Pfändung/ Freibeträge
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Pfändung/ Freibeträge
Wie funktioniert das mit den Freibeträgen bei einer Pfändung? Mich verwirren die Beträge Lohnpfändung/ Kontopfändung.
Ich hab es ao verstanden es gibt einen Freibetrag für mich plus für die zusätzlichn Unterhaltspflichtige Personen.
1410 + 527.76 + 294.02 + 294.02 = 2525,80
Kindergeld bekomm ich 750 - ich hab so verstanden dass das Kindergeld von meinen 2 leiblichen Kindern gezchützt ist - kommen dann also nochmal 500 euro auf den Freibetrag drauf?
Dann ist der Freibetrag ja bei 3025 Euro? Was ist wenn man Somderzahlungen wie Weihnachtsgeld hat?
Ich bekomm 3000 Gehalt plus 750 Kindergeld - dann kann ja jeden Monat mehr gepfändet werden als die 200 die rauskommen wenn ich es bei der Lohnpfändung eingebe?
Ich hab es ao verstanden es gibt einen Freibetrag für mich plus für die zusätzlichn Unterhaltspflichtige Personen.
1410 + 527.76 + 294.02 + 294.02 = 2525,80
Kindergeld bekomm ich 750 - ich hab so verstanden dass das Kindergeld von meinen 2 leiblichen Kindern gezchützt ist - kommen dann also nochmal 500 euro auf den Freibetrag drauf?
Dann ist der Freibetrag ja bei 3025 Euro? Was ist wenn man Somderzahlungen wie Weihnachtsgeld hat?
Ich bekomm 3000 Gehalt plus 750 Kindergeld - dann kann ja jeden Monat mehr gepfändet werden als die 200 die rauskommen wenn ich es bei der Lohnpfändung eingebe?
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Re: Pfändung/ Freibeträge
wenn du zig neue Themen hier aufmachst, verliert man bald den Überblick.
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Für eine Pfändung auf einem P-Konto gelten niedrigere Freibeträge als für eine Lohnpfändung.
Je nachdem wo der Gläubiger pfändet kann es sein, dass er also mehr oder weniger bekommt.
Solltest du allerdings an beiden Stellen gepfändet werden, dann kannst du einen Antrag ans Amtsgericht stellen, dass der Lohn vom Arbeitgeber auf dem P-Konto freigegeben wird.
Je nachdem wo der Gläubiger pfändet kann es sein, dass er also mehr oder weniger bekommt.
Solltest du allerdings an beiden Stellen gepfändet werden, dann kannst du einen Antrag ans Amtsgericht stellen, dass der Lohn vom Arbeitgeber auf dem P-Konto freigegeben wird.
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Hallo, wann werden eigentlich die pfändungsfreigrenzen erhöht, alle 2 Jahre am 1.Juli?
Ein angenehmes Wochenende allen
Itak65
Ein angenehmes Wochenende allen
Itak65
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Wurde veröffentlicht und der Betrag erhöht sich auf 1495€
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/160/VO.html
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Erstenmal allen ein angenehmes pfingst Wochenende,
Das ist eine saftige Erhöhung denke ich.
Itak65
Das ist eine saftige Erhöhung denke ich.
Itak65
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Mahlzeit. Sind Nachtzuschläge bzw Sonntags und andere Erschwerniszuschläge immer unpfändbar sprich zum Beispiel auch bei 850f Abs. 2 ZPO ? Oder müssen die da nicht mehr berücksichtigt werden? Soweit ich weiß müssen die immer berücksichtigt werden egal welche Form der Pfändung . Gilt das auch bei der genannten Pfändungsform bis aufs Existenzminimum?
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Re: Pfändung/ Freibeträge
Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3 b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 – VII ZB 4/15 -
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, NJW 2017, 3675). BGH, Beschluss vom 20.9.2018 – IX ZB 41/16 –
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG als Erschwerniszulagen nicht der Zwangsvollstreckung. Keine Erschwerniszulagen sind Zuschläge für Samstagsarbeit (Anschluss an BAG, NJW 2017, 3675). BGH, Beschluss vom 20.9.2018 – IX ZB 41/16 –
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Re: Pfändung/ Freibeträge
So habe ich das auch in Erinnerung, Dankeschön. Deshalb auch lohneswert Nachtdienste zu haben in seinen Job
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