Hallo ihr lieben,
meine Insolvenz läuft bis 04.11.2025 (Regelinsolvenz 6 Jahre).
Jetzt habe ich einen Antrag gestellt, dass auf 5 Jahre verkürzt wird und habe folgende Antwort vom Gericht bekommen:
bezüglich Ihres Antrages vom 21.03.2024 auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung wird mitgeteilt, dass die Beteiligten nach Ablauf des 04.11.2024 zu dem Antrag angehört werden.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Läuft das jetzt automatisch oder muss ich da nochmals was schreiben?
2. Ich habe gelesen, dass den Beteiligten eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird. Ich nehme an, dass ich dann weiterhin gepfändet werde?
3. Wenn ich weiter gepfändet werde und die RSB bekomme, kann ich dann das gepfändete Geld wieder zurück verlangen für die 1-2 Monate die über den 04.11 hinausgehen? Wenn ja von wem?
4. Sollte man jedem Gläubiger den Bescheid zukommen lassen?
5. Muss ich die Schufa ein halbes Jahr später selbst anschreiben?
Vielen Dank und liebe Grüße
Jasmin
RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa
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- Bot
- Beiträge: 263
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Re: RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa
Hi Dhakiyah,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB nach 5 Jahren / Pfändung / Gläubiger / Schufa
Ja
Nein
Ja
Ja
Vom Treuhänder
Ja
Eigentlich nicht - aber ich würde mich nicht drauf verlassen.
Bitte
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