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Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 10:22
von Aina
Hallo zusammen 😊

ich bereite mich gerade auf meine Verbraucherinsolvenz vor und würde mich total über Austausch mit anderen Betroffenen freuen, weil mir noch einige Dinge unklar sind. Vielleicht kennt sich jemand von euch mit ein paar Punkten aus:

Ich habe bereits den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und auch einen Termin bei einem Insolvenzrechtsanwalt am 08.07.
Ich habe mich bewusst für den Weg über einen Anwalt entschieden, da die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bei uns vor Ort über ein Jahr Wartezeit haben – das war für mich keine Option mehr.

Als ich in der Kanzlei angerufen habe, meinte die Dame am Empfang allerdings, dass sie aktuell nicht genau wisse, wie das mit dem Beratungsschein läuft – sie hätten schon länger keinen Mandatsfall mehr damit gehabt. Sie erwähnte eine Pauschale von ca. 2.000 € bei 12–15 Gläubigern, wovon etwa 730 € durch den Beratungsschein abgezogen würden.

🧐 Meine Frage:
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen? Oder ist mit dem Beratungsschein alles bis zur Insolvenzanmeldung abgedeckt, solange es bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bleibt?



📌 Zu meiner Situation:

👩🏻 Ich bin verheiratet, habe eine 11-jährige Tochter und bin vollzeit berufstätig.
Zusätzlich habe ich einen Nebenjob, den ich 2x pro Woche ausübe.

💰 Einkommen:
• Hauptjob: ca. 1.750 € netto
• Nebenjob: 556 € netto
• Steuerklasse 4, gesetzlich versichert

💸 Gesamtschulden: ca. 39.000 €, verteilt auf ca. 13 Gläubiger (u. a. Klarna, EOS, Amazon-Inkasso, Sparkasse, Anyfin etc.)



Weitere Fragen & Punkte:

👨‍👩‍👧 Mein Mann hat ein eigenes Einkommen, ich übernehme aber alle Einkäufe, Strom, Gas und einige laufende Haushaltskosten.

➡️ Zählt mein Mann dann trotzdem als unterhaltsberechtigt, obwohl er verdient?

🚗 Ich habe ein Auto, das ich für die Arbeit dringend brauche – mein Dienst beginnt um 6 Uhr morgens, und ich wohne sehr ländlich, es gibt keine passende Busverbindung.
Das Auto ist ein Baujahr 2014, hat einen geschätzten Restwert von ca. 4.000 € und war eine Schenkung meiner Eltern, ich habe es nicht selbst gekauft.
Muss ich es trotzdem abgeben? Oder kann es als notwendiger Besitz anerkannt werden?

🏦 Mein Sparkassenkonto ist derzeit im Dispo. Ich zahle aktuell noch einige laufende Raten, werde das aber mit Anwaltskontakt bald einstellen.

📌 Ein P-Konto ist noch nicht eingerichtet, das ist aber geplant.



Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von euch Erfahrungen teilen könnte – gerade was die Kosten beim Anwalt mit Beratungsschein betrifft, wie genau Freibeträge bei Ehe und Kind berechnet werden, was mit dem Auto passiert und was man unbedingt beachten sollte, z. B. beim Thema Konto oder Gläubigeranschreiben.

Ganz liebe Grüße

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 11:37
von imker
Der Beratungshilfe-Schein deckt das ab, was der Rectsanwalt als Beratungshilfe-Anwalt abrechnen darf. wenn Du ihm unterschriebts, dass Du mehr zu zahlen bereit und in der Lage bist, zahlst Du mehr.

In welchem Bundesland hast Du Beratungshife erhalten?

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 12:22
von caffery
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen?
Ich würde das mal so sehen - ja. Das ist sozusagen der Preis dafür, dass Du nicht auf die karitative Beratung warten willst.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22 ➡️ Zählt mein Mann dann trotzdem als unterhaltsberechtigt, obwohl er verdient?
Zunächst mal ja - er wird dann aber höchstwahrscheinlich recht schnell im Verfahren rausgerechnet - wie vermutlich (je nach Höhe der Einkommens) auch ein "halbes Kind" (so es denn ein gemeinsames ist)
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22 Muss ich es trotzdem abgeben?
Du kannst es mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der dargelegten Situation behalten.

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 12:27
von Aina
imker hat geschrieben: 21. Jun 2025, 11:37
In welchem Bundesland hast Du Beratungshife erhalten?
In NRW hab ich den ausgestellt bekommen . Bin auch verwundert als ich mich im Nachhinein darüber schlau gemacht habe , dass es wohl super schwer ist den zu bekommen .

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 12:34
von Aina
caffery hat geschrieben: 21. Jun 2025, 12:22
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen?
Ich würde das mal so sehen - ja. Das ist sozusagen der Preis dafür, dass Du nicht auf die karitative Beratung warten willst.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22 ➡️ Zählt mein Mann dann trotzdem als unterhaltsberechtigt, obwohl er verdient?
Zunächst mal ja - er wird dann aber höchstwahrscheinlich recht schnell im Verfahren rausgerechnet - wie vermutlich (je nach Höhe der Einkommens) auch ein "halbes Kind" (so es denn ein gemeinsames ist)
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 10:22 Muss ich es trotzdem abgeben?
Du kannst es mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der dargelegten Situation behalten.
-Der Anwalt und wollen davon ist nicht die Rede 😂 aber mit meinem Konto und den ständigen rückbuchungen und ab dem 15. schon im Anschlag beim Dispo zu sein ist für mich ein Zeichen, das es nicht mehr geht

-Gut. Hatte wirklich viele verschiedene Meinungen gelesen aber war mir halt garnicht sicher wegen der Beratung.



-Also fällt mein Mann raus irgendwann und die Tochter auch ?
Das Kind ist aber nicht sein leibliches , hatte ich vergessen dazuzusagen.

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 12:38
von caffery
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 12:34
-Der Anwalt und wollen davon ist nicht die Rede 😂 aber mit meinem Konto und den ständigen rückbuchungen und ab dem 15. schon im Anschlag beim Dispo zu sein ist für mich ein Zeichen, das es nicht mehr geht
Also für mich sind dauernde Rückbuchungen viel eher ein Indikator dafür, dass man zunächst KEINEN Insolvenzantrag stellen sollte sondern erstmal seine aktuellen Schulden abkoppeln und seine wirtschaftliche Haushaltssituation stabilisieren sollte. In ein bestehendes "Chaos" hinein einfach einen Antrag zu stellen ist eigentlich nie eine gute Idee.

Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 12:34 -Also fällt mein Mann raus irgendwann und die Tochter auch ?
Das Kind ist aber nicht sein leibliches , hatte ich vergessen dazuzusagen.
Mann ja - Kind dann nicht.

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 13:14
von Aina
caffery hat geschrieben: 21. Jun 2025, 12:38
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 12:34

Also für mich sind dauernde Rückbuchungen viel eher ein Indikator dafür, dass man zunächst KEINEN Insolvenzantrag stellen sollte sondern erstmal seine aktuellen Schulden abkoppeln und seine wirtschaftliche Haushaltssituation stabilisieren sollte. In ein bestehendes "Chaos" hinein einfach einen Antrag zu stellen ist eigentlich nie eine gute Idee.

Mann ja - Kind dann nicht.

Mit stabilisieren meinst du raten aussetzen oder was meinst du damit ?
Weil nur durch die hohe Summe an Raten Rutsch ich jeden Monat immer in den Dispo.
Ich wollte erstmal den Termin beim Anwalt abwarten bevor ich jetzt irgendwas unternehme.

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 13:28
von caffery
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Mit stabilisieren meinst du raten aussetzen oder was meinst du damit ?
Im Prinzip ja - also teilweise.
Man muss doch erstmal einen Schnitt machen und die Schulden von der laufenden Haushaltsführung trennen. Solange es so weiterläuft wie Du es jetzt machst, entstehen doch alleine durch die Rückbuchungen auch immer mehr Kollateralschulden (von denen Du ja schon etliche hast) . Du hast also wohlmöglich kaum eine Idee dazu wo im Monatsbudget die Schulden aufhören und die Haushaltsführung anfängt da alles "ein Brei" ist.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Weil nur durch die hohe Summe an Raten Rutsch ich jeden Monat immer in den Dispo.
Der Dispo ist auch ein Problem, da hier ohne vorherigen geordneten Kontoumzug eine problematische Situation vorprogrammiert ist.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Ich wollte erstmal den Termin beim Anwalt abwarten bevor ich jetzt irgendwas unternehme.
Meiner Erfahrung nach machen Anwälten im besten Falle (zumal Du schriebst, dass dieser Anwalt Beratungshilfefälle praktisch nie macht) genau das wofür sie bezahlt werden. Das wird also mutmaßlich der zeitnahe Einigungsversuch und der Insolvenzantrag sein.

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 14:12
von Aina
caffery hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:28
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Mit stabilisieren meinst du raten aussetzen oder was meinst du damit ?
Im Prinzip ja - also teilweise.
Man muss doch erstmal einen Schnitt machen und die Schulden von der laufenden Haushaltsführung trennen. Solange es so weiterläuft wie Du es jetzt machst, entstehen doch alleine durch die Rückbuchungen auch immer mehr Kollateralschulden (von denen Du ja schon etliche hast) . Du hast also wohlmöglich kaum eine Idee dazu wo im Monatsbudget die Schulden aufhören und die Haushaltsführung anfängt da alles "ein Brei" ist.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Weil nur durch die hohe Summe an Raten Rutsch ich jeden Monat immer in den Dispo.
Der Dispo ist auch ein Problem, da hier ohne vorherigen geordneten Kontoumzug eine problematische Situation vorprogrammiert ist.
Aina hat geschrieben: 21. Jun 2025, 13:14 Ich wollte erstmal den Termin beim Anwalt abwarten bevor ich jetzt irgendwas unternehme.
Meiner Erfahrung nach machen Anwälten im besten Falle (zumal Du schriebst, dass dieser Anwalt Beratungshilfefälle praktisch nie macht) genau das wofür sie bezahlt werden. Das wird also mutmaßlich der zeitnahe Einigungsversuch und der Insolvenzantrag sein.


Danke dir nochmal für deine ausführliche Rückmeldung!

Ich hatte mich genau aus den genannten Gründen für den Weg über den Anwalt entschieden: Die Rückbuchungen, der Dispo und die vielen Raten machen mir sonst das ganze Haushaltsbudget kaputt – ich komme da selbst nicht mehr raus. Ich warte den Termin am 08.07. ab und gehe davon aus, dass er dann den Einigungsversuch startet und ggf. direkt die Insolvenz vorbereitet. Ein P-Konto ist bereits in Planung.

Sobald ich keine Raten mehr zahlen muss und nur noch mein Gehalt sowie die normalen monatlichen Verpflichtungen wie Miete, Strom, Lebensmittel usw. habe, möchte ich mit einem Budgetplaner arbeiten, um mein Haushaltsgeld besser aufzuteilen und endlich wieder Kontrolle zu bekommen.


Würdest du aus deiner Erfahrung sagen, dass es am sinnvollsten ist, zum 01.07. direkt alle Raten einzustellen? Oder sollte ich bestimmte Zahlungen (z. B. an die Sparkasse) vorher nochmal sichern?

Trotz allem war deine Erklärung sehr hilfreich für mein Verständnis – danke dafür!

Re: Beratungsschein erhalten & Termin steht – Fragen zu Kosten, Freibeträgen & Ablauf

Verfasst: 21. Jun 2025, 14:20
von imker
ich habe den Eindruck, dass Du

Als ich in der Kanzlei angerufen habe, meinte die Dame am Empfang allerdings, dass sie aktuell nicht genau wisse, wie das mit dem Beratungsschein läuft – sie hätten schon länger keinen Mandatsfall mehr damit gehabt. Sie erwähnte eine Pauschale von ca. 2.000 € bei 12–15 Gläubigern, wovon etwa 730 € durch den Beratungsschein abgezogen würden.

das nicht bis zum letzten Hinweis des Dame berücksichtigst.