Vermögenswirksame Leistungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Saturnring
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Beiträge: 12
Registriert: 19. Dez 2022, 08:56

Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Saturnring »

Hallo,
das Insolvenzverfahren meiner Frau wurde gerade eröffnet.
Sie beginnt bald bei einer neuen Arbeitsstelle und wurde wegen vermögenswirksamer Leistungen gefragt.
Ab wann darf sie so ein Produkt abschließen um die Zuschüsse ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen zu können? Bisher hat sie sowas noch nicht abgeschlossen.

Danke im Voraus an euch
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vermögenswirksame Leistungen

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Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögenswirksame Leistungen" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1242
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von imker »

1. Sie darf abschließen.
2. Wenn Sie dadurch Vermögen "anhäuft", darf der IV ihr das auch wieder abnehmen.
3. Wenn eine andere Person mit dem Vertrag unwiderruflich bezugsberechtigt wird, kann das anders sein.
4. Ich würde das mit dem IV oder seinen Schergen besprechen, damit die Überraschungen gering bleiben.
5. Die dadurch eintretende Minderung des Netto-Entgelts bleibt unberücksicht.
6. Wird Sie mehr als 1.400 EUR netto ohne die vermögernswirksamen Leistungen und Verträge erhalten?
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