Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
Verfasst: 8. Mai 2026, 10:56
Hallo.
Gibt es tatsächlich, das unverhoffte Erbe während der Privatinsolvenz. Ich nenne jetzt einfach mal fiktive Zahlen um die Frage besser formulieren zu können.
Ein Schuldner ist seit dem 01.09.2025 in Privatinsolvenz. Das Gericht hat noch nicht das Insolvenzverfahren abgeschlossen, sprich die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen. Die Gläubiger sind allerdings alle erfasst. Die Insolvenzverwalterin hat manche Ansprüche als verjährt abgetan. Manche in vollem Umfang angenommen. Die Meldefrist ist verstrichen für die Gläubiger. Es existiert eine Abschlusstabelle von der Insolvenzverwalterin über eine Summe von 30.000 Euro.
Die Insolvenzverwaltung erklärt, wenn der Schuldner die 30.000 Euro auftreiben kann und überweist, würde sie noch die Verfahrenskosten berechnen. Wenn der Schuldner dann die 30.000 Euro + Verfahrenskosten überweist an die Insolvenzverwaltung, würde sie abschließen.
Nun erbt der Schuldner überraschend 100.000 Euro.
Er ist also in der Lage die 30.000 Euro plus Verfahrenskosten an die Insolvenzverwaltung zu überweisen.
Was bedeutet das dann?
Ist das Verfahren komplett abgeschlossen dann bzw. wird komplett abgeschlossen? Keine Wohlverhaltensphase mehr?
Oder wird nur das Inolvenzverfahren vom Gericht dann abgeschlossen, die Wohlverhaltensphase geht dann dennoch los? Muss der Schuldner die 100.000 Euro komplett abgeben, dann werden 30.000 Euro abgezogen (plus Verfahrenskosten) und dann bleiben 70.000 Euro übrig. Da Wohlverhaltensphase werden die 70.000 Euro 50% / 50% dann aufgeteilt?
Insolvenz inklusive Wohlverhaltensphase komplett nach Zahlung beendet?
Insolvenzphase beendet, aber Wohlverhalten geht weiter direkt?
Danke.
Gibt es tatsächlich, das unverhoffte Erbe während der Privatinsolvenz. Ich nenne jetzt einfach mal fiktive Zahlen um die Frage besser formulieren zu können.
Ein Schuldner ist seit dem 01.09.2025 in Privatinsolvenz. Das Gericht hat noch nicht das Insolvenzverfahren abgeschlossen, sprich die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen. Die Gläubiger sind allerdings alle erfasst. Die Insolvenzverwalterin hat manche Ansprüche als verjährt abgetan. Manche in vollem Umfang angenommen. Die Meldefrist ist verstrichen für die Gläubiger. Es existiert eine Abschlusstabelle von der Insolvenzverwalterin über eine Summe von 30.000 Euro.
Die Insolvenzverwaltung erklärt, wenn der Schuldner die 30.000 Euro auftreiben kann und überweist, würde sie noch die Verfahrenskosten berechnen. Wenn der Schuldner dann die 30.000 Euro + Verfahrenskosten überweist an die Insolvenzverwaltung, würde sie abschließen.
Nun erbt der Schuldner überraschend 100.000 Euro.
Er ist also in der Lage die 30.000 Euro plus Verfahrenskosten an die Insolvenzverwaltung zu überweisen.
Was bedeutet das dann?
Ist das Verfahren komplett abgeschlossen dann bzw. wird komplett abgeschlossen? Keine Wohlverhaltensphase mehr?
Oder wird nur das Inolvenzverfahren vom Gericht dann abgeschlossen, die Wohlverhaltensphase geht dann dennoch los? Muss der Schuldner die 100.000 Euro komplett abgeben, dann werden 30.000 Euro abgezogen (plus Verfahrenskosten) und dann bleiben 70.000 Euro übrig. Da Wohlverhaltensphase werden die 70.000 Euro 50% / 50% dann aufgeteilt?
Insolvenz inklusive Wohlverhaltensphase komplett nach Zahlung beendet?
Insolvenzphase beendet, aber Wohlverhalten geht weiter direkt?
Danke.