Schlusstermin
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Schlusstermin
Hi zusammen,
ich weiß es ist laut Internet sehr unterschiedlich und wollte einfach mal eure Erfahrungen hören.
Ich bin seit 12/23 „frisch“ in der Privatinsolvenz. Und wollte mal horchen wann so bei euch der Schlusstermin war bzw. in welchem Zeitraum dieser sein sollte.
Liebe Grüße,
Marv
ich weiß es ist laut Internet sehr unterschiedlich und wollte einfach mal eure Erfahrungen hören.
Ich bin seit 12/23 „frisch“ in der Privatinsolvenz. Und wollte mal horchen wann so bei euch der Schlusstermin war bzw. in welchem Zeitraum dieser sein sollte.
Liebe Grüße,
Marv
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Re: Schlusstermin
Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
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Re: Schlusstermin
So sollte es im Regelfall auch sein, die Gerichte hier in BaWü scheinen aber dezent überfordert zu sein.
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Re: Schlusstermin
Oh ich drücke dir die Daumen!mischa1981 hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Danke @all!
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Re: Schlusstermin
Danke dir Da wird jetzt nicht mehr viel passieren, außer dass das Gericht es mir schriftlich gibt, dass ich RSB erlange Halte dich einfach an die Regeln, die dir auch dein Insolvenzverwalter geschickt hat und dann kann fast nix mehr schief gehen.Marv hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 17:29Oh ich drücke dir die Daumen!mischa1981 hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
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Re: Schlusstermin
Das mache ich Danke!mischa1981 hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 20:22Danke dir Da wird jetzt nicht mehr viel passieren, außer dass das Gericht es mir schriftlich gibt, dass ich RSB erlange Halte dich einfach an die Regeln, die dir auch dein Insolvenzverwalter geschickt hat und dann kann fast nix mehr schief gehen.
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Re: Schlusstermin
Falls die RSB vereitelt wird, gilt das dann für alle Gläubiger oder nur für den Gläubiger, der eine unerlaubte Handlung eingereicht hat"mischa1981 hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
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Re: Schlusstermin
Hey jemand,
da muss man unterscheiden:
Es gibt den Versagungsantrag, der alle Gläubiger betrifft (der ist bei z.Bsp. Fehlender Mitwirkung innerhalb des Verfahrens)
Und es gibt die vbuH, die einzelne Forderungen (nicht Gläubiger) betreffen kann. Zum Beispiel, wenn vorab falsche Angaben gemacht wurden um einen Kredit zu bekommen. Oder im Moment ist Unterhaltsvorschuss ein sehr begehrtes Thema bei vbuH.
In beiden fällen wird der Schuldner aber dazu angehört und der Schuldner hat Rechtsmittel dagegen.
da muss man unterscheiden:
Es gibt den Versagungsantrag, der alle Gläubiger betrifft (der ist bei z.Bsp. Fehlender Mitwirkung innerhalb des Verfahrens)
Und es gibt die vbuH, die einzelne Forderungen (nicht Gläubiger) betreffen kann. Zum Beispiel, wenn vorab falsche Angaben gemacht wurden um einen Kredit zu bekommen. Oder im Moment ist Unterhaltsvorschuss ein sehr begehrtes Thema bei vbuH.
In beiden fällen wird der Schuldner aber dazu angehört und der Schuldner hat Rechtsmittel dagegen.
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