Eröffnetes Insolvenverfahren

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ShadowSchuldner
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Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von ShadowSchuldner »

Hallo Gemeinde...
Mir ist der Ablauf des Insolvenzverfahrens in groben Zügen bekannt..
Zu mir...
Eröffnung des Verfahrens August 2018 durch Beschluss.
Bis Stand heute läuft das eröffnete Verfahren.
Ich strebe die R S B nach 5 Jahren an.
Auf Treuhandkonto vom I V hat sich bis jetzt ca. 200 Euro
Angesammelt.
Ich arbeite Vollzeit und habe Hohe Freibeträge,
Weil Ich Unterhalt zahle, keine Rückstaende.
Schuldensumme ca. 30000 Euro,
Was angemeldet ist weiss Ich nicht.
Jetzt zu meiner Frage...
Warum trödelt der I V mit dem eröffneten Verfahren so lange rum..
Bei mir ist weiter nichts zu holen,
Ich erwarte keinerlei Erbschaften U s w ....
Bei mir muss nichts verwertet werden oder ähnliches...
Habe beide Sachstandsberichte vom Gericht bekommen,
2019 und 2020, da steht nichts drinnen,
Warum irgendein Vorgang noch länger dauern muss oder so....
Habe den Rechtspfleger aufgefordert , den Insolvenzverwalter mal zu fragen ,
Warum das alles so lange dauert bis zum Abschluss des I V. Er faselte etwas von Wiedervorlage im Maerz...
Das heisst bis zur Aufhebung wird Sommer...mit Schlusstermin u s w...
Habt Ihr einen Tipp was man machen kann...oder warum das solange dauert...
2 Forderungen sind Unterhaltsrückstaende..eine von der Arge...ist als Vbuh angemeldet ,
Der ich widersprochen habe..die andere ist von Privat ,
Noch nicht angemeldet als Vbuh...zusamen cs 4000 Euro...beide weit vor Insolveneröffnung entstanden...können Die gefährlich werden für die R S .B........
Vielen Dank schon mal für Antworten..
MfG
Schadowschuldner
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

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Hi ShadowSchuldner,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Eröffnetes Insolvenverfahren" geschaut?
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gurami
Wissender
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von gurami »

Ich glaube nicht das Du mit einem Rechtspfleger sondern wahrscheinlich mit einem Sachbearbeitet gesprochen hast und von auffordern würde ich Dir auch abraten. Du kannst schriftlich nachfragen unzwar freundlich formuliert. Die Rechtspfleger haben derzeit alle Hände voll zutun und sind nicht für das Handeln oder besser gesagt Nicht handeln des IV verantwortlich. Bei mir war es so das sie den IV nach meiner freundlichen Nachfrage, zur Stellungnahme gebeten haben.
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ShadowSchuldner
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von ShadowSchuldner »

Hallo..
Ja klar ,
Wegen Corona haben die sicherlich gut zu tun...
Werde mal schriftlich Anfragen nach dem Stand des Verfahrens...
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Ich verstehe nicht ganz wo Dein Problem ist. Wenn Du ohnehin erst nach 5 Jahren die RSB willst, ist das "verschleppte" Verfahren doch für Dich praktisch ohne Belang. Nach dem Zeitablauf kann man zwar mal zärtlich nachfragen - Grund zur Panik oder sowas besteht aber nicht wirklich.

Zu Deiner Frage am Ende: Nein, für die RSB sind die Forderungen sehr wahrscheinlich nicht "gefährlich". Sie sind/wären eben einfach nur trotz Restschuldbefreiung weiterhin vollstreckbar - vermutlich dann sogar auch in den Vorrechtsbereich, sollte ein Gläubiger mit der vbuh-Feststellung Erfolg haben.

Bei Unterhaltssachen wird sich dabei im Zweifel an der Formulierung "vorsätzlich pflichtwidrig" orientiert. Was in etwa soviel heißt wie: Wenn Du den Unterhalt zahlen konntest - es aber einfach nicht gemacht hast, ist eine eine "vbuh" - wenn Du ihn nachweislich nicht zahlen konntest eben nicht.
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ShadowSchuldner
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von ShadowSchuldner »

Danke Caffery für die Antwort.
Panik besteht nicht...
Die 4000 Euro sind Forderungen der Arge an mich nach Trennung von meiner Ex Frau...weil sie nach Der Trennung von H4 gelebt hat. Ich habe Unterhalt gezahlt...Es gab dann einen Untethaltsprozess und ich würde zur Nachzahlung verurteilt..aber nicht von mir vorsätzlich nicht bezahlt...habe halt nur den Prozess abgewartet.
Also meiner Meinung nach nicht Vbuh.
MfG
Schadowsxhuldnet
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Witwe Bolte
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

ShadowSchuldner hat geschrieben: 14. Feb 2021, 20:12 ... habe halt nur den Prozess abgewartet ...
Was hat Dich davon abgehalten, einfach zu zahlen ?
Warum hast Du den Prozess abgewarten ?
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ShadowSchuldner
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von ShadowSchuldner »

Weil meine Ex zu viel Unterhalt meiner Meinung nach haben wollte..und dann kam es halt zum Prozess...der zog sich 1 Jahr hin...und Ergebnis war Dann die Nachforderung..
Ich habe halt nur zu wenig bezahlt...
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Na, dann hoffe ich mal, dass "vorsätzlich zu wenig" bezahlt
den vbuH-Zusatz genauso verdient wie "vorsätzlich nicht bezahlt".
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Es wäre wohl damit zu rechnen, dass dies ein Richter im Zweifel so sehen könnte.
Der dargelegte Sachverhalt klingt für mich ein bisschen wie ein Musterbeispiel von "vorsätzlich nicht bzw. zu wenig gezahlt".
Wenn man einen Unterhalt nur aus dem Grund nicht zahlt weil er "meiner Meinung nach zu viel ist" und dann sogar ein Richter sagen muss, dass diese Meinung falsch ist - ich meine - eindeutiger gehts doch eigentlich kaum.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Hallo Alle, da ich mittlerweile im eröffneten Verfahren bin, wechsel ich hiermit den Thread, weg aus "Forum Schuldenprobleme". Und da die Überschrift dieses Threads passt, brauche ich glaube ich keinen neuen eröffnen...

Ich möchte euch nach Tipps oder Erfahrungen fragen, was man vielleicht direkt nach der Verfahrensöffnung "in die Wege" leiten könnte zur späteren Erleichterung...

- Vielleicht von sich aus den ersten Kontakt zum IV suchen und gleich bitten, dass Gehaltskonto frei zu geben, sofern es in Beschlag ist, so dass es beim nächsten (seit Eröffnung erstem) Gehaltseingang womöglich nicht zu Problemen kommt? (Nach Pfändung übertrifft mein Gehalt den erhöhten Sockelbetrag).

- Dennoch zur Vorsicht meine Bank bescheinigt darauf hinweisen, dass es seit Juli 21 eine veränderte Pfändungstabelle gibt?

Neben diesen konkreten zwei Fragen, habt ihr weitere wertvolle Erfahrungswerte zu verschenken?

Gruß an alle
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