Sparen in der Insolvenz?

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Andor86
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Beiträge: 50
Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Sparen in der Insolvenz?

Beitrag von Andor86 »

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das thema dieses Threads schon diverse male in verschiednester Form hier "durchgekaut" wurde und habe auch zuvor die Suchfunktion und Onkel Google bemüht.

So ganz werde ich, trotz Allem, noch nicht schlau aus der Sache und natürlich gibt es zumindest im Netz selbst auch - mal wieder - recht widersprüchliche Angaben dazu.

Meine Frage:
inwieweit darf man in der Insolvenz Geld ansparen?

Mein Stand ist jetzt der, dass bis zu vier Freibeträge (also aktuell ungefähr 6.240 Euro) auf dem P-Konto erlaubt sind. In meiner gegenwärtigen Lage ohnehin relativ utopisch zu erreichen, aber okay.

Fragen wären jetzt:

1) Stimmt das so überhaupt?

2) Muss es um jeden Preis das P-Konto sein? Zwar habe ich aktuell kein anderes, aber zumindest theoretisch wäre ja auch die Eröffnung eines Zweitkontos bei einer Neo-Bank ohne Schufa-Abfrage denkbar.

Bezüglich Punkt 2 ist mir wichtig zu unterstreichen, dass es mir hier nicht um "Verschleierung" o.ä. geht, sondern rein um den Akt der Kontentrennung, den ich in Prä-Insolvenzzeiten immer sehr zu schätzen wusste. Es ist schon einfacher, wenn das Geld, dass man vorerst nicht antasten will, irgendwo separat liegt. Und meinen Verwalter würde ich in all diesen fällen - auch vor eröffnung eines solchen kontos - ohehin engmaschig informieren. Das tue ich auch jetzt immer bei Allem.

Euch wie immer vielen lieben Dank und liebe Grüße :) !
Ich bin unter dem Nick DoomedCity86 noch hier aktiv:
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Beiträge: 263
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Re: Sparen in der Insolvenz?

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Hi Andor86,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sparen in der Insolvenz?" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2848
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Sparen in der Insolvenz?

Beitrag von caffery »

Andor86 hat geschrieben: 3. Feb 2026, 20:48 inwieweit darf man in der Insolvenz Geld ansparen?
Vom Prinzip her Null
Andor86 hat geschrieben: 3. Feb 2026, 20:48


Mein Stand ist jetzt der, dass bis zu vier Freibeträge (also aktuell ungefähr 6.240 Euro) auf dem P-Konto erlaubt sind. In meiner gegenwärtigen Lage ohnehin relativ utopisch zu erreichen, aber okay.

Fragen wären jetzt:

1) Stimmt das so überhaupt?
Nein
Andor86 hat geschrieben: 3. Feb 2026, 20:48 2) Muss es um jeden Preis das P-Konto sein?
Ja
Andor86 hat geschrieben: 3. Feb 2026, 20:48 Zwar habe ich aktuell kein anderes, aber zumindest theoretisch wäre ja auch die Eröffnung eines Zweitkontos bei einer Neo-Bank ohne Schufa-Abfrage denkbar.
Darauf wäre dann alles weg.

PS: Es wurde nach "in der Insolvenz" gefragt - also bin ich auch von "in der Insolvenz" - also vor der Aufhebung ausgegangen.
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