Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Opan
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Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Opan »

Kumpel ist voller Erwerbsunfähigkeitsrentner. EU-Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze, da er noch Unterhalt für 1 Kind zu zahlen hat. Er befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr der Inso.

Nun erhält der rückwirkend ab Antragstellung Wohngeld. Ca. 800 € und nun lfd. 200 €.

Wird der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? Kann er die rückwirkend gezahlte Summe verlangen? Leider konnte ich nichts im Internet finden.
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz

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Hi Opan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 307
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Generell ist Wohngeld unpfändbar, außer wenn der Vermieter der Gläubiger ist. So habe ich es mal gelesen.

Ob jetzt extra ein Freistellungsantrag gestellt werden muss, weil es sonst auf dem Konto gepfändet wird, das können dir mit Sicherheit die anderen Experten hier im Forum verraten. :-)
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