Finanzamt als Drittschuldner

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Alex69
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 1
Registriert: 7. Nov 2025, 16:40

Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Alex69 »

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, der sich an mein zuständiges Finanzamt als Drittschuldner richtet. Darin wird gefordert, dass die Ansprüche auf Rückerstattung aus dem Jahr 2024 (!) und alle früheren gepfändet wurden.

Die Steuerrückerstattung aus 2024 erfolgte bereits im April dieses Jahres, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau. Also die Zahlung vom Finanzamt an uns, wurde bereits getätigt.

Meine Frage nun

Fordert das Finanzamt die bereits ausgezahlte Steuerrückerstattung zurück, weil sie "rückwirkend" (heutiges Datum für 2024) gepfändet wurde, oder gilt die Pfändung ab heute für alle künftigen Steuerrückerstattungen?

Der Wortlaut im PfüB ist derart unklar beschrieben, dass ich jetzt mal Hilfe brauche.

Danke für eure Antworten
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Werbung

Hi Alex69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Finanzamt als Drittschuldner" geschaut?
0
Neuling2025
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 53
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Neuling2025 »

Da hier keiner den Wortlaut des Pfändungs und Überweisungsbeschluss kennt, kann dir auch keiner genau antworten.
Mein Tipp: beim Finanzamt anrufen und nachfragen.
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 69
Beiträge: 476
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Aus beruflichen Gründen kann ich dir sagen, dass das Finanzamt das Geld nicht zurückfordern wird. Es gilt erst für dir zustehende Geldflüsse ab dem Datum des Beschlusses. Eine Steuererstattung kann nur zurückgefordert werden, aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen. Eine Pfändung gehört nicht dazu, da sie nichts an der Steuerberechnung ändert.
0
Neuling2025
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 53
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Neuling2025 »

Das
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 8. Nov 2025, 15:03 Aus beruflichen Gründen kann ich dir sagen, dass das Finanzamt das Geld nicht zurückfordern wird. Es gilt erst für dir zustehende Geldflüsse ab dem Datum des Beschlusses. Eine Steuererstattung kann nur zurückgefordert werden, aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen. Eine Pfändung gehört nicht dazu, da sie nichts an der Steuerberechnung ändert.
Das ist nicht ganz richtig!
Siehe hier: § 46 Abs. 1 AO
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 69
Beiträge: 476
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Und was daran war falsch?
Im Absatz 1 steht drin, das Steuervergütungen abgetreten, gepfändet und verpfändet werden kann. Nirgendwo steht das bereit ausgezahltes Geld zurückgefordert werden kann.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 34
Beiträge: 469
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Finanzamt als Drittschuldner

Beitrag von Itak65 »

Hi meine Insolvenz Eröffnung war am 22.11.22 der insoverwalter fragte zwar danach ich habe im Juli 76 Euro zurück bekommen. Er hat es aber nicht eingefordert ich musste erst die Erstattung ab Eröffnung abtreten.
Itak65
0
Antworten