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Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Verfasst: 12. Aug 2025, 20:34
von Lilly35
Hallo meine Lieben

Ich habe heute einen Brief vom Gericht bekommen, das ich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darlege um zu entscheiden ob die Stundungskosten verlängert werden ?

Ich dachte meine TH hat das getan? Am 18.07 war der Tag c seit dem ist meine Insolvenz vorbei, ich warte jetzt nur noch auf den Beschluss für die Restschuldvefreiung.

In den Schreiben steht auch, “Dir Angabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich,,,”

Was denn jetzt?

Was heißt das für mich ? Soll ich lieber eine Stellungnahme machen ?
Welche Lohnabrechnung schicke ich dann die während der InsO oder die jetzt danach?

Bin verwirrt 😖

Ich danke euch für euren Rat!

Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Verfasst: 12. Aug 2025, 21:58
von caffery
Die Verfahrenskostenstundung endet mit Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese muss dann erneuert werden - oder eben gezahlt. Der ehemalige Treuhänder hat damit nichts zu tun.
Es geht dabei um Deine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Verfasst: 13. Aug 2025, 15:01
von Graf Wadula
Wie Caffery schreibt. Vielleicht noch ergänzend: bis zur RSB sind die Kosten des Verfahrens gestundet und man muss nicht einmal Raten zahlen. Ab RSB wird dann aber nach den Regeln der PKH gespielt. Sprich, es können Ratenzahlungen angeordnet werden etc. Und da geht es dann deutlich "härter" zu als bei den Pfändungstabellen. Sie können Ihre Werte mal in einen PKH-Rechner im Internet eingeben. Da sieht man meist schon deutlich welche Raten da zustande kommen.