Kumpel ist voller Erwerbsunfähigkeitsrentner. EU-Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze, da er noch Unterhalt für 1 Kind zu zahlen hat. Er befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr der Inso.
Nun erhält der rückwirkend ab Antragstellung Wohngeld. Ca. 800 € und nun lfd. 200 €.
Wird der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? Kann er die rückwirkend gezahlte Summe verlangen? Leider konnte ich nichts im Internet finden.
Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz
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Re: Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz
Hi Opan,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz" geschaut?
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- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz
Generell ist Wohngeld unpfändbar, außer wenn der Vermieter der Gläubiger ist. So habe ich es mal gelesen.
Ob jetzt extra ein Freistellungsantrag gestellt werden muss, weil es sonst auf dem Konto gepfändet wird, das können dir mit Sicherheit die anderen Experten hier im Forum verraten.
Ob jetzt extra ein Freistellungsantrag gestellt werden muss, weil es sonst auf dem Konto gepfändet wird, das können dir mit Sicherheit die anderen Experten hier im Forum verraten.
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