RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa

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Dhakiyah
Neuankömmling
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Registriert: 12. Apr 2024, 19:54

RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa

Beitrag von Dhakiyah »

Hallo ihr lieben,
meine Insolvenz läuft bis 04.11.2025 (Regelinsolvenz 6 Jahre).
Jetzt habe ich einen Antrag gestellt, dass auf 5 Jahre verkürzt wird und habe folgende Antwort vom Gericht bekommen:

bezüglich Ihres Antrages vom 21.03.2024 auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung wird mitgeteilt, dass die Beteiligten nach Ablauf des 04.11.2024 zu dem Antrag angehört werden.

Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Läuft das jetzt automatisch oder muss ich da nochmals was schreiben?
2. Ich habe gelesen, dass den Beteiligten eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird. Ich nehme an, dass ich dann weiterhin gepfändet werde?
3. Wenn ich weiter gepfändet werde und die RSB bekomme, kann ich dann das gepfändete Geld wieder zurück verlangen für die 1-2 Monate die über den 04.11 hinausgehen? Wenn ja von wem?
4. Sollte man jedem Gläubiger den Bescheid zukommen lassen?
5. Muss ich die Schufa ein halbes Jahr später selbst anschreiben?

Vielen Dank und liebe Grüße
Jasmin
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa

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Hi Dhakiyah,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa

Beitrag von caffery »

Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05
1. Läuft das jetzt automatisch
Ja
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 oder muss ich da nochmals was schreiben?
Nein
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 2. Ich habe gelesen, dass den Beteiligten eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird. Ich nehme an, dass ich dann weiterhin gepfändet werde?
Ja
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 3. Wenn ich weiter gepfändet werde und die RSB bekomme, kann ich dann das gepfändete Geld wieder zurück verlangen für die 1-2 Monate die über den 04.11 hinausgehen?
Ja
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 Wenn ja von wem?
Vom Treuhänder
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 4. Sollte man jedem Gläubiger den Bescheid zukommen lassen?
Ja
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 5. Muss ich die Schufa ein halbes Jahr später selbst anschreiben?
Eigentlich nicht - aber ich würde mich nicht drauf verlassen.
Dhakiyah hat geschrieben: 12. Apr 2024, 20:05 Vielen Dank
Bitte
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