Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Pfändbarkeit von Gehaltsleistungen.
Und zwar ist eine Vergütung von Entschädigung für Bereitschaftszeiten voll oder nur im Teil pfändbar ? Ich habe zwar gesucht aber immer nur was über Überstunden gefunden.
Habt Ihr Erfahrungen damit ?
Gehalt für Bereitschaftszeiten
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Gehalt für Bereitschaftszeiten
Meiner Erfahrung nach voll pfändbar. Mir würde auch spontan kein Gesetz, Grund oder Urteil einfallen warum dies anders sein sollte.
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- Guru
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Re: Gehalt für Bereitschaftszeiten
... na ja ... ein "Grund" schon ... Bereitschaftsdienste sind ja quasi gewissermaßen in etwa so was wie Überstunden, sie werden m.W. ja i.d.R. auch mit der Stundenvergütung vergütet (wenn auch prozentual) ...
Wer entscheidet das denn letztlich im Zweifel ?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Gehalt für Bereitschaftszeiten
Der Arbeitgeber/Drittschuldner - und im Streitfall wie immer ein Richter.
Es ist aber vom Grundsatz her erstmal alles pfändbar - es sei denn, es gibt ein Gesetz oder Urteil welches was anderes sagt.
Dazu fällt mir aber nichts ein. Es sind keine Überstunden, keine Aufwandsentschädigung (für die ein wirtschaftlicher Schaden entstehen muss der entschädigt wird). Eine Erschwerniszulage nach der BGH-Defintion von 2018 ist es auch nicht. (BGH, Beschluss vom 20.9.2018 - IX ZB 41/16)
Was gibts sonst was theoretisch passen könnte? Mir fällt nichts ein. Am ehesten passend erscheint mir hier, dass es eine "Entschädigung für Zeitversäumnis" im Sinne des BGH Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 40/16 ist. Hier meinte der BGH unzweideutig:
"Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar."
PS: Mit "Grund" habe ich mich auch blöd ausgedrückt. Ich meinte damit kein "rechtlicher Grund" - mir persönlich würden auch Gründe einfallen die für eine ganz oder teilweise Unpfändbarkeit sprächen.
Es ist aber vom Grundsatz her erstmal alles pfändbar - es sei denn, es gibt ein Gesetz oder Urteil welches was anderes sagt.
Dazu fällt mir aber nichts ein. Es sind keine Überstunden, keine Aufwandsentschädigung (für die ein wirtschaftlicher Schaden entstehen muss der entschädigt wird). Eine Erschwerniszulage nach der BGH-Defintion von 2018 ist es auch nicht. (BGH, Beschluss vom 20.9.2018 - IX ZB 41/16)
Was gibts sonst was theoretisch passen könnte? Mir fällt nichts ein. Am ehesten passend erscheint mir hier, dass es eine "Entschädigung für Zeitversäumnis" im Sinne des BGH Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 40/16 ist. Hier meinte der BGH unzweideutig:
"Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar."
PS: Mit "Grund" habe ich mich auch blöd ausgedrückt. Ich meinte damit kein "rechtlicher Grund" - mir persönlich würden auch Gründe einfallen die für eine ganz oder teilweise Unpfändbarkeit sprächen.
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Re: Gehalt für Bereitschaftszeiten
Es geht hier wohl um das Geld, dass der Bereitschaftsdienst dafür bekommt, dass er außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ständig zu erreichen - und abkömmlich ist.
Wir hatten damals einen Weg gesucht, dieses Geld abgabefrei auszuzahlen und haben diese Gelder dann als Spesen deklariert, ob dies immer noch möglich ist, kann ich nicht beurteilen, Spesen wären allerdings pfändungsfrei.
Wir hatten damals einen Weg gesucht, dieses Geld abgabefrei auszuzahlen und haben diese Gelder dann als Spesen deklariert, ob dies immer noch möglich ist, kann ich nicht beurteilen, Spesen wären allerdings pfändungsfrei.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Gehalt für Bereitschaftszeiten
Das ist aber schon ziemlich "kreativ". So liegt es doch in der Natur der "Spese", dass eine tatsächlich entstandene wirtschaftliche Aufwendung ersetzt wird.
Dieser Zusammenhang möchte sich sich mir bspw. bei einer Rufbereitschaft auch bei wohlwollendstem Draufrumdenken einfach nicht erschließen;) Sitzfleisch? Hosenabnutzung?
Aber wenns der Arbeitgeber mitmacht... - ist ja im Prinzip sein Risiko.
Dieser Zusammenhang möchte sich sich mir bspw. bei einer Rufbereitschaft auch bei wohlwollendstem Draufrumdenken einfach nicht erschließen;) Sitzfleisch? Hosenabnutzung?
Aber wenns der Arbeitgeber mitmacht... - ist ja im Prinzip sein Risiko.
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