Nachlass
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Nachlass
Hallo,
wir sind 3 Geschwister in einer Erbengemeinschaft. 2 davon sind sich einig. Sie sind beide über 70, gebrechlich erhalten eine kleine Rente (unterhalb des Pfändungsbeitrages) oder Grundsicherung. Im Testament wurde eine fremde Person als Alleinerbin eingesetzt. Diese hat aber das Erbe im letzten Moment ausgeschlagen, das sie offensichtlich die Konten mit einer Vollmacht schon leer geräumt hatte. Zum Erblasser bestand seit Jahren kein Kontakt, deshalb war es mühsam, überhaupt Informationen zu finden, um die Sachlage zu klären. Im Testament ging es um eine 6stellige Summe. Die Geschwister sind in der gesetzlichen Erbfolge.
Nun hat sich herausgestellt, dass das Konto leer ist, aber noch kleinere Verbindlichkeiten (Lagerungskosten im Heim und anderes) offen sind.
Die 3. der Erbengemeinschaft geht im Alleingang, sodaß der aktuelle Stand unklar ist. Sie verfügt über Informationen, die den anderen nicht bekannt sind und gibt diese auf Anforderung nicht weiter.
Aufgrund von Mittellosigkeit kann niemand irgend etwas bezahlen. Welche Möglichkeiten des weiteren Vorgehens gibt es? Ist ein Nachlass Insolvenzverfahren sinnvoll? Kann das nur gemeinsam beantragt werden? Dauert das Verfahren genauso lange, wie eine Privatinso? Wer trägt die Kosten.
Über Vorschläge bedanke ich mich im Voraus.
wir sind 3 Geschwister in einer Erbengemeinschaft. 2 davon sind sich einig. Sie sind beide über 70, gebrechlich erhalten eine kleine Rente (unterhalb des Pfändungsbeitrages) oder Grundsicherung. Im Testament wurde eine fremde Person als Alleinerbin eingesetzt. Diese hat aber das Erbe im letzten Moment ausgeschlagen, das sie offensichtlich die Konten mit einer Vollmacht schon leer geräumt hatte. Zum Erblasser bestand seit Jahren kein Kontakt, deshalb war es mühsam, überhaupt Informationen zu finden, um die Sachlage zu klären. Im Testament ging es um eine 6stellige Summe. Die Geschwister sind in der gesetzlichen Erbfolge.
Nun hat sich herausgestellt, dass das Konto leer ist, aber noch kleinere Verbindlichkeiten (Lagerungskosten im Heim und anderes) offen sind.
Die 3. der Erbengemeinschaft geht im Alleingang, sodaß der aktuelle Stand unklar ist. Sie verfügt über Informationen, die den anderen nicht bekannt sind und gibt diese auf Anforderung nicht weiter.
Aufgrund von Mittellosigkeit kann niemand irgend etwas bezahlen. Welche Möglichkeiten des weiteren Vorgehens gibt es? Ist ein Nachlass Insolvenzverfahren sinnvoll? Kann das nur gemeinsam beantragt werden? Dauert das Verfahren genauso lange, wie eine Privatinso? Wer trägt die Kosten.
Über Vorschläge bedanke ich mich im Voraus.
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Nachlass
Was willst Du denn erreichen ? Was ist Dein Ziel ?
Wenn Du nur Zahlungen vermeiden willst, dann brauchst Du doch einfach nur stillhalten, nichts tun. Wenn kein pfändbares Einkommen/Vermögen vorhanden ist, kann ja auch nichts gepfändet werden.
Wenn Du noch Hoffnung auf d-einen Anteil am Erbe hast, dann geht es wohl nur mit einem Fachanwalt für Erbrecht, dazu kannst Du einen "Beratungshilfeschein" beim Gericht beantragen und ggf. auch "Prozesskostenhilfe" beantragen, falls nötig.
Aber ob es was bringt ?
*zweifel*
Wenn Du nur Zahlungen vermeiden willst, dann brauchst Du doch einfach nur stillhalten, nichts tun. Wenn kein pfändbares Einkommen/Vermögen vorhanden ist, kann ja auch nichts gepfändet werden.
Wenn Du noch Hoffnung auf d-einen Anteil am Erbe hast, dann geht es wohl nur mit einem Fachanwalt für Erbrecht, dazu kannst Du einen "Beratungshilfeschein" beim Gericht beantragen und ggf. auch "Prozesskostenhilfe" beantragen, falls nötig.
Aber ob es was bringt ?
*zweifel*
0
Re: Nachlass
Ist das nachweisbar? Eventuell lässt sich durchaus Geld zurückfordern.das sie offensichtlich die Konten mit einer Vollmacht schon leer geräumt hatte
0
Re: Nachlass
Google mal nach Pflichteilsergänzungsansprüchen, wenn die BÖSE sich was geholt hat und dadurch der Pflichtteil gemindert wurde - oder sind die drei aus der Erbengemeinschaft doch keine Kinder des Erblassers?
Die Dritte kann als Mitglied der Erbengemeinschaft allein nichts machen!!
Die Dritte kann als Mitglied der Erbengemeinschaft allein nichts machen!!
0
Re: Nachlass
Ich warte auf die entsprechenden Kontoauszüge der Bank.
Zunächst ist mein Ziel, Klarheit der Verhältnisse zu bekommen.
Unser Vater hat im Alter von 91 J. sein Haus 2018 verkauft und ist dann in eine noble Seniorenresidenz gegangen. Nach kurzer Zeit hat er dort diese Frau (Krankenschwester) kennengelernt und 3 Mon. später sie als Alleinerbin eingesetzt. Im Testament geht es um 220000 €. Aus der Residenz zog er 2019 wieder in eine Wohnung, von dort Anfang 2020 in ein Pflegeheim. Dort starb er im Juni d.J. Das Heim dachte, er habe keine Verwandten, da niemand zu benachrichtigen angegeben war. In der Bank erfuhr ich, dass die Kto Vollmacht entzogen wurde. (wohl 2020) Kto Auszüge von 2021 habe ich. Auf 2019 und 2020 warte ich noch.
Außer wenigen Möbelstücke, die niemanden interessieren, gibt es eine Mappe mit persönlichen Papieren, an die wir nicht rankommen bzw. müssen die Möbel mit den Papieren zum gleichen Zeitpunkt angenommen werden. In den Papieren könnten evtl. Unterlagen/ Bargeld sein. Mein Vater hatte immer große Summen im Haus.
Das Heim ist nicht kooperativ und sagt nicht, um wieviele Möbelstücke es sich handelt. Eine Entsorgung kostet Geld, und das haben wir nicht. Selber entsorgen geht aus gesundheitlichen Gründen absolut gar nicht. Freiwillige Helfer gibt es nicht.
Was tun? Nachlass Insolvenz anmelden?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Nachlass
Erbe ausschlagen ?
Nachlassinsolvenz anmelden kann jeder Erbe, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Nachlass überschuldet ist, s. InsO § 317 Abs. 2, zB hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/317.html
Ob der Nachlass überschuldet ist, weißt Du aber noch gar nicht, richtig ?
Was fordert denn das Pflegeheim, wo er verstorben ist, jetzt von Dir/Euch?
0
Re: Nachlass
Da Grundsicherungsleistungen gezahlt werden, kann das ERbe nicht ausgeschlagen werden.
Das Pflegeheim fordert, die Möbel abzuholen. Das ist aber mit Kosten verbunden, die wir nich aufbringen können.
Das Pflegeheim fordert, die Möbel abzuholen. Das ist aber mit Kosten verbunden, die wir nich aufbringen können.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Nachlass
Hier steht es anders:
https://www.rechtsanwalt-bultmann.de/Ak ... usschlagen
"Sozialhilfeempfänger darf Erbe ausschlagen"
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Nachlass
Das ist in meiner Welt falsch.
Ansonsten würde ich dringend empfehlen, bei Deinem Amtsgericht einzurücken, Dir einen Beratungshilfeschein zu besorgen und damit bei einem der vielen Juristen einzurücken die "Erbrecht" aufm Schild stehen haben.
0