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Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 7. Nov 2025, 16:59
von Alex69
Hallo zusammen,

ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, der sich an mein zuständiges Finanzamt als Drittschuldner richtet. Darin wird gefordert, dass die Ansprüche auf Rückerstattung aus dem Jahr 2024 (!) und alle früheren gepfändet wurden.

Die Steuerrückerstattung aus 2024 erfolgte bereits im April dieses Jahres, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau. Also die Zahlung vom Finanzamt an uns, wurde bereits getätigt.

Meine Frage nun

Fordert das Finanzamt die bereits ausgezahlte Steuerrückerstattung zurück, weil sie "rückwirkend" (heutiges Datum für 2024) gepfändet wurde, oder gilt die Pfändung ab heute für alle künftigen Steuerrückerstattungen?

Der Wortlaut im PfüB ist derart unklar beschrieben, dass ich jetzt mal Hilfe brauche.

Danke für eure Antworten

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 8. Nov 2025, 09:18
von Neuling2025
Da hier keiner den Wortlaut des Pfändungs und Überweisungsbeschluss kennt, kann dir auch keiner genau antworten.
Mein Tipp: beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 8. Nov 2025, 15:03
von Nie_mehr_Schulden
Aus beruflichen Gründen kann ich dir sagen, dass das Finanzamt das Geld nicht zurückfordern wird. Es gilt erst für dir zustehende Geldflüsse ab dem Datum des Beschlusses. Eine Steuererstattung kann nur zurückgefordert werden, aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen. Eine Pfändung gehört nicht dazu, da sie nichts an der Steuerberechnung ändert.

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 8. Nov 2025, 15:17
von Neuling2025
Das
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 8. Nov 2025, 15:03 Aus beruflichen Gründen kann ich dir sagen, dass das Finanzamt das Geld nicht zurückfordern wird. Es gilt erst für dir zustehende Geldflüsse ab dem Datum des Beschlusses. Eine Steuererstattung kann nur zurückgefordert werden, aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen. Eine Pfändung gehört nicht dazu, da sie nichts an der Steuerberechnung ändert.
Das ist nicht ganz richtig!
Siehe hier: § 46 Abs. 1 AO

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 8. Nov 2025, 15:21
von Nie_mehr_Schulden
Und was daran war falsch?
Im Absatz 1 steht drin, das Steuervergütungen abgetreten, gepfändet und verpfändet werden kann. Nirgendwo steht das bereit ausgezahltes Geld zurückgefordert werden kann.

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Verfasst: 8. Nov 2025, 18:18
von Itak65
Hi meine Insolvenz Eröffnung war am 22.11.22 der insoverwalter fragte zwar danach ich habe im Juli 76 Euro zurück bekommen. Er hat es aber nicht eingefordert ich musste erst die Erstattung ab Eröffnung abtreten.
Itak65