Finanzamt als Drittschuldner
Verfasst: 7. Nov 2025, 16:59
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, der sich an mein zuständiges Finanzamt als Drittschuldner richtet. Darin wird gefordert, dass die Ansprüche auf Rückerstattung aus dem Jahr 2024 (!) und alle früheren gepfändet wurden.
Die Steuerrückerstattung aus 2024 erfolgte bereits im April dieses Jahres, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau. Also die Zahlung vom Finanzamt an uns, wurde bereits getätigt.
Meine Frage nun
Fordert das Finanzamt die bereits ausgezahlte Steuerrückerstattung zurück, weil sie "rückwirkend" (heutiges Datum für 2024) gepfändet wurde, oder gilt die Pfändung ab heute für alle künftigen Steuerrückerstattungen?
Der Wortlaut im PfüB ist derart unklar beschrieben, dass ich jetzt mal Hilfe brauche.
Danke für eure Antworten
ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, der sich an mein zuständiges Finanzamt als Drittschuldner richtet. Darin wird gefordert, dass die Ansprüche auf Rückerstattung aus dem Jahr 2024 (!) und alle früheren gepfändet wurden.
Die Steuerrückerstattung aus 2024 erfolgte bereits im April dieses Jahres, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau. Also die Zahlung vom Finanzamt an uns, wurde bereits getätigt.
Meine Frage nun
Fordert das Finanzamt die bereits ausgezahlte Steuerrückerstattung zurück, weil sie "rückwirkend" (heutiges Datum für 2024) gepfändet wurde, oder gilt die Pfändung ab heute für alle künftigen Steuerrückerstattungen?
Der Wortlaut im PfüB ist derart unklar beschrieben, dass ich jetzt mal Hilfe brauche.
Danke für eure Antworten