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Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 3. Feb 2026, 20:48
von Andor86
Hallo Ihr Lieben

!
Ich bin mir
ziemlich sicher, dass das thema dieses Threads schon diverse male in verschiednester Form hier "durchgekaut" wurde und habe auch zuvor die Suchfunktion und Onkel Google bemüht.
So ganz werde ich, trotz Allem, noch nicht schlau aus der Sache und natürlich gibt es zumindest im Netz selbst auch - mal wieder - recht widersprüchliche Angaben dazu.
Meine Frage:
inwieweit darf man in der Insolvenz Geld ansparen?
Mein Stand ist jetzt der, dass bis zu vier Freibeträge (also aktuell ungefähr 6.240 Euro) auf dem P-Konto erlaubt sind. In meiner gegenwärtigen Lage ohnehin relativ utopisch zu erreichen, aber okay.
Fragen wären jetzt:
1) Stimmt das so überhaupt?
2) Muss es um jeden Preis das P-Konto sein? Zwar habe ich aktuell kein anderes, aber zumindest
theoretisch wäre ja auch die Eröffnung eines Zweitkontos bei einer Neo-Bank ohne Schufa-Abfrage denkbar.
Bezüglich Punkt 2 ist mir wichtig zu unterstreichen, dass es mir hier nicht um "Verschleierung" o.ä. geht, sondern rein um den Akt der Kontentrennung, den ich in Prä-Insolvenzzeiten immer sehr zu schätzen wusste. Es ist schon einfacher, wenn das Geld, dass man vorerst nicht antasten will, irgendwo separat liegt. Und meinen Verwalter würde ich in all diesen fällen - auch vor eröffnung eines solchen kontos - ohehin engmaschig informieren. Das tue ich auch jetzt immer bei Allem.
Euch wie immer vielen lieben Dank und liebe Grüße

!
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 3. Feb 2026, 22:14
von caffery
Andor86 hat geschrieben: ↑3. Feb 2026, 20:48
inwieweit darf man in der Insolvenz Geld ansparen?
Vom Prinzip her Null
Andor86 hat geschrieben: ↑3. Feb 2026, 20:48
Mein Stand ist jetzt der, dass bis zu vier Freibeträge (also aktuell ungefähr 6.240 Euro) auf dem P-Konto erlaubt sind. In meiner gegenwärtigen Lage ohnehin relativ utopisch zu erreichen, aber okay.
Fragen wären jetzt:
1) Stimmt das so überhaupt?
Nein
Andor86 hat geschrieben: ↑3. Feb 2026, 20:48
2) Muss es um jeden Preis das P-Konto sein?
Ja
Andor86 hat geschrieben: ↑3. Feb 2026, 20:48
Zwar habe ich aktuell kein anderes, aber zumindest
theoretisch wäre ja auch die Eröffnung eines Zweitkontos bei einer Neo-Bank ohne Schufa-Abfrage denkbar.
Darauf wäre dann alles weg.
PS: Es wurde nach "in der Insolvenz" gefragt - also bin ich auch von "in der Insolvenz" - also vor der Aufhebung ausgegangen.
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 30. Mär 2026, 22:51
von TG25
caffery hat geschrieben: ↑3. Feb 2026, 22:14
Nein
Stimmt das so rein technisch? Scheint nun eine neue Regelung zu sein s. Abs 2
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__899.html
Die Frage ist natürlich dennoch inwiefern man das dann in der Insolvenz offiziell "darf" es ist eigentlich ein Widerspruch?
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 31. Mär 2026, 10:44
von caffery
TG25 hat geschrieben: ↑30. Mär 2026, 22:51
Stimmt das so rein technisch?
Ja
Das hat damit nichts zu tun.
TG25 hat geschrieben: ↑30. Mär 2026, 22:51
Die Frage ist natürlich dennoch inwiefern man das dann in der Insolvenz offiziell "darf" es ist eigentlich ein Widerspruch?
Nein
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 3. Apr 2026, 18:56
von TG25
caffery hat geschrieben: ↑31. Mär 2026, 10:44
Nein
ich meine ein Widerspruch wäre, dass man sich in der Insolvenz an diese Neuerung bezieht und argumentieren würde "man dürfe nun sparen" weil das P-Konto das nun technisch hergibt.
Ich frage mich dennoch wie es in der Praxis aussieht. Ich habe mich eigentlich gefreut nicht so sehr darauf achten zu müssen am Ende des Monats alles abziehen zu müssen, wenn ich nun z.B. 500€ monatlich übrig hätte, hätte ich einfach bis zum dritten monat abgewartet und erst dann zum Geldautomaten gegangen um die 1500 am Stück auszuzahlen sofern die nicht verbraucht worden sind (Extrembeispiel)
Also ist das vorgehen nicht empfehlenswert?
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 3. Apr 2026, 19:49
von TomH
Wenn jemand vor der Insolvenz Verbindlichkeiten i.H.v. 3000 Euro besitzt, die er bediente, ist gar nicht so utopisch anzunehmen, dass er während der Insolvenz 500 Euro sparen könnte.
Was empfehlenswert ist oder nicht, scheint demnach ganz dem individuellen Verbrauch zu entsprechen, der insgesamt im 3. Monat vor Beendiging des Verfahrens aufgebraucht werden soll, bevor er abgeführt werden würde.
Ich finde diese gesetzliche Regelung auch nicht verkehrt. Auch wenn sie im überzogenen Fall - wie beschrieben - natürlich eher naiv wirken muss.
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 8. Apr 2026, 13:48
von Icke26
Sparen ist in der Privatinsolvenz während der sogenannten Wohlverhaltensphase (nach dem eigentlichen Verfahren) erlaubt.
Habe ich auch gemacht. Alles was ich monatl. zum sparen zur Verfügung hatte, kam in die berühmte Keksdose.
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 17. Apr 2026, 09:18
von Darnox
Die Formulierung ist missverständlich. Sparen ist in der Privatinsolvenz nicht erlaubt. Erst wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dann befindet man sich in der Wohlverhaltensphase und darf ansparen. Wenn man keine Restschuldbefreiung beantragt hat, geht die Privatinsolvenz ebenfalls solang bis zu Aufhebung, was deutlich kürzer als drei Jahre sein kann. Hier wird suggeriert, dass die Privatinsolvenz als solche 3 Jahre dauert, was nicht korrekt ist.
Und wenn man einmal in der Wohlverhaltensphase ist, braucht man auch keine Keksdose mehr (außer man fühlt sich damit wohler). Dann kann man einfach auf dem Konto sparen, oder sich ein Tagesgeldkonto anlegen und dort sparen, oder oder oder.
Re: Sparen in der Insolvenz?
Verfasst: 17. Apr 2026, 11:18
von Icke26
Darnox hat geschrieben: ↑17. Apr 2026, 09:18
Die Formulierung ist missverständlich. Sparen ist in der Privatinsolvenz nicht erlaubt. Erst wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dann befindet man sich in der Wohlverhaltensphase und darf ansparen. Wenn man keine Restschuldbefreiung beantragt hat, geht die Privatinsolvenz ebenfalls solang bis zu Aufhebung, was deutlich kürzer als drei Jahre sein kann. Hier wird suggeriert, dass die Privatinsolvenz als solche 3 Jahre dauert, was nicht korrekt ist.
Und wenn man einmal in der Wohlverhaltensphase ist, braucht man auch keine Keksdose mehr (außer man fühlt sich damit wohler). Dann kann man einfach auf dem Konto sparen, oder sich ein Tagesgeldkonto anlegen und dort sparen, oder oder oder.
Was habe ich den geschrieben?
"Sparen ist in der Privatinsolvenz während der sogenannten Wohlverhaltensphase (nach dem eigentlichen Verfahren) erlaubt."
Und ob man das gesparte in die Keksdose packt, oder unter die Matratze legt, oder....... kann jeder machen wie er will!