Hallo.
Gibt es tatsächlich, das unverhoffte Erbe während der Privatinsolvenz. Ich nenne jetzt einfach mal fiktive Zahlen um die Frage besser formulieren zu können.
Ein Schuldner ist seit dem 01.09.2025 in Privatinsolvenz. Das Gericht hat noch nicht das Insolvenzverfahren abgeschlossen, sprich die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen. Die Gläubiger sind allerdings alle erfasst. Die Insolvenzverwalterin hat manche Ansprüche als verjährt abgetan. Manche in vollem Umfang angenommen. Die Meldefrist ist verstrichen für die Gläubiger. Es existiert eine Abschlusstabelle von der Insolvenzverwalterin über eine Summe von 30.000 Euro.
Die Insolvenzverwaltung erklärt, wenn der Schuldner die 30.000 Euro auftreiben kann und überweist, würde sie noch die Verfahrenskosten berechnen. Wenn der Schuldner dann die 30.000 Euro + Verfahrenskosten überweist an die Insolvenzverwaltung, würde sie abschließen.
Nun erbt der Schuldner überraschend 100.000 Euro.
Er ist also in der Lage die 30.000 Euro plus Verfahrenskosten an die Insolvenzverwaltung zu überweisen.
Was bedeutet das dann?
Ist das Verfahren komplett abgeschlossen dann bzw. wird komplett abgeschlossen? Keine Wohlverhaltensphase mehr?
Oder wird nur das Inolvenzverfahren vom Gericht dann abgeschlossen, die Wohlverhaltensphase geht dann dennoch los? Muss der Schuldner die 100.000 Euro komplett abgeben, dann werden 30.000 Euro abgezogen (plus Verfahrenskosten) und dann bleiben 70.000 Euro übrig. Da Wohlverhaltensphase werden die 70.000 Euro 50% / 50% dann aufgeteilt?
Insolvenz inklusive Wohlverhaltensphase komplett nach Zahlung beendet?
Insolvenzphase beendet, aber Wohlverhalten geht weiter direkt?
Danke.
Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
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Blacksheep@
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Re: Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
Hi Blacksheep@,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?" geschaut?
Re: Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
Wenn du vor erreichen der WVP erbst ist alles Insolvenzmasse. Bevor es zur Tilgung der Schulden kommt, müssen die Kosten berichtigt werden - und diese sind im eröffneten Insolvenzverfahren bei so einem Geldregen gewaltig.
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel
1.
von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
2.
von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent,
3.
von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent,
Bedeutet bei 100.000 Euro:
13.600 + 9.100 + 2.250 + Gerichtskosten + 30.000 Euro Schulden
macht dann 100.000 - 24.950 Verwaltergebühren - 30.000 Schulden - Gerichtskosten (auch einige tausend bei so einer Masse)
Da bleibt nicht mehr viel.
Soll heißen: So ein Geldsegen in der momentanen Situation ist allein für einen ein Segen: Für den Insolvenzverwalter dem so gewaltige Mengen Geld "in den Schoß" fallen. Du solltest das Erbe zu diesem Zeitpunkt unbedingt verhindern (ausschlagen) wenn das praktikabel ist.
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel
1.
von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
2.
von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent,
3.
von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent,
Bedeutet bei 100.000 Euro:
13.600 + 9.100 + 2.250 + Gerichtskosten + 30.000 Euro Schulden
macht dann 100.000 - 24.950 Verwaltergebühren - 30.000 Schulden - Gerichtskosten (auch einige tausend bei so einer Masse)
Da bleibt nicht mehr viel.
Soll heißen: So ein Geldsegen in der momentanen Situation ist allein für einen ein Segen: Für den Insolvenzverwalter dem so gewaltige Mengen Geld "in den Schoß" fallen. Du solltest das Erbe zu diesem Zeitpunkt unbedingt verhindern (ausschlagen) wenn das praktikabel ist.
Re: Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
Die Alternative ist, das Erbe antreten, aber das Wissen haben, dass man gerade mal 40k davon überhaupt behält - und die Erbschaftsteuer wird natürlich auf die Gesamtsumme berechnet (sofern die zum Tragen kommt)
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 662
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
@Caffery: ich komme sogar auf Verwaltervergütung (brutto) von 37.708,13 €, Gerichtskosten 3.387,00 €.
Das Gericht müsste in diesem Fall auch noch auffordern, nachrangige Forderungen anzumelden, da könnten nochmal ein paar Beträge dazukommen. Allerdings könnte es auch sein, dass das Gericht bei der Vergütung einen nicht unerheblichen Abschlag von der Vergütung ansetzt. Denn das Erbe wird ihm einfach ausbezahlt ohne großen Aufwand. Dann verringert sich die Vergütung nochmal. Aber das weiß man natürlich nicht.
Andererseits ist man dann die Schulden los. Und wenn man ausschlägt, weiß man ja auch nicht, ob der dann Anfallende so freimütig ist. Zumal er dann ja auch noch Schenkungssteuer zahlen muss etc.
Das Gericht müsste in diesem Fall auch noch auffordern, nachrangige Forderungen anzumelden, da könnten nochmal ein paar Beträge dazukommen. Allerdings könnte es auch sein, dass das Gericht bei der Vergütung einen nicht unerheblichen Abschlag von der Vergütung ansetzt. Denn das Erbe wird ihm einfach ausbezahlt ohne großen Aufwand. Dann verringert sich die Vergütung nochmal. Aber das weiß man natürlich nicht.
Andererseits ist man dann die Schulden los. Und wenn man ausschlägt, weiß man ja auch nicht, ob der dann Anfallende so freimütig ist. Zumal er dann ja auch noch Schenkungssteuer zahlen muss etc.
Re: Privatinsolvenz komplett beendet bei voller Zahlung?
Stimmt - ich hatte schon so im Gefühl was vergessen zu haben. Kam mir so wenig vorGraf Wadula hat geschrieben: ↑8. Mai 2026, 14:13 @Caffery: ich komme sogar auf Verwaltervergütung (brutto) von 37.708,13 €, Gerichtskosten 3.387,00 €.
Bei den von dir genannten Abschlägen habe ich in der Praxis in vergleichbaren Fällen erst einmal gesehen, dass ein Gericht diese von sich aus vorgenommen hat. Aber bestimmt zehnmal (eher häufiger), dass sie den (abschlagsfreien) Antrag des Verwalters durchgewunken haben.