022 aussehen wird. Von daher kannst Du Dich dann ganz in Ruhe entscheiden unter welcher Flagge Du in Richtung Restschuldbefreiung segeln möchtest.
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