moin,
bin Rentner mit ner Kontopfändung. Rente ca. 1040 netto, Pfändung GEZ - Schulden. hab nun diesen Monat 300.- von der Rentenkasse und 415.- Heizkostenzuschuss zum Wohngeld erhalten. Wohngeld ist im November neu beantragt, hab noch keinen neuen Bescheid.
meine Bank blockiert z.zt. mein Konto (500 +). meine Sachbearbeiterin hat mir ne mail geschickt in der sie bzw. die Bank sich auf ein Urteil des AG Norderstedt bezieht, wonach diese Energiepauschalen pfändbar wären.
Frage: wer kennt sich in dieser Angelegenheit aus? Die Kasse Hamburg, die die Pfändung betreibt, konnte mir telefonisch nicht weiterhelfen. An wen muss ich mich wenden? Amtsgericht?
danke, gruss und guten Rutsch
Kakerlake2.0
p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
Hi kkrlk,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
Hi!
... und gegen den Heizkostenzuschuss galt es sowieso nicht.
Also wurde Dir einfach Kokolores erzählt. Dafür kann man sich als Kunde auch ruhig mal beschweren. Tenor: "Kundenfreundlich wäre, wenn ein Sachbearbeiter der von etwas keine Ahnung hat, bitte beim nächsten Mal lieber einfach die Klappe hält anstatt Unsinn zu erzählen. "
Bei dem Heizkostenzuschuss macht das - soweit ich weiß - jeder anders. Streng genommen muss man wohl ans Gericht verweisen - viele tendieren aber wegen des offensichtlichen Fehlens jeglicher theoretischer Schadensersatzgrundlage dazu, es nach dem Motto "Augen zu und durch" einfach auch zu bescheinigen.
Du solltest eine "geeignete" und karitative Beratungsstelle kontaktieren die für Deinen Wohnort zuständig ist und fragen wie die das handhaben.
Guckstu da: https://schuldner-community.de/schuldne ... ng-suchen/
Ach und: Die Stelle sollte solche Zettel kostenfrei rausrücken! Wenn die da wo Du anrufst Kohle sehen wollen, dann bist Du da falsch.
Der Mensch hat offensichtlich keine Ahnung. Das Urteil ist erstens mittlerweile obsolet und galt zweitens lediglich der EPP für Erwerbseinkommen und nicht der für Rentner - die von Anfang an per Gesetz unpfändbar war.
... und gegen den Heizkostenzuschuss galt es sowieso nicht.
Also wurde Dir einfach Kokolores erzählt. Dafür kann man sich als Kunde auch ruhig mal beschweren. Tenor: "Kundenfreundlich wäre, wenn ein Sachbearbeiter der von etwas keine Ahnung hat, bitte beim nächsten Mal lieber einfach die Klappe hält anstatt Unsinn zu erzählen. "
Die EPP für Rentner wird, soweit ich weiß, von so ziemlich allen Beratungsstellen über eine P-Kontobescheinigung freigestellt. Ich würde das auf jeden Fall tun.
Bei dem Heizkostenzuschuss macht das - soweit ich weiß - jeder anders. Streng genommen muss man wohl ans Gericht verweisen - viele tendieren aber wegen des offensichtlichen Fehlens jeglicher theoretischer Schadensersatzgrundlage dazu, es nach dem Motto "Augen zu und durch" einfach auch zu bescheinigen.
Du solltest eine "geeignete" und karitative Beratungsstelle kontaktieren die für Deinen Wohnort zuständig ist und fragen wie die das handhaben.
Guckstu da: https://schuldner-community.de/schuldne ... ng-suchen/
Ach und: Die Stelle sollte solche Zettel kostenfrei rausrücken! Wenn die da wo Du anrufst Kohle sehen wollen, dann bist Du da falsch.
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
danke caffery,
hab mir bereits für montag nen termin bei der Schuldnerberatung / Diakonie besorgt. mit der Rentnerpauschale wusste sie auf Anhieb auch nicht bescheid. hab von Frau Gugel viele verschiedene Infos bekommen - u.a. dass die p-konto Bescheinigung nicht so einfach zu bekommen wäre ..... war ne Info von ner Anwaltseite .....
ja die Bank! das ist n eigenes Thema. Die haben mich in der letzten Zeit viele Nerven gekostet. Die wollen mich mit Gewalt loswerden. das nach ca 40 Jahren! das wär dann das nächste Thema.
nochmal danke + gruss
hab mir bereits für montag nen termin bei der Schuldnerberatung / Diakonie besorgt. mit der Rentnerpauschale wusste sie auf Anhieb auch nicht bescheid. hab von Frau Gugel viele verschiedene Infos bekommen - u.a. dass die p-konto Bescheinigung nicht so einfach zu bekommen wäre ..... war ne Info von ner Anwaltseite .....
ja die Bank! das ist n eigenes Thema. Die haben mich in der letzten Zeit viele Nerven gekostet. Die wollen mich mit Gewalt loswerden. das nach ca 40 Jahren! das wär dann das nächste Thema.
nochmal danke + gruss
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
Das ist aber kein gutes Zeichen. Die sollten dringend mal zumindest einen einschlägigen Newsletter für Fachkräfte abonnieren.
Ja, das Internet ist voll mit gefährlichem Halbwissen. Richtig ist aber, dass bei den ganzen verschiedenen Zahlungen allgemein eine große Verunsicherung besteht.
Die richtigen Gesetzesgrundlagen zu Deinen Zahlungen (die Du auch bei der mittelwissenden Beratungsstelle vorlegen kannst) sind diese hier:
Renterenergiegegönse:
§ 4 Abs. 2 RentEPPG
"Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/rent ... 10022.html
Heizkostengedönse beim Wohngeld:
§ 6 Abs. 2 HeizkZuschG
" Der Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss kann nicht gepfändet werden."
https://www.buzer.de/Heizkostenzuschuss ... 230%20Euro.
Bei Deiner hier dargelegten Geschichte sehe ich aber - abgesehen von der sehr schwachen Fakenews-Aussage der "Sachbearbeitung" - keinen grundsätzlichen Fehler der Bank. Das Geld einfach so auf Zuruf ausgezahlt hätte Dir auf jeden Fall keine Bank.
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
jou Bank: hab an diversen Monaten ohne Konto dagestanden: lief in der Regel so ab:
Ende des Monats Rente aufs Konto - Anfang nächster Monat würde die Mietabbuchung nicht ausgeführt (mangels Deckung) ebenso andere Abbuchungen. Miete ist immer sehr peinlich!
habe gestern mein Konto getestet: Guthaben lt. online-banking über 1500 - der Geldautomat hat mir ein verfügbares Guthaben von 0,75 Euronen zugestanden. bin schon gespannt wie sich die Mietabbuchung nächste Woche darstellt.
Ich bin angeblich der einzige Kunde mit p-konto; da ist immer ein Softwarefehler Schuld .
Achso nochwas: hotline immer lange Wartezeiten.... Rückruf meiner Sachbearbeiterin selten....
Ende des Monats Rente aufs Konto - Anfang nächster Monat würde die Mietabbuchung nicht ausgeführt (mangels Deckung) ebenso andere Abbuchungen. Miete ist immer sehr peinlich!
habe gestern mein Konto getestet: Guthaben lt. online-banking über 1500 - der Geldautomat hat mir ein verfügbares Guthaben von 0,75 Euronen zugestanden. bin schon gespannt wie sich die Mietabbuchung nächste Woche darstellt.
Ich bin angeblich der einzige Kunde mit p-konto; da ist immer ein Softwarefehler Schuld .
Achso nochwas: hotline immer lange Wartezeiten.... Rückruf meiner Sachbearbeiterin selten....
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
Ich würde wetten, dass du deinen Freibetrag diesen Monat bereits ausgeschöpft hast. Der neue Freibetrag gilt halt erst ab morgen, nicht ab heute.
Äh. Hat man dir das so gesagt?Ich bin angeblich der einzige Kunde mit p-konto
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
@ kkrlk
In der Überschrift benutzt Du das Wort „P-Konto“ - Du hast also ein P-Konto und kein normales Konto?? Oder benutzt Du „P“ für Pfändung auf dem Konto??
Als Hinweis für den weiteren Umgang mit dem P-Konto und der „Anzeige im online-banking“:
1. Nutzen kann man im Grundsatz monatlich den individuellen Freibetrag für das P-Konto.
2. Für einzelne Personen beträgt der z.Z. 1.340 EUR.
3. Verändert werden kann dieser Freibetrag durch eine bescheinigende Stelle oder Person und durch einen Beschluss des Amtsgerichts.
4. Der Freibetrag verändert sich nicht, wenn dort unpfändbare Zahlungen eingehen; diese Zahlungen werden mit der Buchung auf den Bankkonto pfändbar, wenn damit der Freibetrag überschritten wird. Der Freibetrag ändert sich auch nicht (automatisch), wenn Zahlungen zurückgebucht werden „müssen“ und erst recht nicht, wenn man selbst was einzahlt.
5. Die online-Bankfunktionen zeigen nach meiner Kenntnis nie an, welcher Teil vom monatlichen Freibetrag noch zur Verfügung steht und welcher Teil davon schon verbraucht wurde.
6. Die Systematik eines Guthabens auf dem P-Konto zu verstehen und das aktuelle Ergebnis nach 3 Monaten oder drei Jahren nachzuvollziehen, ist fast nicht möglich. Beratungsstellen haben inzwischen Zugriff auf ein Programm, mit dem man das gut hinbekommt - ich schaffe das bisher nicht für lange Zeiträume. Lernhilfe für xyz: https://veranstaltungen.bag-sb.de/veran ... -schiffers.
7. Kompliziert wird das Thema, wenn mehr als der monatliche individuelle Freibetrag eingeht und das eine Zahlung ist, bei der Arbeitgeber oder Krankenkasse oder… auch eine Pfändung zu beachten haben und „nur“ den Betrag überweisen, der individuell nach § 850 c ZPO unpfändbar ist - der kann auf dem P-Konto pfändbar sein. Die Freibeträge auf dem P-Konto und die beim Arbeitgeber nach § 850c ZPO sind nicht identisch und werden nicht nie von der Bank für das Konto kontrolliert und beachtet.
8. Guten Start ins Jahr 2023 - dann mit InsO-Antrag???
In der Überschrift benutzt Du das Wort „P-Konto“ - Du hast also ein P-Konto und kein normales Konto?? Oder benutzt Du „P“ für Pfändung auf dem Konto??
Als Hinweis für den weiteren Umgang mit dem P-Konto und der „Anzeige im online-banking“:
1. Nutzen kann man im Grundsatz monatlich den individuellen Freibetrag für das P-Konto.
2. Für einzelne Personen beträgt der z.Z. 1.340 EUR.
3. Verändert werden kann dieser Freibetrag durch eine bescheinigende Stelle oder Person und durch einen Beschluss des Amtsgerichts.
4. Der Freibetrag verändert sich nicht, wenn dort unpfändbare Zahlungen eingehen; diese Zahlungen werden mit der Buchung auf den Bankkonto pfändbar, wenn damit der Freibetrag überschritten wird. Der Freibetrag ändert sich auch nicht (automatisch), wenn Zahlungen zurückgebucht werden „müssen“ und erst recht nicht, wenn man selbst was einzahlt.
5. Die online-Bankfunktionen zeigen nach meiner Kenntnis nie an, welcher Teil vom monatlichen Freibetrag noch zur Verfügung steht und welcher Teil davon schon verbraucht wurde.
6. Die Systematik eines Guthabens auf dem P-Konto zu verstehen und das aktuelle Ergebnis nach 3 Monaten oder drei Jahren nachzuvollziehen, ist fast nicht möglich. Beratungsstellen haben inzwischen Zugriff auf ein Programm, mit dem man das gut hinbekommt - ich schaffe das bisher nicht für lange Zeiträume. Lernhilfe für xyz: https://veranstaltungen.bag-sb.de/veran ... -schiffers.
7. Kompliziert wird das Thema, wenn mehr als der monatliche individuelle Freibetrag eingeht und das eine Zahlung ist, bei der Arbeitgeber oder Krankenkasse oder… auch eine Pfändung zu beachten haben und „nur“ den Betrag überweisen, der individuell nach § 850 c ZPO unpfändbar ist - der kann auf dem P-Konto pfändbar sein. Die Freibeträge auf dem P-Konto und die beim Arbeitgeber nach § 850c ZPO sind nicht identisch und werden nicht nie von der Bank für das Konto kontrolliert und beachtet.
8. Guten Start ins Jahr 2023 - dann mit InsO-Antrag???
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Re: p-konto, rentner, energiepauschale, wohngeld
moin, schönes neues!
hab am Montag meine P-Konto Bescheinigung bekommen + heute mein Konto leergeräumt. hat also beides geklappt.
das Problem mit meinem Konto taucht immer mal wieder auf - werde ggfs. darüber berichten.
INSO weiss ich noch nicht - ist für nen RA wohl nicht lukrativ .
Danke für eure Hilfe + gruß Kakerlake2.0
hab am Montag meine P-Konto Bescheinigung bekommen + heute mein Konto leergeräumt. hat also beides geklappt.
das Problem mit meinem Konto taucht immer mal wieder auf - werde ggfs. darüber berichten.
INSO weiss ich noch nicht - ist für nen RA wohl nicht lukrativ .
Danke für eure Hilfe + gruß Kakerlake2.0
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