Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf
Verfasst: 21. Jun 2025, 10:22
Hallo zusammen 
ich bereite mich gerade auf meine Verbraucherinsolvenz vor und würde mich total über Austausch mit anderen Betroffenen freuen, weil mir noch einige Dinge unklar sind. Vielleicht kennt sich jemand von euch mit ein paar Punkten aus:
Ich habe bereits den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und auch einen Termin bei einem Insolvenzrechtsanwalt am 08.07.
Ich habe mich bewusst für den Weg über einen Anwalt entschieden, da die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bei uns vor Ort über ein Jahr Wartezeit haben – das war für mich keine Option mehr.
Als ich in der Kanzlei angerufen habe, meinte die Dame am Empfang allerdings, dass sie aktuell nicht genau wisse, wie das mit dem Beratungsschein läuft – sie hätten schon länger keinen Mandatsfall mehr damit gehabt. Sie erwähnte eine Pauschale von ca. 2.000 € bei 12–15 Gläubigern, wovon etwa 730 € durch den Beratungsschein abgezogen würden.
Meine Frage:
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen? Oder ist mit dem Beratungsschein alles bis zur Insolvenzanmeldung abgedeckt, solange es bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bleibt?
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Zu meiner Situation:
Ich bin verheiratet, habe eine 11-jährige Tochter und bin vollzeit berufstätig.
Zusätzlich habe ich einen Nebenjob, den ich 2x pro Woche ausübe.
Einkommen:
• Hauptjob: ca. 1.750 € netto
• Nebenjob: 556 € netto
• Steuerklasse 4, gesetzlich versichert
Gesamtschulden: ca. 39.000 €, verteilt auf ca. 13 Gläubiger (u. a. Klarna, EOS, Amazon-Inkasso, Sparkasse, Anyfin etc.)
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Weitere Fragen & Punkte:
Mein Mann hat ein eigenes Einkommen, ich übernehme aber alle Einkäufe, Strom, Gas und einige laufende Haushaltskosten.
Zählt mein Mann dann trotzdem als unterhaltsberechtigt, obwohl er verdient?
Ich habe ein Auto, das ich für die Arbeit dringend brauche – mein Dienst beginnt um 6 Uhr morgens, und ich wohne sehr ländlich, es gibt keine passende Busverbindung.
Das Auto ist ein Baujahr 2014, hat einen geschätzten Restwert von ca. 4.000 € und war eine Schenkung meiner Eltern, ich habe es nicht selbst gekauft.
Muss ich es trotzdem abgeben? Oder kann es als notwendiger Besitz anerkannt werden?
Mein Sparkassenkonto ist derzeit im Dispo. Ich zahle aktuell noch einige laufende Raten, werde das aber mit Anwaltskontakt bald einstellen.
Ein P-Konto ist noch nicht eingerichtet, das ist aber geplant.
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Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von euch Erfahrungen teilen könnte – gerade was die Kosten beim Anwalt mit Beratungsschein betrifft, wie genau Freibeträge bei Ehe und Kind berechnet werden, was mit dem Auto passiert und was man unbedingt beachten sollte, z. B. beim Thema Konto oder Gläubigeranschreiben.
Ganz liebe Grüße
ich bereite mich gerade auf meine Verbraucherinsolvenz vor und würde mich total über Austausch mit anderen Betroffenen freuen, weil mir noch einige Dinge unklar sind. Vielleicht kennt sich jemand von euch mit ein paar Punkten aus:
Ich habe bereits den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und auch einen Termin bei einem Insolvenzrechtsanwalt am 08.07.
Ich habe mich bewusst für den Weg über einen Anwalt entschieden, da die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bei uns vor Ort über ein Jahr Wartezeit haben – das war für mich keine Option mehr.
Als ich in der Kanzlei angerufen habe, meinte die Dame am Empfang allerdings, dass sie aktuell nicht genau wisse, wie das mit dem Beratungsschein läuft – sie hätten schon länger keinen Mandatsfall mehr damit gehabt. Sie erwähnte eine Pauschale von ca. 2.000 € bei 12–15 Gläubigern, wovon etwa 730 € durch den Beratungsschein abgezogen würden.
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen? Oder ist mit dem Beratungsschein alles bis zur Insolvenzanmeldung abgedeckt, solange es bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bleibt?
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Zusätzlich habe ich einen Nebenjob, den ich 2x pro Woche ausübe.
• Hauptjob: ca. 1.750 € netto
• Nebenjob: 556 € netto
• Steuerklasse 4, gesetzlich versichert
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Weitere Fragen & Punkte:
Das Auto ist ein Baujahr 2014, hat einen geschätzten Restwert von ca. 4.000 € und war eine Schenkung meiner Eltern, ich habe es nicht selbst gekauft.
Muss ich es trotzdem abgeben? Oder kann es als notwendiger Besitz anerkannt werden?
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Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von euch Erfahrungen teilen könnte – gerade was die Kosten beim Anwalt mit Beratungsschein betrifft, wie genau Freibeträge bei Ehe und Kind berechnet werden, was mit dem Auto passiert und was man unbedingt beachten sollte, z. B. beim Thema Konto oder Gläubigeranschreiben.
Ganz liebe Grüße