Hallo,
das Insolvenzverfahren meiner Frau wurde gerade eröffnet.
Sie beginnt bald bei einer neuen Arbeitsstelle und wurde wegen vermögenswirksamer Leistungen gefragt.
Ab wann darf sie so ein Produkt abschließen um die Zuschüsse ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen zu können? Bisher hat sie sowas noch nicht abgeschlossen.
Danke im Voraus an euch
Vermögenswirksame Leistungen
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Re: Vermögenswirksame Leistungen
1. Sie darf abschließen.
2. Wenn Sie dadurch Vermögen "anhäuft", darf der IV ihr das auch wieder abnehmen.
3. Wenn eine andere Person mit dem Vertrag unwiderruflich bezugsberechtigt wird, kann das anders sein.
4. Ich würde das mit dem IV oder seinen Schergen besprechen, damit die Überraschungen gering bleiben.
5. Die dadurch eintretende Minderung des Netto-Entgelts bleibt unberücksicht.
6. Wird Sie mehr als 1.400 EUR netto ohne die vermögernswirksamen Leistungen und Verträge erhalten?
2. Wenn Sie dadurch Vermögen "anhäuft", darf der IV ihr das auch wieder abnehmen.
3. Wenn eine andere Person mit dem Vertrag unwiderruflich bezugsberechtigt wird, kann das anders sein.
4. Ich würde das mit dem IV oder seinen Schergen besprechen, damit die Überraschungen gering bleiben.
5. Die dadurch eintretende Minderung des Netto-Entgelts bleibt unberücksicht.
6. Wird Sie mehr als 1.400 EUR netto ohne die vermögernswirksamen Leistungen und Verträge erhalten?
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