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Hallo Miteinander und allen einen schönen Vatertag....
ich habe folgendes in meinen Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dessen Eintrag gerade neu hinzugefügt wurde:
"wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). "
Bedeutet dies, das nach dem zusätzlich erwähnten Termin der Abschlusstermin erfolgt und ich in der Wohlverhaltensphase sein werde?!