Hallo Miteinander und allen einen schönen Vatertag....
ich habe folgendes in meinen Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dessen Eintrag gerade neu hinzugefügt wurde:
"wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). "
Bedeutet dies, das nach dem zusätzlich erwähnten Termin der Abschlusstermin erfolgt und ich in der Wohlverhaltensphase sein werde?!
Prüfung wird angeordnet
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Re: Prüfung wird angeordnet
Hi Nie_mehr_Schulden,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Prüfung wird angeordnet" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Prüfung wird angeordnet" geschaut?
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Re: Prüfung wird angeordnet
Theoretisch: "Ja".
Aber wann das praktisch dann tatsächlich der Fall sein wird, das steht in den Sternen.
Das kann auch nochmal sechs Monate dauern - oder mehr.
Das hängt davon ab, wie "fleissig" Dein Inso-Gericht ist, wie der Krankenstand dort ist, wie die Urlaubspläne sind - und was weiß ich noch alles.
Also: Geduld.
Aber wann das praktisch dann tatsächlich der Fall sein wird, das steht in den Sternen.
Das kann auch nochmal sechs Monate dauern - oder mehr.
Das hängt davon ab, wie "fleissig" Dein Inso-Gericht ist, wie der Krankenstand dort ist, wie die Urlaubspläne sind - und was weiß ich noch alles.
Also: Geduld.
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